Ärztliche Fachkunde ist der Kern

Arbeitsmedizinische Betreuung betrifft Gesundheitsschutz, Vorsorge und medizinische Beratung. Deshalb reicht eine allgemeine Arbeitsschutzberatung nicht aus.

  • Betriebsarzt oder geeignete ärztliche Stelle einbinden
  • Bestellung oder Vertrag nachvollziehbar ablegen
  • Aufgaben und Betreuungsform dokumentieren
  • medizinische Vertraulichkeit beachten

Abgrenzung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt arbeiten zusammen, haben aber unterschiedliche Rollen. Die Sifa unterstützt sicherheitstechnisch, die arbeitsmedizinische Betreuung bleibt ärztlich geprägt.

  • Sifa: Arbeitsmittel, Schutzmaßnahmen, Begehungen, technische Organisation
  • Betriebsarzt: arbeitsmedizinische Beratung, Vorsorgebezug, Gesundheitsfragen
  • gemeinsame Themen: Gefährdungsbeurteilung, Prävention, Maßnahmenreview
  • getrennte Nachweise: keine Befunde in allgemeine Arbeitsschutzakten

Vorsorge gesondert behandeln

Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV braucht eine geeignete ärztliche Stelle. Der Betrieb organisiert Anlass, Termin, Information und Nachweis, aber nicht die medizinische Bewertung.

  • Vorsorgeanlass aus Gefährdungsbeurteilung ableiten
  • Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge trennen
  • Bescheinigung und Kartei datensparsam führen
  • Befunde und Diagnosen nicht speichern

Nachweise für die Organisation

Der Betrieb sollte zeigen können, wer eingebunden ist und welche organisatorischen Schritte daraus folgen.

  • Bestellung, Vertrag oder Beauftragung
  • Ansprechpartner und Vertretung
  • Betreuungsform und zuständiger Träger
  • Vorsorgeanlässe und Termine
  • Empfehlungen mit Maßnahmenbezug

Umsetzung mit ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot dokumentiert Organisation, Aufgaben und Maßnahmen. Die Software ersetzt keine ärztliche Betreuung und sollte keine medizinischen Inhalte aufnehmen.