G26 beginnt bei der Atemschutz-Gefährdungsbeurteilung

Der Betrieb sollte zuerst klären, warum Atemschutz nötig ist und welche Belastung entsteht. Erst danach lässt sich sauber entscheiden, welche arbeitsmedizinische Einordnung erforderlich ist.

  • Gefahrstoff-, Staub-, Biostoff- oder Sauerstoffmangelrisiko prüfen
  • Atemschutzgerät, Filter, Tragedauer und Arbeitsschwere beschreiben
  • technische und organisatorische Maßnahmen vorrangig prüfen
  • arbeitsmedizinische Stelle früh einbinden
  • organisatorische Nachweise von medizinischen Details trennen

Gruppen 1, 2 und 3 verstehen

G26.1, G26.2 und G26.3 stehen in der Praxis für unterschiedliche Atemschutzbelastungen. Fachlich sollte heute die Einteilung der Atemschutzgeräte in Gruppen herangezogen werden. Arbeitgeber sollten daraus keine eigene medizinische Entscheidung ableiten, sondern die Zuordnung mit Fachkunde, Atemschutzregelwerk und ärztlicher Stelle abstimmen.

  • Gruppe 1: Angebotsvorsorge organisatorisch prüfen
  • Gruppen 2 und 3: Pflichtvorsorge vor Tätigkeitsaufnahme einordnen
  • Eignungsbeurteilung: nur mit eigener Rechts- oder Tätigkeitsgrundlage führen
  • konkrete Geräte- und Tätigkeitsdaten bereitstellen

Welche Unterlagen die ärztliche Stelle braucht

Die häufige Frage nach “G26 Inhalt” lässt sich nicht pauschal über eine starre Checkliste beantworten. Der Betrieb sollte aber die nichtmedizinischen Daten vollständig vorbereiten.

  • Atemschutzgerät, Filter, Atemanschluss und Gerätegruppe
  • Tätigkeit, Arbeitsbereich, Arbeitsschwere, Klima und Tragedauer
  • Gefährdungsbeurteilung, Schutzkonzept und Unterweisung
  • Vorsorgeart oder Eignungszweck mit Rechtsgrundlage
  • bisherige organisatorische Termine, Bescheinigungen und Fristen ohne Befunde

Vorsorge und Eignung nicht vermischen

Bei Atemschutz können Vorsorgefragen, Eignungsfragen und betriebliche Freigaben eng nebeneinanderliegen. Diese Zwecke müssen gegenüber Beschäftigten klar benannt werden.

  • ArbMedVV-Vorsorge aus Anlass und Tätigkeit prüfen
  • Eignungsbeurteilung nur mit eigener Grundlage führen
  • Schweigepflicht und Ergebnisweg transparent machen
  • keine Befunde, Diagnosen oder Leistungswerte im Arbeitsschutztool speichern

Umsetzung mit ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot kann Atemschutzmaßnahme, Unterweisung, zuständige ärztliche Stelle, Terminstatus, Bescheinigung, Frist und Review zusammenführen. Die medizinische Beurteilung bleibt bei der ärztlichen Stelle.