Keine Abkürzung um die Gefährdungsbeurteilung

G26.1 wirkt im Vergleich zu G26.3 oft harmlos. Trotzdem müssen Atemschutz, Tätigkeit und Tragebedingungen dokumentiert werden.

  • Atemschutzart und Einsatzbereich festlegen
  • Tragedauer und körperliche Belastung prüfen
  • Unterweisung zur korrekten Nutzung planen
  • Vorsorge- oder Eignungsfrage klären

Inhalt der G26.1 Untersuchung

Der medizinische Inhalt ist keine Arbeitgeber-Checkliste. Die ärztliche Stelle entscheidet, was erforderlich ist und welche Beratung oder Untersuchung sinnvoll ist.

  • Tätigkeitsdaten für den Termin bereitstellen
  • Beschäftigte über Anlass und Datenschutz informieren
  • Bescheinigung und Status dokumentieren
  • keine Befunde oder Diagnosen erfassen

FFP-Masken und Gruppe 1

FFP-Masken werden häufig mit G26.1 gesucht. Die richtige Einordnung hängt aber von Filterklasse, Tragedauer, Arbeitsschwere, Klima und Gefährdungsbeurteilung ab. Bei Atemschutzgeräten der Gruppe 1 ist in der Regel ein Angebot zur arbeitsmedizinischen Vorsorge zu organisieren, nicht automatisch eine Teilnahmevoraussetzung.

  • FFP1, FFP2 und FFP3 nicht pauschal gleich behandeln
  • Herstellerangaben, Tragedauer und Atemwiderstand berücksichtigen
  • bei schwerer Arbeit oder ungünstigem Klima fachkundig neu einordnen
  • Angebot, Ablehnung oder Terminstatus ohne Befunde dokumentieren

Review bei Änderungen

Aus G26.1 kann organisatorisch mehr werden, wenn sich Gerät, Dichtsitz, Tragedauer oder Arbeitsschwere ändern. Solche Änderungen sollten einen Review auslösen.

  • neues Atemschutzgerät
  • längere Tragedauer
  • andere Gefährdung oder Umgebung
  • geänderte körperliche Arbeitsbelastung