Erste-Hilfe-Unterweisung Vorlage als PDF herunterladen
Kostenlose Erste-Hilfe-Unterweisung Vorlage als PDF herunterladen
Die Datei ist ohne Anmeldung und ohne E-Mail-Abfrage verfügbar. Sie lässt sich am Bildschirm ausfüllen oder ausdrucken. Erstelle vor der Bearbeitung eine Arbeitskopie und gleiche Namen, Nummern, Standorte, Zugänge und Zuständigkeiten direkt am Einsatzort ab.

| Seite | Inhalt der PDF-Vorlage |
|---|---|
| 1 | Schnellstart, Dokumentenkopf und Prüfstatus vor dem Termin |
| 2 | Standortadresse, Zufahrt, Notruf, Rollen und Vertretungen |
| 3 | Vor-Ort-Rundgang zu Aushang, Material, AED, Raum und Rettungsweg |
| 4 | Ablaufplan für eine 30- bis 45-minütige Unterweisung |
| 5 | zwölf standortbezogene Inhalte auf Basis der DGUV-Fragen |
| 6 | praktische Übung mit beobachtbarem Ergebnis und Folgemaßnahme |
| 7 | acht offene Wissens- und Entscheidungsfragen |
| 8 | Teilnehmernachweis für zwölf Personen und Nachholtermin |
| 9 | Maßnahmen, Review-Anlässe, Wirksamkeitskontrolle und Versionen |
| 10 | offizielle Quellen, Freigabecheck und sichere Abgrenzung |
Wichtig: Die Vorlage ist eine redaktionelle Arbeitshilfe, kein amtliches Formular. Sie muss an Gefährdungsbeurteilung, Notfallorganisation, Zielgruppe, Sprache, Schichtmodell und besondere Gefährdungen angepasst werden. Sie vermittelt keine individuelle medizinische Behandlung.
Wofür diese Seite zuständig ist
Diese Seite gehört dem spezifischen Suchintent Erste-Hilfe-Unterweisung Vorlage, PDF, Checkliste und Nachweis. Sie liefert das Arbeitsdokument für Vorbereitung, Durchführung, Übung und Nachverfolgung.
| Wenn du suchst nach | Passende Seite |
|---|---|
| ausfüllbarer Erste-Hilfe-Unterweisung Vorlage und PDF | diese Seite |
| allgemeinen Inhalten der Unterweisung | Erste-Hilfe-Unterweisung im Betrieb |
| vollständiger Organisation der Ersten Hilfe | Erste Hilfe im Betrieb |
| Vorschriften, Ersthelferzahl und ASR-Einordnung | Erste Hilfe im Betrieb: Vorschriften |
| Ausbildung und Fortbildung betrieblicher Ersthelfender | Erste-Hilfe-Kurs im Betrieb |
| sichtbare Notfallangaben am Standort | Erste-Hilfe-Aushang |
| Material, Verbandkasten und Prüfung | Erste-Hilfe-Material im Betrieb |
| Dokumentation einer konkreten Hilfeleistung | Verbandbuch und Meldeblock |
Diese Aufteilung schützt vor Keyword-Kannibalisierung. Die allgemeine Ratgeberseite erklärt das Thema. Die vorliegende Seite bleibt beim sofort nutzbaren Vorlagen- und PDF-Intent.
Muss eine Erste-Hilfe-Unterweisung jährlich stattfinden?
Ja. Die DGUV zur Unterweisung in Erster Hilfe formuliert für jeden Betriebsangehörigen eine regelmäßige Unterweisung, mindestens einmal jährlich, über die Erste-Hilfe-Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen.
§ 12 ArbSchG verlangt eine ausreichende und angemessene Unterweisung während der Arbeitszeit. Sie muss auf Arbeitsplatz oder Aufgabenbereich ausgerichtet sein, vor Tätigkeitsaufnahme bei Einstellung oder relevanter Veränderung erfolgen und an die Gefährdungsentwicklung angepasst werden.
Die DGUV Vorschrift 1 verlangt in § 4 ebenfalls eine erforderliche Wiederholung, mindestens einmal jährlich, und eine Dokumentation. Daraus folgt kein Anspruch, dass ein unverändertes Standardblatt für jeden Standort genügt. Personen, Wege, Einrichtungen und Gefährdungen müssen stimmen.
