Was ist die TRGS 725?

Die TRGS 725 ist die technische Regel für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen innerhalb betrieblicher Explosionsschutzmaßnahmen. Sie beantwortet nicht, welche Explosionsschutzmaßnahme fachlich geeignet ist. Sie zeigt, wie der erforderliche Beitrag und die Zuverlässigkeit einer MSR-Sicherheitsfunktion bestimmt, ausgeführt und nachgewiesen werden.

Die offizielle TRGS 725 der BAuA verwendet dafür den Begriff Ex-Einrichtung. Er umfasst nicht nur elektronische Steuerungen. Auch mechanische, pneumatische, hydraulische, elektrische und programmierbare Einrichtungen können dazugehören. Maßgeblich ist die Sicherheitsfunktion, nicht die verwendete Technologie.

Welche Fassung der TRGS 725 ist aktuell?

Die amtliche PDF der TRGS 725 weist folgenden Stand aus:

Merkmal Aktueller Stand
Titel Gefährliche explosionsfähige Gemische: Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen im Rahmen von Explosionsschutzmaßnahmen
Ausgabe April 2023
Bekanntgabe GMBl 2023, Seiten 727 bis 742
Veröffentlichungsdatum 5. Juni 2023
Umfang der amtlichen PDF 36 Seiten
Prüfung des Regelwerksstands dieser Seite 13. August 2026

Die Ausgabe 2023 ersetzte die Fassung von 2016 und strukturierte die Bewertung neu. Alte Treffer sprechen teils von „Ex-Vorrichtungen“, von pauschalen Reduzierungsstufen oder zeigen die 33-seitige Vorgängerfassung. Für neue Bewertungen und Aktualisierungen sollte die amtliche 2023er-Fassung verwendet werden.

Die aktuelle Gefahrstoffverordnung wurde nach Veröffentlichung der TRGS neu gefasst. Deshalb werden Rechtsverweise zusätzlich gegen die geltenden §§ 6 und 12 GefStoffV geprüft. Veraltete Absatznummern in älteren Erläuterungen ändern nicht die fachliche Aufgabe: Gefährdung beurteilen, Schutzkonzept festlegen und Wirksamkeit nachweisen.

Wann ist eine MSR-Einrichtung eine Ex-Einrichtung?

Eine MSR-Einrichtung wird zur Ex-Einrichtung, wenn sie gezielt eine im Explosionsschutzkonzept festgelegte Sicherheitsfunktion ausführt. Ein Messwert im Leitsystem reicht nicht aus. Die Funktion muss eine Maßnahme nach TRGS 722, 723 oder 724 sicherstellen, aufrechterhalten oder bei einer Abweichung rechtzeitig Folgemaßnahmen auslösen.

Funktion im Betrieb Einordnung nach TRGS 725 Beispiel
reine Anzeige oder Prozessregelung Teil des Betriebskonzepts, nicht automatisch Ex-Einrichtung Temperaturanzeige dient nur der Produktqualität
Betriebsparameter mit informativem Alarm nicht automatisch als Sicherheitsfunktion konzipiert Bedienhinweis ohne festgelegte Reaktion
Überwachung einer Schutzmaßnahme Ex-Einrichtung möglich Volumenstromüberwachung löst bei Lüftungsausfall festgelegte Maßnahmen aus
automatische Verhinderung eines gefährlichen Zustands Ex-Einrichtung Druckmessung schaltet bei Verlust der Inertisierung eine Pumpe ab
Überwachung einer möglichen Zündquelle Ex-Einrichtung Temperaturmessung stoppt ein Arbeitsmittel vor Erreichen einer gefährlichen Oberflächentemperatur
Mitwirkung an konstruktivem Schutz Ex-Einrichtung möglich Temperaturüberwachung beendet einen Dauerbrand an einer Flammendurchschlagsicherung

Die Abgrenzung muss für jede Funktion dokumentiert werden. Dieselbe SPS kann betriebliche Regelungen und Ex-Sicherheitsfunktionen enthalten. Dann brauchen die sicherheitsrelevanten Module eine eindeutige Spezifikation, Priorität, Zugriffskontrolle, Prüfung und Änderungssteuerung.

Welche Schutzmaßnahmen kann eine Ex-Einrichtung unterstützen?

TRGS 725 setzt auf einem bereits entwickelten Schutzkonzept auf. Sie ist die Zuverlässigkeitsebene für aktive Sicherheitsfunktionen, nicht der Ausgangspunkt für Stoff-, Zonen- oder Zündquellenbewertung.

