Kurzantwort: Was bedeuten Gefahrstoffsymbole?
Gefahrstoffsymbole zeigen, welche Art von Gefahr von einem Stoff oder Gemisch ausgehen kann. In der Europäischen Union setzt die CLP-Verordnung das weltweit entwickelte GHS für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien um. Die neun Gefahrenpiktogramme sind schwarze Zeichen auf weißem Grund in einer roten Raute.
Die wichtigste Leseregel lautet:
Piktogramm = Gefahrenart. H-Satz = konkrete Gefahr. P-Satz = Sicherheitshinweis. Sicherheitsdatenblatt und Gefährdungsbeurteilung = betriebliche Umsetzung.
Ein Piktogramm allein sagt zum Beispiel nicht, welche Handschuhe geeignet sind, wie lange ein Produkt verwendet werden darf oder wie ein Stoff zu entsorgen ist. Diese Angaben hängen von Produkt, Konzentration, Menge, Tätigkeit und Exposition ab. Die BAuA erläutert deshalb Gefahrenpiktogramme und Signalwörter als zusammengehörige Kennzeichnungselemente.
Gefahrstoffsymbole: Übersicht aller 9 GHS-Piktogramme
Die Codes GHS01 bis GHS09 sind Referenzbezeichnungen für die Symbole. Sie müssen nicht als Code auf dem Etikett stehen. Die Beispiele in der Tabelle dienen der Orientierung: Ob ein konkretes Produkt das Piktogramm trägt, entscheidet seine rechtliche Einstufung, nicht der umgangssprachliche Stoffname.
| Code und Bildmotiv | Übliche Bezeichnung | Bedeutung: Wovor warnt das Symbol? | Typische Beispiele und richtige Einordnung |
|---|---|---|---|
| GHS01 · explodierende Bombe | explosiv | Explosive Stoffe und Gemische, bestimmte selbstzersetzliche Stoffe sowie bestimmte organische Peroxide; Gefahr durch Explosion, Splitter, Feuer oder Druckwirkung | etwa bestimmte Explosivstoffe und Feuerwerkskörper. Erschütterung, Reibung, Hitze und Zündquellen können relevant sein; verbindlich sind die H- und P-Sätze des Produkts. |
| GHS02 · Flamme | entzündbar | Unter anderem entzündbare Gase, Aerosole, Flüssigkeiten und Feststoffe; außerdem können pyrophore, selbsterhitzungsfähige, wasserreaktive oder selbstzersetzliche Stoffe erfasst sein | etwa Benzin, Ethanol, Aceton oder Propan, wenn die Einstufungskriterien erfüllt sind. Zündquellen fernzuhalten ist häufig zentral, aber nicht die einzige mögliche Maßnahme. |
| GHS03 · Flamme über Kreis | oxidierend / brandfördernd | Oxidierende Gase, Flüssigkeiten oder Feststoffe können einen Brand verursachen oder verstärken | etwa Sauerstoff oder bestimmte konzentrierte Bleich- und Oxidationsmittel. Nicht mit „selbst brennbar“ gleichsetzen: Entscheidend ist die brandverstärkende Wirkung und die zulässige Zusammenlagerung. |
| GHS04 · Gasflasche | Gas unter Druck | Verdichtete, verflüssigte, gelöste oder tiefgekühlt verflüssigte Gase; Behälter können bei Erwärmung bersten, tiefkalte Gase Kälteverletzungen verursachen | etwa Druckgasflaschen, Propan- oder Sauerstoffbehälter. Gegen Umfallen, Erwärmung und Beschädigung sichern; produktspezifische Lagerregeln prüfen. |
| GHS05 · Flüssigkeit ätzt Hand und Metall | Ätzwirkung / korrosiv | Kann schwere Hautverätzungen und Augenschäden verursachen oder gegenüber Metallen korrosiv sein | etwa bestimmte Abflussreiniger, Salzsäure oder konzentrierte Laugen. GHS05 bedeutet nicht automatisch dieselbe Gefahr für Haut, Augen und Metall; der H-Satz löst diese Unterscheidung auf. |
| GHS06 · Totenkopf mit gekreuzten Knochen | akut toxisch | Akute Toxizität der Kategorien 1 bis 3: giftig oder lebensgefährlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen | etwa bestimmte hochtoxische Chemikalien. Aufnahmeweg und Schweregrad stehen im H-Satz; Zugang, Exposition und Notfallmaßnahmen müssen besonders streng beherrscht werden. |
