Vorlage auf den Standort beziehen

Eine Erste-Hilfe-Unterweisung wird nur belastbar, wenn die Vorlage den konkreten Standort und die tatsächlichen Meldewege abbildet. Allgemeine Notfallhinweise reichen dafür nicht aus.

  • zuständige Ersthelfer und Vertretung
  • Notruf, Aushang und interne Meldekette
  • Verbandkasten, Meldeblock und Erste-Hilfe-Raum
  • Verhalten bei Arbeitsunfall oder Beinaheereignis
  • vertrauliche Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen

Nachweis und Wiederholung planen

Der Nachweis sollte zeigen, wer welche Erste-Hilfe-Abläufe erhalten hat. Änderungen bei Ersthelfern, Räumen, Telefonnummern oder Materialstandorten sind direkte Review-Anlässe.

  • Thema und Standort dokumentieren
  • Teilnehmerstatus erfassen
  • verantwortliche Person benennen
  • Wiederholung oder Änderungsprüfung setzen

Abgrenzung zu Ersthelfer-Ausbildung

Die Vorlage ist für die Information von Beschäftigten gedacht. Sie qualifiziert keine Ersthelfer und ersetzt keine Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb.

  • Beschäftigtenunterweisung für alle relevanten Personen
  • Ersthelferkurs und Fortbildung getrennt verwalten
  • Materialprüfung und Aushangpflege als eigene Aufgaben führen
  • besondere Arbeitsorte und Alleinarbeit zusätzlich prüfen

Quellen und Grenzen bei erste hilfe unterweisung vorlage

Die Inhalte orientieren sich an DGUV Information 204-022, DGUV Vorschrift 1, ArbSchG und der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Sie ersetzen keine Ersthelfer-Ausbildung, keine behördliche Auskunft und keine fachkundige Prüfung besonderer Notfallrisiken.

  • DGUV Information 204-022 für Organisation der Ersten Hilfe
  • DGUV Vorschrift 1 für Grundsätze der Prävention
  • § 12 ArbSchG für Unterweisung
  • Standort, Tätigkeiten und Notfallorganisation betrieblich prüfen