Schutzebene Fachliche Regel Aufgabe der möglichen Ex-Einrichtung Typische Mess- oder Schaltgröße
gefährliches Gemisch vermeiden oder einschränken TRGS 722 Lüftung, Inertisierung oder Stoffzufuhr überwachen und bei Abweichung reagieren Volumenstrom, Gaskonzentration, Druck, Sauerstoffgehalt
wirksame Zündquelle vermeiden TRGS 723 gefährliche Temperatur, Trockenlauf, Drehzahl oder Füllstand erkennen und abschalten Temperatur, Durchfluss, Drehzahl, Niveau
Auswirkungen einer Explosion begrenzen TRGS 724 Randbedingungen eines konstruktiven Schutzsystems überwachen oder Folgemaßnahme auslösen Temperatur, Strömung, Stellung, Produktüberdeckung

Ob die zugrunde liegende Maßnahme geeignet und funktionsfähig ist, wird nach den jeweiligen Fachregeln beurteilt. TRGS 725 beginnt erst bei der Frage, welchen zusätzlichen Sicherheitsbeitrag die MSR-Funktion leisten muss. Das verhindert eine zirkuläre Begründung, bei der die Steuerung ihre eigene Eignung beweisen soll.

Wie wird die erforderliche Klassifizierungsstufe bestimmt?

Die K-Stufe wird aus dem Explosionsschutzkonzept abgeleitet, nicht aus einem Produktdatenblatt. Ein belastbares Vorgehen besteht aus acht Schritten:

  1. Ausgangsgefährdung beschreiben: Stoff, gefährliches Gemisch, Betriebszustand, mögliche Zone, Zündquelle und Auswirkung nachvollziehbar festhalten.
  2. Schutzkonzept ohne Ex-Einrichtung bewerten: Passive Technik, Prozessbedingungen und organisatorische Maßnahmen zunächst ohne den zusätzlichen MSR-Beitrag betrachten.
  3. Erforderlichen Sollzustand festlegen: Bestimmen, welche Zonenreduzierung, Zündquellenvermeidung oder Auswirkungsbegrenzung erforderlich ist.
  4. Verfügbarkeitslücke erkennen: Prüfen, ob die Schutzmaßnahme allein ausreichend, hoch oder sehr hoch verfügbar ist und ob ihr Ausfall rechtzeitig erkannt wird.
  5. Sicherheitsfunktion formulieren: Auslösekriterium, Reaktion, Prozessfehlertoleranzzeit und sicheren Zustand eindeutig festlegen.
  6. Klassifizierungsstufe ableiten: Den notwendigen Beitrag der Ex-Einrichtung mit den Abbildungen und Tabellen der TRGS 725 als K1, K2 oder K3 bestimmen.
  7. Vollständige Kette auslegen: Sensor, Signalverarbeitung, Aktor, Verbindungen, Hilfsenergie und erforderliche menschliche Reaktion gemeinsam bewerten.
  8. Nachweis und Lebenszyklus planen: Prüfung, Diagnose, Wartung, Verantwortlichkeit, Softwarestand, Änderung und Wiederanlauf dokumentieren.

Die Tabellenlogik der TRGS setzt voraus, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre und wirksame Zündquelle voneinander unabhängig auftreten. Besteht eine gemeinsame Ursache, etwa wenn derselbe Fehler zugleich Freisetzung und Zündquelle erzeugt, ist eine gesonderte Gefährdungsbeurteilung erforderlich.

Was bedeuten K1, K2 und K3 praktisch?

K1, K2 und K3 sind Klassifizierungsstufen für die Zuverlässigkeit einer Ex-Einrichtung. Sie sind weder Ex-Zonen noch ATEX-Gerätekategorien und dürfen nicht allein durch die Kennzeichnung eines Einzelgeräts vergeben werden.

Stufe Qualitative Zuverlässigkeit Kernaussage der TRGS Typische technische Konsequenz
K1 ausreichend normalerweise verfügbar; Ausfälle dürfen auftreten, aber nicht häufig bewährte Technik kann genügen; unter den Regelbedingungen ist eine einkanalige Ausführung möglich
K2 hoch Sicherheitsfunktion bleibt bei einem vorhersehbaren Fehler erhalten Einfehlersicherheit, geeignete Diagnose, bewährte Komponenten oder unabhängige Redundanz erforderlich
K3 sehr hoch weder vorhersehbarer noch seltener Fehler führt zum Funktionsausfall erhöhte Fehlertoleranz und Unabhängigkeit; K3 ist nicht allein durch mehrere Maßnahmen im selben PLS erreichbar

Für die vollständige Kette gilt grundsätzlich das schwächste erforderliche Glied. Ein Sensor mit hoher Zuverlässigkeit kompensiert nicht automatisch eine unbewertete Logik oder einen Aktor, der bei Energieverlust in der gefährlichen Stellung bleibt. Abhängige Funktionseinheiten und gemeinsame Fehlerursachen müssen sichtbar gemacht werden.

Wie verhalten sich K-Stufe, SIL und Performance Level zueinander?