| GHS07 · Ausrufezeichen | reizend / gesundheitsschädlich | Je nach Einstufung etwa akute Toxizität Kategorie 4, Haut- oder Augenreizung, Hautsensibilisierung, Atemwegsreizung oder Benommenheit | häufig auf Reinigern, Klebstoffen oder Lösemittelprodukten. Das Ausrufezeichen ist keine pauschale „Achtung“-Grafik: Erst der H-Satz nennt die konkrete Wirkung. |
| GHS08 · Person mit Stern im Brustkorb | Gesundheitsgefahr | Unter anderem Karzinogenität, Keimzellmutagenität, Reproduktionstoxizität, Atemwegssensibilisierung, spezifische Zielorgan-Toxizität oder Aspirationsgefahr | etwa bei bestimmten Lösemitteln, Isocyanaten oder CMR-Stoffen, sofern entsprechend eingestuft. Das Symbol steht für definierte schwere Gesundheitsgefahren, nicht allgemein für jede chronische Belastung. |
| GHS09 · toter Baum und Fisch | umweltgefährlich | Akute oder langfristige Gefährdung der aquatischen Umwelt | etwa bestimmte Biozide, Pflanzenschutzmittel, Lacke oder Öle, wenn die Einstufung erfüllt ist. Nicht in Ausguss oder Umwelt gelangen lassen; der zulässige Entsorgungsweg folgt nicht allein aus dem Symbol. |
Die ECHA stellt die neun CLP-Piktogramme mit Bedeutungen, Produktbeispielen und Sicherheitshinweisen bereit. Eine kompakte Bildübersicht samt Download bietet außerdem die BGHM-Seite zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen. Für eine Unterweisung sollte immer die aktuelle offizielle Darstellung verwendet werden; ein nachgezeichnetes oder farblich verändertes Symbol ist kein Ersatz für die vorgeschriebene Kennzeichnung.
GHS07, GHS08 und GHS06: die Gesundheitssymbole unterscheiden
Die drei Symbole werden besonders häufig verwechselt. Diese Kurzlogik hilft beim ersten Einordnen:
| Symbol | Merksatz | Typische Gefahrenarten | Was erst der H-Satz klärt |
|---|---|---|---|
| GHS07 Ausrufezeichen | häufig reizend oder gesundheitsschädlich | Haut-/Augenreizung, Hautsensibilisierung, Atemwegsreizung, Benommenheit, akute Toxizität Kategorie 4 | betroffener Aufnahmeweg, Organ oder konkrete Wirkung |
| GHS08 Gesundheitsgefahr | bestimmte schwere oder langfristige Wirkung | Krebs, Erbgut- oder Fortpflanzungsschäden, Atemwegssensibilisierung, Zielorganschäden, Aspirationsgefahr | Gefahrenklasse, Kategorie, Expositionsweg und Schweregrad |
| GHS06 Totenkopf | schwere akute Giftwirkung | akute Toxizität Kategorie 1, 2 oder 3 | ob Lebensgefahr oder Giftigkeit bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen besteht |
Wichtig: „Ausrufezeichen = harmloser“ ist keine zulässige Arbeitsregel. Auch eine als gesundheitsschädlich oder sensibilisierend eingestufte Exposition kann ernste Folgen haben. Umgekehrt beschreibt GHS08 nicht automatisch Krebsgefahr; das Piktogramm steht für mehrere Gefahrenklassen. Nur der zugehörige H-Satz macht die Aussage eindeutig.
Ein Gefahrstoffetikett in fünf Schritten richtig lesen
Ein gutes Ergebnis entsteht nicht durch Symbolraten, sondern durch eine feste Reihenfolge:
- Produkt eindeutig identifizieren. Produktname, Stoff- oder Gemischbezeichnung und Lieferant mit dem vorgesehenen Einsatz abgleichen. Keine unbekannten Flüssigkeiten oder umgefüllten Behälter verwenden.
- Alle Piktogramme gemeinsam erfassen. Ein Produkt kann mehrere Symbole tragen. CLP-Vorrangregeln können zugleich bewirken, dass bestimmte Piktogramme nicht zusätzlich erscheinen.