Früher als nach zwölf Monaten prüfen
Ein neuer Termin oder eine gezielte Nachunterweisung kann vor dem Jahrestermin nötig sein, wenn:
- neue Beschäftigte oder Fremdfirmen am Standort beginnen
- Ersthelfende, Vertretungen oder interne Rufnummern wechseln
- Verbandkasten, AED, Aushang oder Erste-Hilfe-Raum verlegt werden
- Standort, Zufahrt, Schichtmodell oder Arbeitsablauf sich ändern
- neue besondere Gefährdungen oder Rettungsmittel hinzukommen
- ein Unfall, Beinaheereignis, Test oder eine Kontrolle eine Lücke zeigt
- Gefährdungsbeurteilung, Notfallplan oder relevante Regeln geändert werden
Diese zwölf Inhalte gehören in die Unterweisung
Die DGUV nennt acht Kernfragen. Die Vorlage übersetzt sie in beobachtbare betriebliche Handlungen und ergänzt Rettungsweg, besondere Einrichtungen, AED und besondere Arbeitsformen.
| Nr. | Inhalt | Nach der Unterweisung können Beschäftigte … |
|---|---|---|
| 1 | Ersthelfende und Vertretung | zuständige Personen je Bereich oder Schicht benennen und erreichen |
| 2 | Notruf | Telefon, interne Nummer, vollständige Adresse und Rückfragen richtig zuordnen |
| 3 | interne Meldung | Unfall oder akute Erkrankung an die festgelegte Stelle melden |
| 4 | Material | den schnellsten sicheren Weg zum nächsten Verbandkasten zeigen |
| 5 | Arbeitsunfall | Eigenschutz, Hilfe holen, Arbeit stoppen und nächsten betrieblichen Schritt erklären |
| 6 | ärztliche Versorgung | betriebliche Regel für Durchgangsarzt, andere ärztliche Versorgung und Unfallanzeige einordnen |
| 7 | Dokumentation | Meldeblock oder digitales Verfahren finden und Zugriffsschutz erklären |
| 8 | Pflichten aller | Hilfeleistung, Alarmierung, Meldung und Grenzen der eigenen Qualifikation erklären |
| 9 | Rettungsdienst | Zufahrt, Tor, Treffpunkt und Einweisung zur Einsatzstelle beschreiben |
| 10 | besondere Einrichtungen | AED, Augendusche, Trage, Rettungsgerät oder Erste-Hilfe-Raum lokalisieren |
| 11 | besondere Gefährdungen | standortspezifische Zusatzregeln und Stop-Kriterien nennen |
| 12 | besondere Arbeitsformen | Alleinarbeit, Außenarbeit, Schichtbetrieb, mobile Arbeit und Fremdfirmen berücksichtigen |
Die BGN zur Unterweisung Erste Hilfe empfiehlt ebenfalls, Ersthelfende, Notruf und Erste-Hilfe-Material anhand des tatsächlichen Betriebs zu behandeln. Fremdsprachliche Aushänge und verständliche Unterlagen können für mehrsprachige Teams erforderlich sein.
Vor-Ort-Rundgang statt reiner Folienunterweisung
Eine starke Unterweisung führt mindestens einmal zu den realen Einrichtungen. Sätze wie „der Verbandkasten ist im Flur“ sind nicht belastbar, wenn es mehrere Gebäude, verschlossene Türen oder ähnliche Flure gibt.
Prüfe gemeinsam:
- Wo kann ein Notruf sicher abgesetzt werden?
- Welche vollständige Adresse, Gebäudebezeichnung und Zufahrt werden genannt?
- Wer öffnet Tor oder Schranke und weist den Rettungsdienst ein?
- Wo hängt der aktuelle Erste-Hilfe-Aushang?
- Wo befindet sich das nächste Erste-Hilfe-Material?
- Sind Zugang, Rettungszeichen, Beleuchtung und Laufweg frei?
- Wo stehen AED, Augendusche, Trage oder Rettungsgerät, falls vorhanden?
- Wo wird eine Erste-Hilfe-Leistung vertraulich dokumentiert?
Die ASR A4.3 konkretisiert Anforderungen an Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen. Sie behandelt auch Kennzeichnung und Verbandkästen. Die konkrete Ausstattung hängt unter anderem von Betriebsart, Beschäftigtenzahl und Gefährdungen ab. Diese Seite verdoppelt deshalb nicht die Materialberatung, sondern macht Standorte und Zugang zum Teil der Unterweisung.
