Was kostet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit 2026?

Für sicherheitstechnische Betreuung gibt es keinen amtlichen Stundensatz. Externe Fachkräfte und überbetriebliche Dienste kalkulieren nach Stunde, Kontingent, beschäftigter Person, Jahrespauschale oder einem Mix daraus. Ein Preis ist erst aussagekräftig, wenn dieselben Aufgaben und Mengen dahinterstehen.

Am 14. August 2026 wurden öffentlich erreichbare Preisangaben und Ratgeber geprüft. Sie zeigen eine große Spanne, aber keinen repräsentativen Marktpreis:

Veröffentlichte Quelle Genannte Orientierung Was die Angabe belegt
Ullertec 75 bis 130 € je Stunde Anbieterangabe mit eigener Leistungsbeschreibung
Arbeitsschutz Bochum 75 bis 110 € je Stunde regionale Orientierung für den Anbieter-Vergleich
ABEMA meist 90 bis 180 € netto je Stunde Ratgeber-Spanne, kein verbindliches Angebot
CIVAC 90 bis 180 € je Stunde Orientierung für externe Betreuung im Mittelstand
Maschinenring Mittelholstein, Preisliste 2026 95 € je Stunde für genannte Dokumentations-, Beratungs- und Schulungsleistungen konkreter veröffentlichter Tarif für einen begrenzten Kunden- und Leistungsbereich

Weitere untersuchte Seiten nennen teils 40 bis 150 Euro, 80 bis 200 Euro oder niedrige Monatspauschalen. Solche Werte werden hier nicht zu einem Durchschnitt verrechnet. Zielgruppe, Region, Vertragsmenge, enthaltene Leistung und Preisbasis unterscheiden sich zu stark. Für das eigene Budget zählen ausschließlich ein belastbares Mengengerüst und das konkrete Angebot.

Stundensatz und Jahreskosten sind nicht dasselbe

Ein niedriger Stundensatz kann durch Reise, Taktung oder gesonderte Berichtskosten teurer werden. Umgekehrt kann ein höherer Satz bereits Vorbereitung und Dokumentation enthalten. Die vollständige Rechnung lautet:

Externe Sifa-Kosten = produktive Sifa-Stunden × Stundensatz + Reise + Einrichtung + gesonderte Leistungen + Steuer.

Für die betriebliche Vollkostenbetrachtung kommt hinzu:

Jahresbudget = externe Sifa-Kosten + interne Koordination + Zeit der Teilnehmenden + Kosten beschlossener Maßnahmen.

Maßnahmen wie eine technische Absicherung oder neue Arbeitsmittel sind keine Vergütung der Sifa. Sie gehören trotzdem in die Finanzplanung, damit aus einer Beratung kein scheinbar günstiger Auftrag mit ungeplantem Folgeetat wird.

Kostenblock Mögliche Abrechnung Vor Beauftragung klären
fachliche Betreuung Stunde oder Kontingent Aufgaben, produktive Zeit, Abrechnungstakt
Begehung und ASA je Termin oder nach Zeit Vorbereitung, Teilnahme, Protokoll, Nacharbeit
Reise Fahrzeit, Kilometer oder Pauschale Startpunkt, Mindestbetrag, mehrere Standorte
Einrichtung einmalig oder inklusive Datenübernahme, Erstgespräch, Erstbegehung
Dokumentation inklusive oder nach Zeit Berichtstiefe, Korrekturen, Ablage, Export
Zusatzauftrag je Fall oder Stunde Unfallanalyse, Projekt, Messung, Schulung
interne Arbeit betrieblicher Vollkostensatz Koordination, Teilnahme, Daten, Umsetzung

Erst die Sifa-Zeit fachlich bestimmen

Der Preisvergleich beginnt nicht bei einer frei gewählten Stundenzahl. Zuerst muss der Betrieb den zuständigen Unfallversicherungsträger, dessen aktuelle DGUV Vorschrift 2, das Betreuungsmodell und den tatsächlichen Bedarf klären. Der DGUV-Mustertext wurde am 28. November 2024 beschlossen; die Träger setzen eigene Fassungen schrittweise in Kraft. Maßgeblich ist die beim eigenen Träger geltende Version.

