Schulung aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten
Die Schulung sollte nicht mit einem Standardfoliensatz beginnen, sondern mit den tatsächlichen Tätigkeiten und Absturzgefahren im Betrieb.
- Tätigkeit und Absturzkante beschreiben
- Systembestandteile benennen
- Anschlagpunkte und Fallraum prüfen
- Rettungsszenario einbeziehen
Inhalte einer PSAgA-Schulung
Eine gute Schulung verbindet Theorie, Praxis und betrieblichen Notfallablauf.
| Inhalt | Praktischer Nachweis |
|---|---|
| Gefährdung und Einsatzgrenzen | Tätigkeit, Absturzkante, Fallraum und verbotene Nutzung |
| Systembestandteile | Auffanggurt, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Anschlagpunkt |
| Anlegen und Sichtkontrolle | Übung, Sitzprüfung, Mängelerkennung |
| Benutzung im Arbeitsablauf | Anschlagen, Bewegen, Kommunikation, Stoppen bei Unsicherheit |
| Rettung | Alarmierung, Rettungsmittel, Zuständigkeit und Übung |
Praktische Benutzung üben
PSA gegen Absturz ist fehleranfällig. Beschäftigte müssen die Ausrüstung nicht nur kennen, sondern praktisch anwenden können.
- Auffanggurt richtig anlegen
- Verbindungsmittel und Falldämpfer erklären
- Anschlagpunkt auswählen und prüfen
- Sichtkontrolle vor Benutzung üben
Rettung nicht ans Ende schieben
Eine abgestürzte Person muss schnell gerettet werden können. Die Schulung sollte deshalb den Rettungsablauf und die Grenzen der Selbst- oder Kameradenhilfe enthalten.
- Alarmierungsweg festlegen
- Rettungsgerät und Zuständigkeit klären
- Hängetrauma-Risiko einordnen
- Rettungsübung oder Praxisanteil dokumentieren
Prüfung und Schulung trennen
Die Schulung für Benutzende ersetzt nicht die sachkundige Prüfung der Ausrüstung. Beide Nachweise sollten getrennt geführt und miteinander verknüpft werden.
- Unterweisung für Anwender
- sachkundige Prüfung der PSAgA
- Mängelsperrung und Ersatzprozess
- nächster Schulungs- und Prüftermin
Nachweis in ArbeitsschutzPilot
ArbeitsschutzPilot kann Schulung, Teilnehmer, Ausrüstung, Prüftermine, Mängel und Rettungsbezug zusammenführen. Die fachkundige Auswahl und praktische Durchführung bleiben gesondert zu organisieren.
- Schulung mit Tätigkeit verknüpfen
- Teilnehmer und Praxisanteil dokumentieren
- Ausrüstung und Prüfnachweis referenzieren
- Review bei Änderung oder Vorfall auslösen
Quellen und Grenzen
Diese Seite ordnet Schulungsanforderungen für die betriebliche Organisation ein. Sie ersetzt keine fachkundige Ausbildung, keine Höhenrettungsplanung und keine Prüfung der Ausrüstung.
- DGUV Regel 112-198 für Benutzung einbeziehen
- DGUV Grundsatz 312-906 für Prüfung trennen
- Rettungskonzept und praktische Unterweisung dokumentieren
- Gefährdungsbeurteilung als Ausgangspunkt nutzen