Wattwerte sind medizinische Informationen
G26.3-Suchen nach Watt oder Belastungs-EKG entstehen oft aus Unsicherheit vor dem Termin. Für den Arbeitgeber ist aber nicht der einzelne Messwert entscheidend, sondern ob der Atemschutzeinsatz organisatorisch zulässig, vorbereitet und dokumentiert ist.
- keine Wattwerte in ArbeitsschutzPilot speichern
- keine Befundkopien bei Führungskräften ablegen
- ärztliche Bescheinigung von Messwerten trennen
- Fragen zur medizinischen Belastung an die ärztliche Stelle geben
Was eine Bescheinigung leisten soll
Die Bescheinigung gibt dem Betrieb eine organisatorische Grundlage für Einsatz, Frist oder Review. Sie ist nicht dafür gedacht, medizinische Leistungswerte im Betrieb zu verteilen.
- eindeutiger Zweck: Vorsorgebescheinigung oder Eignungsbescheinigung
- Bezug zu Atemschutzgerät, Tätigkeit oder Feuerwehranforderung
- Gültigkeit oder nächste Prüfung, soweit vorgesehen
- keine Wattwerte, EKG-Ausdrucke, Diagnosen oder Detailbefunde
Was der Betrieb vorbereiten sollte
Die ärztliche Stelle braucht belastbare Arbeitsplatzinformationen. Diese Informationen sind nichtmedizinisch und können im Arbeitsschutzprozess geführt werden.
- Atemschutzgerät und Einsatzprofil
- Tragedauer, Arbeitsschwere und Umgebung
- Unterweisung, Übungen und Schutzmaßnahmen
- Vorsorge- oder Eignungszweck
Nachweise ohne Gesundheitsdaten
Ein guter G26.3-Prozess ist auch ohne medizinische Detaildaten nachvollziehbar. Wichtig sind Anlass, Termin, Status, Bescheinigung und nächste Prüfung.
- Anlass aus Gefährdungsbeurteilung ableiten
- Termin und Ergebnisweg dokumentieren
- nächste Frist oder Review setzen
- Änderungen am Atemschutzgerät als neuen Prüfanlass führen