- Signalwort lesen. „Gefahr“ kennzeichnet schwerwiegendere, „Achtung“ weniger schwerwiegende Gefahrenkategorien. Wenn „Gefahr“ erforderlich ist, erscheint „Achtung“ nicht zusätzlich.
- H-, EUH- und P-Sätze lesen. H-Sätze beschreiben Art und Schwere der Gefahr, EUH-Sätze ergänzen EU-spezifische Gefahrenhinweise, P-Sätze nennen standardisierte Hinweise zu Prävention, Reaktion, Lagerung und Entsorgung.
- Mit dem Sicherheitsdatenblatt abgleichen. Abschnitt 2 enthält Einstufung und Kennzeichnung; die weiteren Abschnitte liefern unter anderem Erste Hilfe, Brandbekämpfung, Handhabung, Lagerung, Expositionsbegrenzung und Entsorgung. Die Sicherheitsdatenblatt-Übersicht erklärt die 16 Abschnitte im betrieblichen Zusammenhang.
Die vollständigen Pflichtangaben eines Lieferantenetiketts, Sonderfälle beim Umfüllen und die Rolle des UFI-Codes behandelt die Seite Gefahrstoffe richtig kennzeichnen. Eine starre Zuordnung „ein Piktogramm = ein H-Satz = eine Maßnahme“ wäre fachlich falsch: Mehrere Gefahrenklassen können dasselbe Symbol auslösen, und ein Symbol kann zu vielen H- und P-Sätzen gehören.
Alte orange Gefahrensymbole und neue rote Rauten
Die früheren EU-Gefahrensymbole waren schwarze Zeichen auf orangefarbenem Grund. Die CLP-Verordnung führte die heutigen roten Rauten ein:
- gefährliche Stoffe werden seit Ende 2010 nach CLP gekennzeichnet,
- gefährliche Gemische seit 1. Juni 2015,
- die letzte Abverkaufsfrist für nach altem Recht gekennzeichnete Gemische endete am 1. Juni 2017.
Die BAuA beschreibt die Umstellung und den Umgang mit alten innerbetrieblichen Gebinden. Eine einfache Eins-zu-eins-Übersetzung ist nicht immer möglich: Gefahrenklassen und Kategorien wurden neu geordnet, GHS04 „Gasflasche“ und GHS08 „Gesundheitsgefahr“ hatten keine unmittelbaren alten Gegenstücke, und das frühere Andreaskreuz ging nicht nur in einem einzigen neuen Zeichen auf.
Für den Betrieb folgt daraus:
- alte orange Kennzeichnungen nicht als aktuelle Vorlage kopieren,
- Altbestände anhand Produktidentität und aktuellem Sicherheitsdatenblatt prüfen,
- unbekannte, unleserliche oder widersprüchlich gekennzeichnete Behälter nicht freigeben,
- Beschäftigte über beide Systeme unterweisen, solange alte Kennzeichnungen tatsächlich noch vorkommen,
- eine erforderliche Neukennzeichnung anhand der TRGS 201 fachkundig festlegen.
2026 aktuell: neue CLP-Gefahrenklassen, aber keine neuen Piktogramme
Die Aussage „Es gibt neun Gefahrstoffsymbole“ bleibt richtig. Sie bedeutet jedoch nicht, dass jede Gefahr ein eigenes Piktogramm besitzt. Seit 20. April 2023 enthält die EU-CLP-Verordnung zusätzliche Gefahrenklassen für:
- endokrine Disruption für die menschliche Gesundheit oder Umwelt,
- persistente, bioakkumulierbare und toxische beziehungsweise sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Stoffe,
- persistente, mobile und toxische beziehungsweise sehr persistente und sehr mobile Stoffe.
Für diese rein europäischen Klassen sind keine neuen Gefahrenpiktogramme vorgesehen. Stattdessen kommen EUH-Gefahrenhinweise zum Einsatz. Nach der BAuA-Übersicht zu den neuen Gefahrenklassen gelten die neuen Regeln für erstmals in Verkehr gebrachte Stoffe seit 1. Mai 2025 und für erstmals in Verkehr gebrachte Gemische seit 1. Mai 2026. Für bereits auf dem Markt befindliche Stoffe läuft die Übergangsfrist bis 1. November 2026, für entsprechende Gemische bis 1. Mai 2028.
