Liste oder Prüfkataster aufbauen
Eine Liste prüfpflichtiger Arbeitsmittel ist nur dann hilfreich, wenn sie später Fristen, Protokolle und Mängel steuern kann. Ein Prüfkataster sollte deshalb mehr enthalten als eine Gerätebezeichnung.
- eindeutige Nummer oder Bezeichnung
- Standort und verantwortlicher Bereich
- Verwendung und besondere Beanspruchung
- Prüfanlass und Rechts- oder Regelwerksbezug
- Prüffrist und nächste Fälligkeit
- befähigte Person oder Prüfstelle
- Protokoll, Ergebnis und Mängelstatus
Was als Arbeitsmittel gilt
Nach BetrSichV gehören Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen zu den Arbeitsmitteln, wenn sie für die Arbeit verwendet werden. Die Verwendung umfasst nicht nur das Bedienen, sondern auch Instandhalten, Reinigen, Prüfen, Umbauen, Transportieren und Überwachen.
Deshalb kann eine Prüfpflicht auch dort entstehen, wo ein Gegenstand auf den ersten Blick unscheinbar wirkt: etwa bei Leitern, Anschlussleitungen, mobilen Geräten, Lastaufnahmemitteln, Regalen, Rolltoren oder Arbeitsmitteln, die regelmäßig transportiert, montiert oder rauen Umgebungen ausgesetzt werden.
Typische Arbeitsmittelgruppen
Eine Startliste hilft beim Aufbau, darf aber nicht ungeprüft als vollständige Pflichtliste verstanden werden. Prüfrelevant sind vor allem Arbeitsmittel, deren Sicherheit von Zustand, Montage, Nutzung, Umgebung oder wiederkehrender Kontrolle abhängt.
- elektrische Betriebsmittel, Geräte, Leitungen und Anlagen
- Leitern, Tritte, fahrbare Arbeitsbühnen und Gerüste
- Regale, kraftbetriebene Tore, Krane und Lastaufnahmemittel
- Flurförderzeuge, Hebebühnen und mobile Arbeitsmittel
- Druckanlagen, Aufzüge und andere überwachungsbedürftige Anlagen
- PSA gegen Absturz und weitere sicherheitskritische Ausrüstung
- Baustellenarbeitsmittel mit wechselnden Einsatzorten
Warum pauschale Listen riskant sind
Zwei Betriebe können dasselbe Arbeitsmittel unterschiedlich verwenden. Umgebung, Häufigkeit, Montage, Witterung, elektrische Gefährdung, mechanische Beanspruchung oder Änderung können die Prüfpflicht beeinflussen. Deshalb sollte eine Musterliste nur Ausgangspunkt sein.
Typische Einstiegspunkte sind elektrische Arbeitsmittel, Leitern und Tritte, Regale, Krane, Hebebühnen, Druckanlagen, Aufzüge, PSA gegen Absturz und Arbeitsmittel mit besonderen Vorschriften in Anhang 3.
Für Baustellen ist die Liste besonders dynamisch: Geräte wechseln den Ort, werden von mehreren Teams genutzt und sind Witterung, Transport und hoher Beanspruchung ausgesetzt. Das spricht für kurze Aktualisierungswege und klare Verantwortlichkeiten.
Prüfpflicht aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten
Die BetrSichV verbindet Prüfpflichten mit der Gefährdungsbeurteilung. Dort werden Art und Umfang erforderlicher Prüfungen sowie Fristen festgelegt, soweit die Verordnung keine konkreten Vorgaben enthält.
- Arbeitsmittelgruppen nicht ungeprüft übernehmen
- Herstellerangaben und technische Regeln berücksichtigen
- besondere Nutzung oder Umgebung dokumentieren
- Änderungen und Instandsetzungen als neuen Prüfanlass markieren
Vom Arbeitsmittelkataster zur Prüfpflicht
Ein Arbeitsmittelkataster beantwortet zuerst, welche Arbeitsmittel vorhanden sind. Daraus wird ein Prüfkataster, wenn für prüfrelevante Arbeitsmittel zusätzlich Prüfanlass, Prüfumfang, Frist, prüfende Person und Ergebnis geführt werden.
Für kleine Betriebe kann beides in einer digitalen Übersicht liegen. Wichtig ist nur, dass der Prüfstatus nicht in einer separaten Liste verschwindet und Mängel bis zur Erledigung sichtbar bleiben.
Offizielle Quellen und Einordnung
Prüfpflichtige Arbeitsmittel sollten anhand von BetrSichV, TRBS 1201, TRBS 1203, Anhängen der BetrSichV, Herstellerinformationen und DGUV-Hinweisen geprüft werden. ArbeitsschutzPilot kann daraus ein gepflegtes Prüfkataster machen.