Für Betriebe mit mehr als 20 gewichteten Beschäftigten wird in der Regelbetreuung zunächst eine Grundbetreuungszeit anhand von Beschäftigtenzahl und Betreuungsgruppe ermittelt. Ein häufiger Kalkulationsfehler ist, den Faktor 2,5, 1,5 oder 0,5 vollständig als Sifa-Zeit anzusetzen. Nach dem DGUV-Mustertext ist das die gemeinsame Zeit für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Jede Disziplin erhält mindestens 20 Prozent und mindestens 0,2 Stunden je Beschäftigtem und Jahr. Der betriebsspezifische Bedarf kommt zusätzlich hinzu.

Die vollständige Herleitung, Beschäftigtengewichtung und Aufteilung erklärt der Leitfaden zur sicherheitstechnischen Betreuung. Diese Kostenseite übernimmt bewusst nicht dessen Hauptaufgabe. Sie setzt mit der bereits fachlich bestimmten Sifa-Menge ein und beantwortet die Preisfrage.

Zwei Sifa-Angebote mit derselben Menge vergleichen

Das folgende Beispiel ist eine reine Rechenhilfe. Beide Anbieter erhalten die Annahme von 30 produktiven Sifa-Stunden im ersten Vertragsjahr:

Position Angebot A Angebot B
produktive Betreuung 30 × 105 € = 3.150 € 30 × 92 € = 2.760 €
Reise 6 × 75 € = 450 € 12 × 92 € = 1.104 €
Einrichtung oder Bericht 800 € pauschal 6 × 92 € = 552 €
Netto-Gesamtpreis 4.400 € 4.416 €

Angebot B hat den niedrigeren Betreuungssatz, ist unter diesen Annahmen aber 16 Euro teurer. Noch offen sind Umsatzsteuer, zusätzliche Termine, Mindestabnahme und Preisänderung. Das Beispiel zeigt, warum ein Tabellenvergleich aller Mengen mehr Wert hat als die Frage nach dem billigsten Stundensatz.

Zwei weitere Szenarien helfen bei der Jahresplanung. Sie unterstellen keine gesetzlich erforderliche Zeit:

  • 24 fachlich bestimmte Sifa-Stunden: 24 × 120 Euro, vier Reiseblöcke × 90 Euro und 600 Euro Einrichtung ergeben 3.840 Euro netto im ersten Jahr.
  • 100 fachlich bestimmte Sifa-Stunden: 100 × 120 Euro, acht Reiseblöcke × 90 Euro und 1.200 Euro Einrichtung ergeben 13.920 Euro netto im ersten Jahr.

Mit den eigenen Mengen können Betriebe die Formel ersetzen. Werden Leistungen pauschal angeboten, sollte der Anbieter dieselben Szenarien durchrechnen und Mehrbedarf gesondert ausweisen.

Stunde, Kontingent oder Jahrespauschale?

Das Abrechnungsmodell verteilt Preisrisiken unterschiedlich. Ein Stundensatz macht die tatsächliche Nutzung sichtbar, kann aber bei grober Taktung schwanken. Ein Kontingent begrenzt die Menge, während eine Pauschale nur dann planbar ist, wenn Inhalt und Grenzen schriftlich feststehen.

Modell Vorteil Kostenrisiko Entscheidende Frage
Abrechnung nach Zeit geleistete Aufgaben bleiben nachvollziehbar Taktung und Zusatzaufwand erhöhen die Rechnung Welche Tätigkeit startet die Abrechnung?
Jahreskontingent Budget und verfügbare Zeit sind vorab bekannt ungenutzte Stunden können verfallen Werden Reststunden übertragen oder erstattet?
feste Jahrespauschale konstante Zahlung erleichtert Planung wichtige Leistungen können ausgeschlossen sein Welche Ergebnisse und Mengen sind garantiert?
Preis je Beschäftigtem einfache interne Budgetverteilung Gefährdung und tatsächlicher Bedarf bleiben unsichtbar Wie wird zusätzlicher Aufwand abgerechnet?
hybrides Modell Regelbedarf und Sonderprojekte bleiben getrennt mehrere Preislogiken erschweren die Kontrolle Wer genehmigt variable Positionen vorab?

