Schulung aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten

Die Schulung sollte nicht mit einem Standardfoliensatz beginnen, sondern mit den tatsächlichen Tätigkeiten und Absturzgefahren im Betrieb.

  • Tätigkeit und Absturzkante beschreiben
  • Systembestandteile benennen
  • Anschlagpunkte und Fallraum prüfen
  • Rettungsszenario einbeziehen

Inhalte einer PSAgA-Schulung

Eine gute Schulung verbindet Theorie, Praxis und betrieblichen Notfallablauf.

Inhalt Praktischer Nachweis
Gefährdung und Einsatzgrenzen Tätigkeit, Absturzkante, Fallraum und verbotene Nutzung
Systembestandteile Auffanggurt, Verbindungsmittel, Falldämpfer, Anschlagpunkt
Anlegen und Sichtkontrolle Übung, Sitzprüfung, Mängelerkennung
Benutzung im Arbeitsablauf Anschlagen, Bewegen, Kommunikation, Stoppen bei Unsicherheit
Rettung Alarmierung, Rettungsmittel, Zuständigkeit und Übung

Praktische Benutzung üben

PSA gegen Absturz ist fehleranfällig. Beschäftigte müssen die Ausrüstung nicht nur kennen, sondern praktisch anwenden können.

  • Auffanggurt richtig anlegen
  • Verbindungsmittel und Falldämpfer erklären
  • Anschlagpunkt auswählen und prüfen
  • Sichtkontrolle vor Benutzung üben

Rettung nicht ans Ende schieben

Eine abgestürzte Person muss schnell gerettet werden können. Die Schulung sollte deshalb den Rettungsablauf und die Grenzen der Selbst- oder Kameradenhilfe enthalten.

  • Alarmierungsweg festlegen
  • Rettungsgerät und Zuständigkeit klären
  • Hängetrauma-Risiko einordnen
  • Rettungsübung oder Praxisanteil dokumentieren

Prüfung und Schulung trennen

Die Schulung für Benutzende ersetzt nicht die sachkundige Prüfung der Ausrüstung. Beide Nachweise sollten getrennt geführt und miteinander verknüpft werden.

  • Unterweisung für Anwender
  • sachkundige Prüfung der PSAgA
  • Mängelsperrung und Ersatzprozess
  • nächster Schulungs- und Prüftermin

Nachweis in ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot kann Schulung, Teilnehmer, Ausrüstung, Prüftermine, Mängel und Rettungsbezug zusammenführen. Die fachkundige Auswahl und praktische Durchführung bleiben gesondert zu organisieren.

  • Schulung mit Tätigkeit verknüpfen
  • Teilnehmer und Praxisanteil dokumentieren
  • Ausrüstung und Prüfnachweis referenzieren
  • Review bei Änderung oder Vorfall auslösen

Quellen und Grenzen

Diese Seite ordnet Schulungsanforderungen für die betriebliche Organisation ein. Sie ersetzt keine fachkundige Ausbildung, keine Höhenrettungsplanung und keine Prüfung der Ausrüstung.

  • DGUV Regel 112-198 für Benutzung einbeziehen
  • DGUV Grundsatz 312-906 für Prüfung trennen
  • Rettungskonzept und praktische Unterweisung dokumentieren
  • Gefährdungsbeurteilung als Ausgangspunkt nutzen