Praxisfolge im August 2026: Eine Bildtafel mit neun Symbolen kann das aktuelle Etikett und Sicherheitsdatenblatt nicht ersetzen. Besonders bei neuen oder aktualisierten Produkten müssen auch EUH-Hinweise und der Dokumentenstand geprüft werden.
Gefahrstoffsymbol, Warnzeichen und Gefahrzettel trennen
Mehrere Zeichensysteme verwenden ähnliche Motive, haben aber unterschiedliche Rechtsgrundlagen und Aufgaben.
| Zeichensystem | Typisches Aussehen | Aussage und Einsatz | Zuständige Vertiefung |
|---|---|---|---|
| CLP-Gefahrenpiktogramm | rote Raute, weißer Grund, schwarzes Motiv | kennzeichnet Gefahren eines Stoffes oder Gemischs auf dem Produktetikett | diese Übersicht; betriebliche Nutzung unter Gefahrstoff-Piktogramme |
| Warnzeichen in Arbeitsstätten | gelbes Dreieck mit schwarzem Rand | warnt vor einer Gefahr an einem Ort oder Arbeitsbereich, etwa vor giftigen Stoffen oder Gasflaschen | ASR A1.3 Sicherheitskennzeichnung |
| Gefahrzettel / Placard im Transport | meist rautenförmig, je nach Gefahrgutklasse mit Farbe, Symbol und Klassenziffer | kennzeichnet gefährliche Güter beim Transport nach ADR und weiteren Verkehrsträgerregeln | Gefahrgut und Gefahrstoff: Unterschied |
| altes EU-Gefahrensymbol | orangefarbenes Quadrat mit schwarzem Motiv | historisches System vor der vollständigen CLP-Umstellung | nur zur Erkennung von Altkennzeichnungen; nicht als aktuelle Vorlage verwenden |
Eine rote GHS-Raute darf deshalb nicht durch ein gelbes Warnzeichen ersetzt werden. Ebenso beweist eine ADR-Kennzeichnung nicht automatisch, welche innerbetrieblichen Maßnahmen nach Gefahrstoffrecht erforderlich sind.
Vom Symbol zur sicheren Tätigkeit: betrieblicher Ablauf
Eine Symbolübersicht ist eine Lernhilfe. Arbeitgeber müssen daraus einen belastbaren Arbeitsschutzprozess machen:
- Gefahrstoff und aktuelle Informationsquelle erfassen. Produkt, Lieferant, Sicherheitsdatenblatt, Version, Arbeitsbereich, Menge und Tätigkeit gehören nachvollziehbar in das betriebliche System. Eine sinnvolle Spaltenstruktur zeigt die Gefahrstoffe-Tabelle.
- Gefährdung beurteilen. Aufnahmewege, Exposition, Brand- und Explosionsgefahren, gefährliche Wechselwirkungen und mögliche Substitution prüfen. Ein fehlendes Piktogramm schließt eine Gefährdung nicht aus; Gefahrstoffe können auch bei Tätigkeiten entstehen, etwa als Schweißrauch oder Staub.
- Schutzmaßnahmen festlegen. Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip auswählen. Hersteller-P-Sätze sind wichtige Informationen, ersetzen aber nicht die tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung.
- Kennzeichnung und Dokumente abgleichen. Innerbetriebliche Behälter müssen identifizierbar und ausreichend gekennzeichnet sein. § 8 Absatz 2 GefStoffV verlangt Informationen über Einstufung, Gefahren bei der Handhabung und Sicherheitsmaßnahmen; vorzugsweise ist eine CLP-konforme Kennzeichnung zu wählen.
- Betriebsanweisung und Unterweisung umsetzen. Die Betriebsanweisung für Gefahrstoffe übersetzt die Beurteilung in verständliche Regeln. Die Gefahrstoff-Unterweisung muss Produkt, Tätigkeit, Schutzmaßnahmen und Verhalten im Notfall verbinden.
- Änderungen prüfen. Neues Etikett, überarbeitetes Sicherheitsdatenblatt, anderes Produkt, geänderte Menge, Tätigkeit oder Störung sind Anlässe für ein Review.
Häufige Fehler bei Gefahrstoffsymbolen
- Nur das Bild erklären: Ohne H-Satz bleibt offen, welche konkrete Wirkung gemeint ist.
