Geeignete ärztliche Stelle auswählen

Eine G26-Einordnung braucht mehr als einen allgemeinen Gesundheitscheck. Die ärztliche Stelle muss den Arbeitsbezug verstehen und die Daten zur Atemschutzbelastung einordnen können.

  • Betriebsarzt oder arbeitsmedizinischen Dienst prüfen
  • Atemschutzgerät und Tätigkeit beschreiben
  • Vorsorge- oder Eignungszweck benennen
  • Ergebnisweg und Datenschutz vorab festlegen

Was Arbeitgeber vorbereiten

Je besser die nichtmedizinischen Angaben sind, desto klarer kann der Termin eingeordnet werden.

  • Gefährdungsbeurteilung und Atemschutzmaßnahme
  • Gerätetyp, Tragedauer und Einsatzbedingungen
  • betroffene Beschäftigtengruppe
  • Unterweisung, Übungen und bisherige Fristen

Vorsorgearzt und Eignungsarzt unterscheiden

Bei arbeitsmedizinischer Vorsorge nach ArbMedVV ist eine Fachärztin oder ein Facharzt für Arbeitsmedizin oder eine Ärztin beziehungsweise ein Arzt mit Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin zu beauftragen. Bei Feuerwehr-Eignungsbeurteilungen können zusätzliche Anforderungen des Unfallversicherungsträgers gelten.

  • Zweck des Termins vor Beauftragung schriftlich klären
  • Eignungsbescheinigung nicht mit Vorsorgebescheinigung verwechseln
  • private Hausarztbefunde nicht als Arbeitgebernachweis verlangen
  • Datenweg und Bescheinigung mit der ärztlichen Stelle abstimmen

Arzt in der Nähe und Anbieterfrage

Lokale Verfügbarkeit ist praktisch wichtig, darf aber nicht das einzige Kriterium sein. Entscheidend bleibt, ob die Stelle den arbeitsmedizinischen Anlass abdecken kann.

  • Leistungsumfang vor Beauftragung klären
  • Kosten, Terminfenster und Bescheinigung abstimmen
  • private Befunde nicht in den Betrieb ziehen
  • Wiederholung und Review planen