Eine Pauschale ist kein Nachweis ausreichender Betreuung. Lassen Sie den Anbieter erklären, welche produktive Zeit und welche Ergebnisse sie enthält. Umgekehrt ist eine Stundenabrechnung nicht automatisch transparenter: Ohne Leistungsnachweis, einheitliche Tätigkeitscodes und Freigaberegeln bleibt unklar, ob eine Position zum Grundauftrag, zu einem Sonderprojekt oder zur Reise gehört.

Für die Rechnungsprüfung sollten Auftrag, Tätigkeitsnachweis und Ergebnis zusammenpassen. Ein Bericht muss nicht jede kurze Rückfrage einzeln wiederholen, aber Datum, Aufgabe, Zeit, verantwortliche Fachkraft und zugehöriger Kostenblock sollten nachvollziehbar sein. So erkennt der Betrieb Überziehungen früh und kann den Bedarf für das Folgejahr auf realen Daten statt auf einer pauschalen Fortschreibung planen.

Interne Sifa: Gehalt ist nur ein Kostenblock

Für eine interne Fachkraft zählen die anteilig der Sifa-Funktion zugeordneten Vollkosten. Die Bundesagentur für Arbeit weist im Entgeltatlas für die Berufsgruppe „Fachkraft - Arbeitssicherheit“ ein mittleres monatliches Bruttoentgelt von 5.132 Euro aus. Datenstand ist Dezember 2024. Die rechnerischen 61.584 Euro Jahresbrutto sind weder Arbeitgeber-Vollkosten noch ein Gehaltsangebot für eine bestimmte Region oder Erfahrung.

Eine interne Kalkulation umfasst:

  • anteiliges Bruttogehalt und Arbeitgeberkosten
  • Qualifizierung, Fortbildung und Erhalt der Fachkunde
  • Arbeitsmittel, Fachinformationen und Reisetätigkeit
  • Ausfall, Vertretung und organisatorische Unterstützung
  • Zeit für Berichte, Abstimmungen und Wirksamkeitskontrollen

Eine Sifa kann die Funktion neben einer anderen betrieblichen Aufgabe ausüben. Dann wird nur der realistisch gebundene Anteil zugeordnet. Gehaltsniveaus, Einflussfaktoren und Abgrenzungen stehen auf Fachkraft für Arbeitssicherheit Gehalt; Lehrgang und Freistellung behandelt Sifa Ausbildung Kosten.

Ein Break-even ist nur mit unternehmensspezifischen Vollkosten sinnvoll. Werden rein beispielhaft 80.000 Euro zurechenbare interne Jahreskosten und 130 Euro vollständig geladene externe Kosten je produktiver Stunde angesetzt, liegt der rechnerische Schnittpunkt bei rund 615 Stunden. Das ist keine Empfehlung: Verfügbarkeit, Betriebskenntnis, Spitzenbedarf und benötigte Spezialkompetenz können wichtiger sein als dieser Quotient.

Situation Tendenziell passend Im Kostenvergleich beachten
geringer oder schwankender Bedarf externe Sifa Mindestmenge, Reise, Reaktionszeit
dauerhaft hohe Auslastung interne oder hybride Lösung Vollkosten, Vertretung, Fachkunde
mehrere Spezialrisiken externer Zusatzbedarf Leistungsgrenze der Stamm-Sifa
viele Standorte individuelle Prüfung Reise gegen lokale Verfügbarkeit

Leistungsverzeichnis für einen fairen Angebotscheck

Alle Anbieter brauchen dieselbe anonymisierte Ausgangslage: Betriebsart, Betreuungsmodell, Beschäftigtenzahl, Standorte, Tätigkeiten, Schichten, bekannte Gefährdungen, geplante Termine und gewünschte Ergebnisse. Namen oder Gesundheitsdaten einzelner Beschäftigter sind dafür nicht erforderlich.

