Keine Abkürzung um die Gefährdungsbeurteilung
G26.1 wirkt im Vergleich zu G26.3 oft harmlos. Trotzdem müssen Atemschutz, Tätigkeit und Tragebedingungen dokumentiert werden.
- Atemschutzart und Einsatzbereich festlegen
- Tragedauer und körperliche Belastung prüfen
- Unterweisung zur korrekten Nutzung planen
- Vorsorge- oder Eignungsfrage klären
Inhalt der G26.1 Untersuchung
Der medizinische Inhalt ist keine Arbeitgeber-Checkliste. Die ärztliche Stelle entscheidet, was erforderlich ist und welche Beratung oder Untersuchung sinnvoll ist.
- Tätigkeitsdaten für den Termin bereitstellen
- Beschäftigte über Anlass und Datenschutz informieren
- Bescheinigung und Status dokumentieren
- keine Befunde oder Diagnosen erfassen
FFP-Masken und Gruppe 1
FFP-Masken werden häufig mit G26.1 gesucht. Die richtige Einordnung hängt aber von Filterklasse, Tragedauer, Arbeitsschwere, Klima und Gefährdungsbeurteilung ab. Bei Atemschutzgeräten der Gruppe 1 ist in der Regel ein Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zu organisieren, nicht automatisch eine Teilnahmevoraussetzung.
- FFP1, FFP2 und FFP3 nicht pauschal gleich behandeln
- Herstellerangaben, Tragedauer und Atemwiderstand berücksichtigen
- bei schwerer Arbeit oder ungünstigem Klima fachkundig neu einordnen
- Angebot, Ablehnung oder Terminstatus ohne Befunde dokumentieren
Review bei Änderungen
Aus G26.1 kann organisatorisch mehr werden, wenn sich Gerät, Dichtsitz, Tragedauer oder Arbeitsschwere ändern. Solche Änderungen sollten einen Review auslösen.
- neues Atemschutzgerät
- längere Tragedauer
- andere Gefährdung oder Umgebung
- geänderte körperliche Arbeitsbelastung