DGUV-Hinweise als Praxisrahmen nutzen

DGUV-Quellen helfen dabei, Alarmierung, Räumung, Unterweisung und Übung praktisch zu organisieren. Für Evakuierungshelfer bedeutet das: Rollen nicht nur benennen, sondern Aufgaben, Bereiche und Rückmeldungen festlegen.

  • Alarmierung und Räumungsablauf beschreiben
  • Sammelstelle und Rückmeldung organisieren
  • Personen mit Unterstützungsbedarf berücksichtigen
  • Übungen auswerten und Maßnahmen ableiten

Keine einfache Quote ableiten

Für Evakuierungshelfer ist eine starre Prozentzahl meist nicht geeignet. Die Anzahl ergibt sich aus Gebäude, Bereichen, Schichten, Abwesenheiten, Besuchern und Unterstützungsbedarf.

  • Bereiche und Etagen einzeln betrachten
  • Schichtbetrieb und Vertretungen einplanen
  • Besucher- und Fremdfirmenbereiche berücksichtigen
  • Anzahl nach Übungen und Änderungen überprüfen

Unterweisung und Ausbildung einordnen

Evakuierungshelfer brauchen eine betriebsspezifische Einweisung in ihre Aufgaben. Externe Lehrgänge oder Unterlagen können unterstützen, müssen aber auf das konkrete Gebäude und die eigene Organisation übertragen werden.

  • Alarmwege, Fluchtwege und Sammelstelle behandeln
  • Rollen bei Teil- und Vollräumung klären
  • Teilnahme und Inhalte dokumentieren
  • Nachschulung bei Mängeln oder Änderungen planen

DGUV, ASR A2.3 und Arbeitsstätte verbinden

Die Quellen sollten gemeinsam betrachtet werden. ASR A2.3 hilft bei Fluchtwegen und Notausgängen, DGUV-Hinweise bei Alarmierung und Evakuierung, die Gefährdungsbeurteilung bei der betrieblichen Entscheidung.

  • Fluchtwege und Sammelstelle mit Rollen abgleichen
  • Übungsergebnisse in Plan, Unterweisung und Maßnahmen übertragen
  • Verantwortliche und Review-Termine festlegen
  • alte Rollenlisten und unklare Zuständigkeiten bereinigen

Nachweis in ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot kann Rollenlisten, Schulungen, Übungsprotokolle, Maßnahmen und Review-Termine zusammenführen. So bleibt nachvollziehbar, wie der DGUV- und ASR-Bezug in konkrete betriebliche Aufgaben übersetzt wurde.