Vorlage auf den Standort beziehen
Eine Erste-Hilfe-Unterweisung wird nur belastbar, wenn die Vorlage den konkreten Standort und die tatsächlichen Meldewege abbildet. Allgemeine Notfallhinweise reichen dafür nicht aus.
- zuständige Ersthelfer und Vertretung
- Notruf, Aushang und interne Meldekette
- Verbandkasten, Meldeblock und Erste-Hilfe-Raum
- Verhalten bei Arbeitsunfall oder Beinaheereignis
- vertrauliche Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
Nachweis und Wiederholung planen
Der Nachweis sollte zeigen, wer welche Erste-Hilfe-Abläufe erhalten hat. Änderungen bei Ersthelfern, Räumen, Telefonnummern oder Materialstandorten sind direkte Review-Anlässe.
- Thema und Standort dokumentieren
- Teilnehmerstatus erfassen
- verantwortliche Person benennen
- Wiederholung oder Änderungsprüfung setzen
Abgrenzung zu Ersthelfer-Ausbildung
Die Vorlage ist für die Information von Beschäftigten gedacht. Sie qualifiziert keine Ersthelfer und ersetzt keine Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb.
- Beschäftigtenunterweisung für alle relevanten Personen
- Ersthelferkurs und Fortbildung getrennt verwalten
- Materialprüfung und Aushangpflege als eigene Aufgaben führen
- besondere Arbeitsorte und Alleinarbeit zusätzlich prüfen
Quellen und Grenzen bei erste hilfe unterweisung vorlage
Die Inhalte orientieren sich an DGUV Information 204-022, DGUV Vorschrift 1, ArbSchG und der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Sie ersetzen keine Ersthelfer-Ausbildung, keine behördliche Auskunft und keine fachkundige Prüfung besonderer Notfallrisiken.
- DGUV Information 204-022 für Organisation der Ersten Hilfe
- DGUV Vorschrift 1 für Grundsätze der Prävention
- § 12 ArbSchG für Unterweisung
- Standort, Tätigkeiten und Notfallorganisation betrieblich prüfen