Schnellcheck nach BetrSichV
Eine Arbeitsmittel-Checkliste sollte zuerst klären, welcher Prüfanlass vorliegt. Dadurch wird sichtbar, ob eine einfache interne Kontrolle genügt oder ob eine Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person erforderlich ist.
| Prüfanlass | Checklistenfrage |
|---|---|
| erstmalige Verwendung nach Montage | Ist das Arbeitsmittel korrekt montiert, installiert und sicher funktionsfähig? |
| wiederkehrende Prüfung | Können schädigende Einflüsse die Sicherheit bis zur nächsten Frist beeinträchtigen? |
| prüfpflichtige Änderung | Wurde Sicherheit durch Umbau, Instandsetzung oder Änderung beeinflusst? |
| außergewöhnliches Ereignis | Gab es Unfall, längere Nichtverwendung, Naturereignis oder andere schädigende Einwirkung? |
| Nachprüfung | Wurde der Mangel behoben und ist die sichere Verwendung wieder möglich? |
Vorbereitung der Prüfung
Vor der Prüfung muss klar sein, welches Arbeitsmittel geprüft wird und warum. Eine Checkliste sollte deshalb nicht erst beim Ergebnis beginnen.
- Arbeitsmittel eindeutig benennen
- Inventarnummer oder Geräte-ID erfassen
- Standort, Bereich oder Team zuordnen
- Verwendung und Beanspruchung beschreiben
- Gefährdungsbeurteilung und Herstellerinformationen prüfen
- Prüfanlass bestimmen: regelmäßig, Änderung, Ereignis, Erstverwendung oder Nachprüfung
Prüffrist und prüfende Person
Die Checkliste sollte festhalten, wie die Frist zustande kommt und wer die Prüfung durchführen darf. Gerade hier entstehen viele Nachweislücken.
- Prüffrist und nächste Fälligkeit eintragen
- Fristbegründung kurz dokumentieren
- befähigte Person, Elektrofachkraft, Sachkundige oder Prüfstelle festlegen
- Qualifikations- oder Beauftragungsnachweis verknüpfen
- Prüfumfang vor der Durchführung klären
Durchführung und Protokoll
Bei der Durchführung sollte die Checkliste so aufgebaut sein, dass daraus ein belastbares Protokoll entstehen kann. Für elektrische Arbeitsmittel, Leitern, Regale oder besondere Anlagen sind eigene Prüfpunkte sinnvoll.
- Datum und Prüfer erfassen
- Sichtprüfung, Funktionsprüfung, Messung oder technische Prüfung unterscheiden
- Ergebnis eindeutig festhalten
- Mängel mit Risiko und Fundstelle beschreiben
- Fotos, Dokumente oder Messwerte verknüpfen
- Protokoll ablegen und Version sichern
Für Prüfungen nach § 14 BetrSichV sollte die Checkliste mindestens Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis sowie Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person abbilden. Wenn der Nachweis elektronisch geführt wird, muss er später eindeutig auffindbar und nachvollziehbar bleiben.
Mängel, Sperrung und Nachprüfung
Eine Prüfung endet nicht mit dem Häkchen in der Checkliste. Wenn Mängel auftreten, braucht der Betrieb eine sichtbare Entscheidung.
- Nutzung freigeben, einschränken oder sperren
- Maßnahme und verantwortliche Person festlegen
- Frist für Reparatur oder Ersatz setzen
- Nachprüfung planen
- nächste reguläre Prüfung nach Ergebnis prüfen
ArbeitsschutzPilot für Checklisten
ArbeitsschutzPilot kann Checklisten mit Arbeitsmittelverzeichnis, Prüffristen, Protokollen und Maßnahmen verbinden. Dadurch bleibt nachvollziehbar, welche Arbeitsmittel fällig sind, wo Protokolle fehlen und welche Mängel noch offen sind.
Offizielle Quellen und Einordnung
Die Checkliste sollte aus BetrSichV, TRBS 1201, TRBS 1203, Herstellerinformationen, DGUV-Hinweisen und der Gefährdungsbeurteilung abgeleitet werden. Für elektrische Arbeitsmittel, Leitern, Regale, Druckanlagen oder Aufzüge können zusätzliche Anforderungen gelten.