Ablauf für eine 30- bis 45-minütige Unterweisung
| Zeit | Baustein | Prüffrage |
|---|---|---|
| 0 bis 5 Minuten | Ziel und Abgrenzung | Verstehen alle den Unterschied zwischen Unterweisung und Ersthelfer-Ausbildung? |
| 5 bis 10 Minuten | Alarmieren | Können Adresse, Notruf, interne Meldung und Zufahrt genannt werden? |
| 10 bis 18 Minuten | Personen und Einrichtungen | Finden Teilnehmende Ersthelfende, Aushang, Material und weitere Einrichtungen? |
| 18 bis 25 Minuten | Arbeitsunfall | Sind Eigenschutz, Arbeit stoppen, Hilfe holen und betrieblicher Meldeweg klar? |
| 25 bis 30 Minuten | Dokumentation | Ist die vertrauliche Erfassung einer Hilfeleistung vom Teilnehmernachweis getrennt? |
| 30 bis 38 Minuten | Praxis | Zeigt jede Gruppe mindestens eine standortbezogene Handlung? |
| 38 bis 43 Minuten | Verständnis | Werden offene Fragen in eigenen Worten beantwortet? |
| 43 bis 45 Minuten | Abschluss | Sind Abwesende, Korrekturen, Maßnahmen und Review-Anlass dokumentiert? |
Der Zeitplan ist kein Mindest- oder Höchstwert. Große Standorte, besondere Gefährdungen, Sprachbedarf oder praktische Übungen können mehr Zeit benötigen.
Praktische Übung: Was sollte gezeigt werden?
Wähle mindestens eine Handlung, die zum Standort passt:
- den Weg zum nächsten Verbandkasten zeigen
- einen simulierten Notruf mit Adresse, Tor und Treffpunkt absetzen
- Ersthelfende über den echten internen Meldeweg alarmieren
- den Ort und Zugriffsschutz der Dokumentation erklären
- den Rettungsdienst vom Treffpunkt zur Einsatzstelle einweisen
- eine erkennbare Abweichung melden, zum Beispiel versperrter Weg oder falscher Aushang
Bewerte das Ergebnis getrennt von der bloßen Teilnahme:
| Ergebnis | Folgerung |
|---|---|
| sicher gezeigt | Ergebnis dokumentieren |
| nach Korrektur sicher gezeigt | Korrektur und erneute Demonstration festhalten |
| noch nicht sicher | Nachschulung, Einschränkung oder weiterer Prüftermin festlegen |
| nicht anwendbar | Grund dokumentieren, nicht pauschal als bestanden werten |
Offene Wissensfragen statt Ja-Nein-Test
Offene Fragen zeigen schneller, ob der Ablauf verstanden wurde:
- Welche drei Angaben brauchst du für unseren Notruf?
- Wer sind heute unsere erreichbaren Ersthelfenden?
- Wo ist das nächste Erste-Hilfe-Material und wie gelangst du dorthin?
- Wem meldest du einen Arbeitsunfall intern?
- Wo wird eine Hilfeleistung dokumentiert und wer darf darauf zugreifen?
- Was tust du, wenn Material fehlt oder der Aushang nicht stimmt?
- Wie wird der Rettungsdienst zur Einsatzstelle eingewiesen?
- Warum ersetzt diese Unterweisung keinen Ersthelferkurs?
Unsichere Antworten gehören nicht nur in ein Freitextfeld. Erkläre die Korrektur und lass die Person anschließend noch einmal antworten oder die Handlung zeigen.
Wer darf die Erste-Hilfe-Unterweisung durchführen?
Die Verantwortung für Organisation und Wirksamkeit bleibt beim Unternehmen. Die DGUV-FAQ zur Ersten Hilfe nennt als mögliche geeignete beauftragte Personen zum Beispiel den Betriebsarzt, die für Wartung oder Pflege des AED beauftragte Person oder medizinisches Personal.
Für die Auswahl sind mindestens vier Punkte wichtig:
- Kenntnis der tatsächlichen Notfallorganisation und Gefährdungen
- ausreichende fachliche Eignung für die vermittelten Inhalte
- klare Grenzen zwischen Standortinformation und medizinischer Qualifikation
- Möglichkeit, Fragen korrekt zu beantworten oder fachkundig weiterzugeben
Eine erfahrene Führungskraft kann betriebliche Alarm- und Meldewege erklären. Sie sollte jedoch keine medizinischen Maßnahmen jenseits ihrer Fachkunde als verbindliche Behandlung anleiten. Für besondere Gefährdungen können Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Unfallversicherungsträger oder weitere Fachkundige erforderlich sein.
