Ärztliche Fachkunde ist der Kern
Arbeitsmedizinische Betreuung betrifft Gesundheitsschutz, Vorsorge und medizinische Beratung. Deshalb reicht eine allgemeine Arbeitsschutzberatung nicht aus.
- Betriebsarzt oder geeignete ärztliche Stelle einbinden
- Bestellung oder Vertrag nachvollziehbar ablegen
- Aufgaben und Betreuungsform dokumentieren
- medizinische Vertraulichkeit beachten
Abgrenzung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt arbeiten zusammen, haben aber unterschiedliche Rollen. Die Sifa unterstützt sicherheitstechnisch, die arbeitsmedizinische Betreuung bleibt ärztlich geprägt.
- Sifa: Arbeitsmittel, Schutzmaßnahmen, Begehungen, technische Organisation
- Betriebsarzt: arbeitsmedizinische Beratung, Vorsorgebezug, Gesundheitsfragen
- gemeinsame Themen: Gefährdungsbeurteilung, Prävention, Maßnahmenreview
- getrennte Nachweise: keine Befunde in allgemeine Arbeitsschutzakten
Vorsorge gesondert behandeln
Arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV braucht eine geeignete ärztliche Stelle. Der Betrieb organisiert Anlass, Termin, Information und Nachweis, aber nicht die medizinische Bewertung.
- Vorsorgeanlass aus Gefährdungsbeurteilung ableiten
- Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge trennen
- Bescheinigung und Kartei datensparsam führen
- Befunde und Diagnosen nicht speichern
Nachweise für die Organisation
Der Betrieb sollte zeigen können, wer eingebunden ist und welche organisatorischen Schritte daraus folgen.
- Bestellung, Vertrag oder Beauftragung
- Ansprechpartner und Vertretung
- Betreuungsform und zuständiger Träger
- Vorsorgeanlässe und Termine
- Empfehlungen mit Maßnahmenbezug
Umsetzung mit ArbeitsschutzPilot
ArbeitsschutzPilot dokumentiert Organisation, Aufgaben und Maßnahmen. Die Software ersetzt keine ärztliche Betreuung und sollte keine medizinischen Inhalte aufnehmen.