Prüfen Sie anschließend diese Punkte:

  1. Wie viele produktive Sifa-Stunden enthält das Angebot, und wer hat sie hergeleitet?
  2. Welche Aufgaben, Begehungen, ASA-Termine und Berichte sind eingeschlossen?
  3. Zählen Vorbereitung, Rückfragen und Nacharbeit zur produktiven Zeit oder extra?
  4. Wird je Minute, Viertelstunde, halbe oder begonnene volle Stunde abgerechnet?
  5. Wie werden Fahrzeit, Kilometer, Parken und weitere Standorte berechnet?
  6. Gibt es Mindestumsatz, Einrichtung, Portalpreis oder feste Jahresgebühr?
  7. Welche Messungen, Schulungen, Unfallanalysen und Projekte kosten zusätzlich?
  8. Wer vertritt die benannte Fachkraft, und welche Reaktionszeit wird zugesagt?
  9. Wie werden Mehrbedarf, neue Standorte und Preisänderungen freigegeben?
  10. Sind Nettopreis, Steuer, Bruttopreis, Ausschlüsse und Gesamtsumme sichtbar?

Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit behandelt Auswahl, Fachkundenachweis, Bestellung und Vertragsgestaltung. Hier bleibt der Fokus auf Kosten, Preislogik und Vergleichsrechnung. Einen breiteren Überblick über laufende Betreuungsbudgets bietet Sicherheitstechnische Betreuung Kosten.

Kosten senken, ohne Betreuung zu kürzen

Gute Vorbereitung reduziert Such- und Abstimmungszeit. Vor dem Termin sollten aktuelle Gefährdungsbeurteilungen, Standortdaten, Begehungsbefunde, Unfallinformationen, offene Maßnahmen und Ansprechpartner strukturiert vorliegen. Ähnliche Termine lassen sich bündeln, solange erforderliche Präsenz, Erreichbarkeit und Anlassbezug erhalten bleiben.

Auch klare Zuständigkeiten helfen: Die Sifa berät nach ASiG § 6; der Arbeitgeber entscheidet, stellt Mittel bereit und organisiert die Umsetzung. Ein digitales Maßnahmenregister kann Fristen, Verantwortliche und Nachweise zusammenführen. Es ersetzt weder fachliche Beurteilung noch Begehung und darf nicht genutzt werden, um erforderliche Betreuungszeit lediglich rechnerisch zu kürzen.

Für Ausschreibung und Start sind außerdem die Inhalte zu Bestellung der Fachkraft, Arbeitsschutz-Betreuung und Arbeitsschutz-Dienstleistern hilfreich. Die Softwareseite zeigt, wie eine Arbeitsschutz-Software Unterlagen und Maßnahmen organisatorisch unterstützt.

Quellenstand und fachliche Grenzen

Preis- und Prüfstand: 14. August 2026. Für die Wettbewerbsanalyse wurden zwölf erreichbare Seiten betrachtet, darunter Anbieter-Ratgeber, regionale Preisinformationen, zwei veröffentlichte Preislisten und der Entgeltatlas. Die Tabelle verwendet nur klar zuordenbare Beispiele. Die Stichprobe ist weder vollständig noch repräsentativ und ersetzt kein Angebot.

Die fachliche Einordnung folgt dem Arbeitssicherheitsgesetz, der DGUV-Übersicht zur Vorschrift 2 und dem 2024 beschlossenen Mustertext. Für den Betrieb gelten die aktuelle Vorschrift seines Unfallversicherungsträgers, die tatsächlichen Verhältnisse und der vereinbarte Vertrag. ArbeitsschutzPilot vermittelt keine Fachkräfte, setzt keine Preise fest und erstellt keine verbindliche Rechts-, Steuer- oder Einsatzzeitberatung.