Unterweisung, Ersthelferkurs und Dokumentation trennen
| Dokument oder Prozess | Zweck | Nicht damit verwechseln |
|---|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung | Gefährdungen und erforderliche Maßnahmen beurteilen | nicht der Teilnehmernachweis |
| betriebliche Notfallorganisation | Personen, Einrichtungen, Alarmierung und Rettungskette festlegen | nicht die Unterweisung selbst |
| Erste-Hilfe-Unterweisung | alle Beschäftigten über konkrete Abläufe informieren und Verständnis prüfen | nicht die formale Ersthelfer-Ausbildung |
| Ersthelferkurs und Fortbildung | ausgewählte Personen qualifizieren und regelmäßig fortbilden | nicht die jährliche Standortinformation |
| Teilnehmernachweis | Thema, Stand, Personen, Ergebnis und Maßnahmen dokumentieren | nicht das Verletzungsprotokoll |
| Meldeblock oder elektronisches Verfahren | konkrete Erste-Hilfe-Leistung vertraulich aufzeichnen | nicht in offen zugänglicher Teilnehmerliste führen |
Die DGUV zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen verlangt die Aufzeichnung jedes Ereignisses, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde. Die Aufzeichnungen sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Als Arbeitshilfe nennt die DGUV den Meldeblock DGUV Information 204-021 oder ein geeignetes elektronisches Verfahren.
Die Fünf-Jahres-Frist betrifft die Aufzeichnungen konkreter Erste-Hilfe-Leistungen. Sie sollte nicht ungeprüft als pauschale Aufbewahrungsfrist für jeden Unterweisungsnachweis dargestellt werden. Lege die Frist für Unterweisungsnachweise anhand der einschlägigen Vorschriften, betrieblichen Nachweiserfordernisse und datenschutzrechtlichen Grundsätze fest.
AED, besondere Gefährdungen und Grenzen der Vorlage
Ein vorhandener automatisierter externer Defibrillator gehört in die standortbezogene Unterweisung. Die DGUV-FAQ nennt dabei gerätespezifische Details, besondere Einsatzszenarien, mögliche Wechselwirkungen mit Maschinen oder Anlagen und die Einbindung in das betriebliche Notfallmanagement.
Die Vorlage fragt deshalb nach AED, Augendusche, Notdusche, Trage, Rettungsgerät und Erste-Hilfe-Raum. Sie schreibt deren Vorhandensein aber nicht pauschal für jeden Betrieb vor. Der Bedarf ergibt sich aus Vorschriften, ASR A4.3, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsart, Größe und besonderen Gefährdungen.
Besondere Planung ist unter anderem nötig bei:
- Alleinarbeit oder abgelegenen Arbeitsplätzen
- Baustellen, Außenarbeit und wechselnden Einsatzorten
- Gefahrstoffen, elektrischen Gefährdungen oder Arbeiten über Wasser
- großen Entfernungen, mehreren Gebäuden oder erschwerter Zufahrt
- Publikumsverkehr, Schichtarbeit oder Fremdfirmen
- Beschäftigten mit Sprach-, Sinnes- oder Mobilitätsbarrieren
Nachweis vollständig führen
Ein nachvollziehbarer Nachweis enthält mehr als Datum und Unterschrift:
- Thema, Standort, Arbeitsbereich und Zielgruppe
- verwendete Version der Vorlage, Aushänge und Unterlagen
- Datum, Uhrzeit, Dauer und unterweisende Person
- tatsächlich vermittelte Inhalte und betriebliche Besonderheiten
- Teilnehmende, Abwesende und Nachholtermin
- praktische Übung oder andere Verständnisprüfung
- Korrekturen und noch offene Kompetenz
- erkannte Abweichungen und Maßnahmen
- verantwortliche Person, Termin und Wirksamkeitsprüfung
- nächster Jahrestermin und frühere Review-Anlässe
Eine digitale Lösung kann Version, Teilnehmende, Erinnerung, offene Personen und PDF-Nachweis zusammenführen. Die fachliche Vorbereitung, der Rundgang, Rückfragen und die tatsächliche Handlung bleiben jedoch menschliche Aufgaben.
Redaktionelle Prüfung und Quellenstand
Diese Seite wurde am 6. August 2026 anhand von § 12 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1, DGUV Information 204-022, DGUV-Hinweisen zur Unterweisung und Dokumentation, ASR A4.3 sowie der BGN-Arbeitshilfe geprüft. Sie ist keine Rechts- oder medizinische Beratung.
Für die betriebliche Freigabe sind die aktuelle Gefährdungsbeurteilung, der zuständige Unfallversicherungsträger, branchenspezifische Regeln, Herstellerinformationen, Notfallplanung und die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort maßgeblich.