Stoff und Lagerfall erfassen

Brennbare Flüssigkeiten sollten nicht nur als Produktliste geführt werden. Entscheidend sind Menge, Gebinde, Lagerort und Nutzung.

  • Sicherheitsdatenblatt prüfen
  • Menge und Gebinde dokumentieren
  • Lagerort und Zugang beschreiben
  • Zündquellen und Brandschutzaspekte erfassen

TRGS 510 mit Brandschutz verbinden

Bei brennbaren Flüssigkeiten greifen Lagerung, Brandschutz und mögliche Explosionsgefahren ineinander. Die Dokumentation sollte deshalb nicht nur die Stoffliste abbilden.

  • Brand- und Explosionsgefahren als eigene Prüfpunkte führen
  • Lüftung, Zündquellen und Zugang kontrollieren
  • Auffangwanne, Gefahrstoffschrank oder Lagerabschnitt zuordnen
  • Unterweisung und Notfallregeln aus dem Lagerfall ableiten

Keine pauschale Mengentabelle übernehmen

Mengentabellen können als Orientierung helfen, aber der konkrete Lagerfall entscheidet. Stoff, Gebinde, Menge, Raum, Lüftung und Zusammenlagerung müssen gemeinsam geprüft werden.

  • Einzelgebinde und Gesamtmenge dokumentieren
  • Sicherheitsdatenblatt und Kennzeichnung prüfen
  • Zusammenlagerung mit anderen Gefahrstoffen bewerten
  • Änderungen als Review mit fachkundiger Freigabe führen

Maßnahmen ableiten

Aus der fachkundigen Prüfung müssen konkrete Maßnahmen entstehen.

  • Auffangmöglichkeiten prüfen
  • Zusammenlagerung bewerten
  • Kontrollen und Mängel dokumentieren
  • Beschäftigte unterweisen

Umsetzung mit ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot kann brennbare Flüssigkeiten im Gefahrstofflager sichtbar halten und Folgeaufgaben nachführen.

  • Stoffe, Lagerorte und Dokumente verknüpfen
  • Maßnahmen mit Fristen anlegen
  • Unterweisungsstatus verfolgen
  • Reviews bei Änderungen auslösen

Quellen und fachliche Einordnung

Brandschutzplanung, Explosionsschutzprüfung und fachkundige Lagerbewertung müssen für den konkreten Lagerfall organisiert werden.

  • TRGS 510 und Sicherheitsdatenblatt als Ausgangspunkt nutzen
  • Brand- und Explosionsgefahren gesondert prüfen
  • fachkundige Freigabe bei Sonderfällen einholen
  • Prüfentscheidung, Auflagen und Review-Anlass nachvollziehbar dokumentieren