Verordnungsrahmen vor Tätigkeit klären
Bei Asbest darf die Dokumentation nicht erst mit einer allgemeinen Gefahrstoffnotiz beginnen. Vor Aufnahme einer Tätigkeit müssen Informationslage, Zulässigkeit, Risiko, Schutzmaßnahmen und erforderliche Nachweise fachkundig geprüft werden.
- Fundstelle, Baujahr oder Verdacht dokumentieren
- Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan verknüpfen
- Zulässigkeit der Tätigkeit fachkundig prüfen lassen
- TRGS 519 und behördliche Anforderungen referenzieren
§ 11a: Baujahr, Risiko und Sachkunde
§ 11a GefStoffV verlangt vor Aufnahme der Tätigkeit unter anderem, vorhandene Informationen zu prüfen, das Baujahr zu berücksichtigen, die Zulässigkeit der Tätigkeit zu klären, mögliche Faserfreisetzung zu bewerten und einen Arbeitsplan zu erstellen.
- Baujahr oder Baubeginn als Informationsfeld erfassen
- Risiko niedrig, mittel oder hoch fachkundig einordnen
- Sachkunde, Aufsicht und Fachkunde getrennt dokumentieren
- Anzeigen, Genehmigungen oder Zulassungen als eigene Nachweise führen
Keine Anleitung für Asbestarbeiten
Eine öffentliche Informationsseite darf Asbest nicht in eine Do-it-yourself-Aufgabe verwandeln. ArbeitsschutzPilot kann helfen, Quellen, Verantwortliche, Fristen und Nachweise zusammenzuführen; die technische Durchführung muss durch qualifizierte Stellen geplant und bewertet werden.
- keine Arbeiten ohne fachkundige Einordnung beginnen
- Fremdfirmen, Auftraggeberinformationen und Zuständigkeiten trennen
- Unterweisung und Betriebsanweisung versioniert ablegen
- Entsorgungs-, Anzeige- oder Freigabenachweise separat führen
Quellen und fachliche Einordnung
Die Inhalte orientieren sich an der aktuellen GefStoffV, Anhang I und TRGS 519. Asbest-Fachkunde, behördliche Abstimmung und objektbezogene Untersuchung müssen im konkreten Fall organisiert werden.
- Paragraph 11 GefStoffV für Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen
- Paragraph 11a GefStoffV für Anforderungen an Tätigkeiten mit Asbest
- Anhang I Nummer 3 GefStoffV für besondere Asbestvorschriften
- TRGS 519 als technische Regel für Tätigkeiten mit Asbest und asbesthaltigen Materialien