Hausarztfrage sauber einordnen
Die Frage nach dem Hausarzt entsteht oft, weil Beschäftigte schnell einen Termin brauchen. Für den Betrieb ist wichtiger, ob die ärztliche Stelle den konkreten arbeitsbezogenen Anlass fachkundig bewerten kann.
- Zweck des Termins klären
- Tätigkeit und Gefährdung beschreiben
- arbeitsmedizinische Zuständigkeit prüfen
- Ergebnisweg vorab festlegen
Betriebsarzt und Tätigkeitsbezug
Bei arbeitsmedizinischer Vorsorge oder betrieblichen Eignungsfragen braucht die ärztliche Stelle Informationen zur Tätigkeit. Der Betriebsarzt oder ein arbeitsmedizinischer Dienst kennt diese Schnittstelle meist besser als eine allgemeinärztliche Praxis.
- Arbeitsplatzinformationen bereitstellen
- Gefährdungsbeurteilung als Grundlage nutzen
- medizinische Schweigepflicht beachten
- Bescheinigungen datensparsam behandeln
Nachweis ohne Befunddaten
Der Arbeitgeber braucht keine medizinischen Details. Sinnvoll sind organisatorische Nachweise im zulässigen Umfang.
- Anlass und Tätigkeit
- beauftragte Stelle
- Terminstatus
- Bescheinigung oder Freigabe nur soweit erforderlich
- Review bei Tätigkeitsänderung
Umsetzung mit ArbeitsschutzPilot
ArbeitsschutzPilot kann Anlass, Zuständigkeit und Review führen. Ob ein Hausarzttermin ausreicht, muss fachkundig anhand des konkreten Falls geprüft werden.