Lagerklasse als Datenfeld führen

Die Lagerklasse sollte nicht nur in einer Tabelle stehen, sondern mit Stoff und Lagerort verbunden werden. So lässt sich später nachvollziehen, warum bestimmte Stoffe getrennt oder zusammen gelagert werden.

  • Stoff und Sicherheitsdatenblatt referenzieren
  • Lagerklasse und Quelle dokumentieren
  • Gebinde, Menge und Lagerort erfassen
  • fachkundige Prüfung oder Freigabe hinterlegen

Tabelle und Übersicht richtig nutzen

Eine Lagerklassen-Tabelle hilft bei der Orientierung. Für den Betrieb zählt aber, ob die konkrete Lagerklasse zum Stoff, zum Sicherheitsdatenblatt und zum Lagerfall passt.

  • Tabelle nicht ohne Stoff- und Mengendaten verwenden
  • Lagerklasse 3, 10 oder andere Klassen nicht aus dem Namen allein ableiten
  • Quelle, Datum und fachliche Freigabe dokumentieren
  • Änderungen im Sicherheitsdatenblatt als Review auslösen

Lagerklasse nicht mit Gefahrensymbol verwechseln

Piktogramme helfen, Gefahren zu erkennen. Die Lagerklasse ist aber ein eigener Prüfschritt für Lagerung und Zusammenlagerung.

  • GHS-Piktogramm nicht automatisch als Lagerklasse verwenden
  • Sicherheitsdatenblatt und Lagerinformationen auswerten
  • Quelle der Lagerklasse dokumentieren
  • unklare Zuordnung als offene fachliche Rückfrage führen

Lagerklasse 3, 10 und Sonderfälle

Einzelne Lagerklassen werden häufig gesucht, weil Betriebe einen konkreten Stoff einordnen wollen. Diese Seite sollte deshalb den Ablauf erklären, nicht verbindlich einzelne Stoffe einstufen.

  • brennbare Flüssigkeiten und Feststoffe fachkundig differenzieren
  • Gase, Aerosole, Batterien oder reaktive Stoffe nicht pauschal einordnen
  • Lagerklasse mit Zusammenlagerung und Brandschutz zusammen betrachten
  • unklare Stoffdaten als offene Aufgabe führen

Von Lagerklassen zur Zusammenlagerung

Die Lagerklasse ist oft der Einstieg in die Zusammenlagerungsprüfung. Zusätzlich müssen Mengen, Brand- und Explosionsgefahren, Wassergefährdung oder betriebliche Sonderbedingungen geprüft werden.

  • Zusammenlagerungstabelle als Prüfschritt nutzen
  • Sonderregeln und Mengenbegrenzungen prüfen lassen
  • Mängel als Maßnahmen führen
  • Review bei Stoff- oder Mengenänderung setzen

Lagerklasse ist nicht die Freigabe

Eine Lagerklasse beantwortet noch nicht, ob zwei Gefahrstoffe am gleichen Ort stehen dürfen. Für diese Entscheidung gehören die Lagerklassen in die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen und bei Bedarf in die TRGS-510-Zusammenlagerungstabelle. Dort werden auch Lagerabschnitt, Barrieren, Getrenntlagerung, Separatlagerung, Mengen und Auflagen geprüft. So bleibt diese Seite auf Zuordnung und Nachweis der Lagerklasse fokussiert.

Offizielle Grundlagen zu Lagerklassen

Die Inhalte orientieren sich an TRGS 510, § 6 GefStoffV und Sicherheitsdatenblättern. Eine Lagerklasse sollte nicht isoliert, sondern zusammen mit Stoffeigenschaften, Mengen und Lagerbedingungen geprüft werden.

  • BAuA TRGS 510 für Lagerung und Lagerklassen-Kontext
  • § 6 GefStoffV für Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
  • fachkundige Prüfung bei unvollständigen Sicherheitsdatenblättern, Mischlagerung oder unklaren Stoffeigenschaften
  • keine verbindliche Einstufung einzelner Stoffe