Mehr als ein Piktogramm

Kennzeichnung umfasst nicht nur Symbole. Signalwort, Gefahrenhinweise, Sicherheitshinweise und ergänzende Angaben sind für Betriebsanweisung und Unterweisung relevant.

  • Sicherheitsdatenblatt prüfen
  • Piktogramme und Signalwort übernehmen
  • H- und P-Sätze in verständliche Betriebsregeln übersetzen
  • Behälter, Umfüllvorgänge und Lagerort betrachten
  • Unterweisung an Kennzeichnung anpassen

Was muss auf einem Gefahrstoff erkennbar sein?

Beschäftigte müssen Stoff, Gefahr und Grundverhalten zuverlässig erkennen können. Im Betrieb sollte deshalb nicht nur das Originaletikett geprüft werden, sondern auch jede innerbetriebliche Bereitstellung.

Kennzeichnungspunkt Betriebliche Prüffrage
Produkt- oder Stoffbezug Ist eindeutig, welches Produkt oder Gemisch im Gebinde ist?
Piktogramme und Signalwort Stimmen sie mit Etikett und Sicherheitsdatenblatt überein?
H- und P-Sätze Sind die Gefahren und Schutzregeln in Betriebsanweisung und Unterweisung angekommen?
Umgefüllte Behälter Sind sie dauerhaft, lesbar und verwechslungssicher gekennzeichnet?
Version und Review Wird bei neuer Einstufung oder neuer SDB-Fassung geprüft?

GHS/CLP, Etikett und Umfüllung

Im Alltag entstehen Kennzeichnungsprobleme häufig nicht beim Originalgebinde, sondern beim Umfüllen, bei alten Etiketten oder bei abweichenden Angaben zwischen Lieferant, Sicherheitsdatenblatt und interner Dokumentation.

  • Originaletikett und Sicherheitsdatenblatt auf denselben Stoffbezug prüfen
  • Piktogramme, Signalwort, H-Sätze und P-Sätze konsistent übernehmen
  • umgefüllte Behälter eindeutig und dauerhaft kennzeichnen
  • alte und neue Symbole nicht parallel ohne Erklärung verwenden
  • Transportkennzeichnung, Lagerkennzeichnung und betriebliche Gefahrstoffkennzeichnung nicht vermischen

Verantwortung im Betrieb klären

Die Kennzeichnung ist kein reines Lieferantenthema, sobald Gefahrstoffe im Betrieb verwendet, umgefüllt oder innerbetrieblich bereitgestellt werden. Verantwortliche sollten prüfen, ob Beschäftigte Stoff, Gefahr und Schutzmaßnahmen eindeutig erkennen können.

  • Originalgebinde mit Sicherheitsdatenblatt abgleichen
  • umgefüllte Behälter dauerhaft und lesbar kennzeichnen
  • Zugriff, Lagerort und Tätigkeit in die Kennzeichnungsprüfung einbeziehen
  • Beschäftigte bei geänderter Kennzeichnung informieren und unterweisen

Kennzeichnung in Dokumente übersetzen

Kennzeichnung, Betriebsanweisung, Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung sollten nicht getrennt gepflegt werden, wenn sie fachlich voneinander abhängen. Besonders bei umgefüllten Gebinden oder geänderten Sicherheitsdatenblättern braucht es einen klaren Review.

  • Version des Sicherheitsdatenblatts festhalten
  • Betriebsanweisung aktualisieren
  • Betroffene Arbeitsbereiche verknüpfen
  • Unterweisungsinhalte aus Kennzeichnung und Tätigkeit ableiten
  • Review bei Stoffwechsel oder neuer Einstufung planen

Übersicht, Tabelle und Symbole verknüpfen

Eine Kennzeichnungsübersicht hilft nur, wenn sie in die betriebliche Gefahrstoffarbeit eingebettet ist. Für einzelne Symbole ist die Piktogrammseite passender; für Tabellen und Inventar bleibt das Gefahrstoffverzeichnis maßgeblich.

Quellen und Grenzen der Kennzeichnung

Die Inhalte orientieren sich an TRGS 201, Sicherheitsdatenblatt, GefStoffV und Unterweisungspflichten. ArbeitsschutzPilot kann die betriebliche Dokumentation verbinden, prüft aber keine Einstufung und erstellt keine verbindlichen Etiketten.

  • TRGS 201 für Einstufung und Kennzeichnung im Arbeitsschutzkontext nutzen
  • Sicherheitsdatenblatt und Etikett auf denselben Stoffbezug prüfen
  • Betriebsanweisung und Unterweisung bei geänderter Kennzeichnung aktualisieren
  • Fachkunde einplanen bei unklarer Einstufung, Umfüllung, CMR-Stoffen oder abweichenden Lieferantenangaben