- Beispiele als Einstufung verwenden: Ob Salzsäure, Ammoniak oder Wasserstoff ein bestimmtes Piktogramm trägt, hängt unter anderem von Form, Konzentration und Einstufung des konkreten Produkts ab.
- GHS07 und GHS08 pauschal mit „schädlich“ übersetzen: Damit gehen wichtige Unterschiede zwischen Reizung, Sensibilisierung, akuter Toxizität und schweren Langzeitwirkungen verloren.
- GHS09 mit einem Entsorgungsweg gleichsetzen: Das Symbol warnt vor Umweltgefahr; örtliche Annahmebedingungen und das Sicherheitsdatenblatt bestimmen den zulässigen Entsorgungsweg.
- Keine Symbole mit keiner Gefahr verwechseln: Bei Tätigkeiten entstehende Stäube, Rauche oder Dämpfe können Gefahrstoffe sein. Neue EU-Gefahrenklassen besitzen zudem keine eigenen Piktogramme.
- Download ohne Datum weiterverwenden: PDF, Poster oder kopierte Grafik regelmäßig gegen amtliche Quellen und den Rechtsstand prüfen.
- Kopierte Übersichten statt Originalquellen verwenden: Für ein konkretes Produkt sind aktuelles Lieferantenetikett und Sicherheitsdatenblatt maßgeblich, nicht eine allgemeine Online-Tabelle.
Abgrenzung im Gefahrstoff-Cluster
Diese Seite besitzt die Suchintention „Gefahrstoffsymbole: alle neun Zeichen schnell erkennen und ihre Bedeutung verstehen“. Angrenzende Aufgaben bleiben auf den jeweiligen Spezialseiten, damit die Artikel nicht um dieselben Suchbegriffe konkurrieren.
| Suchintention | Zuständige Seite |
|---|---|
| alle 9 Gefahrstoffsymbole, GHS-Codes, Bedeutung, GHS07/GHS08, alte und neue Symbole | diese Seite |
| GHS-Piktogramme in Unterweisung und Dokumentation praktisch verwenden | Gefahrstoff-Piktogramme |
| vollständiges Etikett, Signalwort, H-/P-Sätze, UFI und Umfüllen | Gefahrstoffe Kennzeichnung |
| innerbetriebliche Kennzeichnung und vereinfachte Kennzeichnung | TRGS 201 |
| 16 Abschnitte, Version und Plausibilitätsprüfung des Stoffdokuments | Sicherheitsdatenblatt Gefahrstoffe |
| gelbe Warn-, Verbots-, Gebots-, Rettungs- und Brandschutzzeichen | ASR A1.3 Sicherheitskennzeichnung |
| Gefahrzettel, UN-Nummern und Transportabgrenzung | Gefahrgut und Gefahrstoff |
| Stoffliste, Arbeitsbereich, Menge, Lagerort und Review | Gefahrstoffe-Tabelle |
Offizielle Quellen und Prüfstand
Prüfstand: 4. August 2026. Die Symbolnamen, Übergangsdaten und rechtlichen Hinweise wurden anhand amtlicher beziehungsweise gesetzlicher Quellen geprüft. Maßgeblich bleiben die aktuelle CLP-Verordnung, das konkrete Lieferantenetikett, das aktuelle Sicherheitsdatenblatt und die fachkundige Gefährdungsbeurteilung.
- BAuA: Gefahrenpiktogramme und Signalwörter
- ECHA: CLP-Piktogramme mit Bedeutungen und Beispielen
- BAuA: CLP-Verordnung für Gemische und Ende der alten Kennzeichnung
- BAuA: neue CLP-Gefahrenklassen und Übergangsfristen
- TRGS 201: Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
- § 8 GefStoffV: Kennzeichnung und allgemeine Schutzmaßnahmen
- BGHM: Bild- und Downloadübersicht der Gefahrstoffkennzeichnungen
Dieser Beitrag ist eine redaktionelle Orientierungshilfe und keine individuelle Einstufung, Rechtsberatung oder Freigabe für eine Tätigkeit. Bei unklarer Kennzeichnung, widersprüchlichen Unterlagen, fehlender Fachkunde oder besonderen Gefahren ist fachkundige Unterstützung einzubeziehen.