TRGS 725 lässt zwei Wege zu: die eigene qualitative Methodik in Abschnitt 4.2 oder eine vollständige Umsetzung mit anerkannten Methoden der funktionalen Sicherheit. Die offizielle Tabelle 3 ordnet die Stufen unter anderem so zu:

Methodik K1 K2 K3
DIN EN 61511 oder DIN EN 62061 SIL 1, bei DIN EN 61511 auch geeignete PLT-Betriebseinrichtung als Schutzebene SIL 2 SIL 3
DIN EN ISO 13849-1 PL b oder c unter den genannten Randbedingungen PL d PL e
DIN EN ISO 80079-37, Zündquellenüberwachung b1 b2 keine Zuordnung
VDI/VDE 2180 PLT-Betriebseinrichtung mit Sicherheitsfunktion oder SIL 1 SIL 2 SIL 3

Diese Tabelle ist keine Abkürzung zur Zertifikatsprüfung. Wer die SIL- oder PL-Methode wählt, muss die Vorgaben der jeweiligen Norm für die konkrete Sicherheitsfunktion vollständig anwenden. Ein „SIL capable“-Bauteil belegt nur eine Eigenschaft der Funktionseinheit. Architektur, Ausfallwahrscheinlichkeit, systematische Eignung, Diagnose, Prüfintervall, Software und Zusammenschaltung bleiben zu bewerten.

Was gehört in die Spezifikation einer Sicherheitsfunktion?

Eine gute Funktionsspezifikation lässt sich unabhängig vom Hersteller lesen und prüfen. Sie beschreibt nicht nur, welches Gerät beschafft wurde, sondern welchen gefährlichen Ablauf die gesamte Kette rechtzeitig unterbricht.

Feld Zu dokumentierende Frage
Funktions-ID und Anlagenbezug Welche eindeutige Funktion schützt welchen Bereich und Prozess?
Gefahrenszenario Welches Gemisch, welche Zündquelle oder welche Auswirkung wird beherrscht?
Ausgangs- und Sollzustand Welche Explosionssicherheit besteht ohne und mit der Ex-Einrichtung?
Auslösekriterium Welcher Messwert, Grenzwert, Status oder Fehler startet die Reaktion?
Sensor Wo, wie und unter welchen Prozess- und Umgebungsbedingungen wird erfasst?
Signalverarbeitung Welche Logik, Verriegelung, Priorität und Softwareversion gelten?
Aktor und Folgemaßnahme Was wird geschlossen, geöffnet, gestoppt, belüftet oder alarmiert?
sicherer Zustand Welcher Zustand muss bei Anforderung, Signalverlust oder Energieausfall erreicht werden?
Zeitverhalten Wie viel Zeit bleibt, und wie schnell müssen Erkennung und Reaktion erfolgen?
Zuverlässigkeitsnachweis Welche K-Stufe, SIL- oder PL-Methode wird mit welchen Annahmen erreicht?
Prüfung und Diagnose Wie werden Sensor, Logik, Aktor, Signalweg und reale Wirkung geprüft?
Wiederanlauf Wer darf nach Auslösung oder Fehler zurücksetzen und freigeben?

Die amtliche Regel verlangt grundsätzlich Vorrang der Sicherheitsfunktion vor Betriebssignalen. Ein automatisches Rücksetzen nach Auslösung ist nur zulässig, wenn die Gefährdungsbeurteilung dies ausdrücklich festlegt. Hilfsenergieausfall muss die festgelegte Sicherheitsfunktion ausführen oder einen nachweisbar sicheren Zustand herbeiführen.

Wie werden PLS, SPS und Software sicher beherrscht?

Bei Prozessleitsystemen und speicherprogrammierbaren Steuerungen sind zentrale und funktionsbezogene Risiken getrennt zu betrachten. Dazu zählen Hardwareausfall, Spannungsverlust, Kommunikationsfehler, Programmierfehler, unbefugte Änderung und Cyberbedrohung.

Für eine nachvollziehbare Umsetzung braucht der Betrieb mindestens:

  • eine dokumentierte Funktions- oder Verriegelungsmatrix mit Grenzwerten und Prioritäten
  • getrennt erkennbare Softwaremodule für Ex-Sicherheitsfunktionen
  • autorisierte Rollen für Programmierung, Grenzwertänderung und Freigabe
  • Zugriffsschutz und angemessene Informationssicherheitsmaßnahmen
  • Versionsführung für Hard- und Software einschließlich Sicherung und Rückspielkonzept
  • dokumentierte Tests vor Inbetriebnahme und nach jeder sicherheitsrelevanten Änderung
  • Management of Change mit fachlicher Bewertung, Freigabe und Aktualisierung aller Nachweise
  • Erkennung gemeinsamer Fehler in Versorgung, Kommunikation, Ein- und Ausgangskarten sowie Feldgeräten

Zwei Funktionen in derselben Steuerung sind nicht automatisch unabhängig. Geteilte Sensoren, Karten, Netzteile, Softwarebibliotheken oder Kommunikationswege können beide Kanäle gleichzeitig beeinträchtigen. Für K2 gelten dafür besondere Bedingungen; K3 kann nach TRGS 725 nicht allein durch eine Kombination von Maßnahmen im selben PLS entstehen.

Praxisbeispiel: Lüftung mit Volumenstromüberwachung

Eine technische Lüftung soll die Häufigkeit und Dauer gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre reduzieren. Da Klappenstellungen, Verschmutzung oder weitere Absaugstellen den lokalen Volumenstrom unbemerkt verändern können, überwacht ein Sensor den wirksamen Luftstrom.

Die Sicherheitsfunktion lautet nicht bloß „Lüfter läuft“. Sie muss den gefährdungsrelevanten Parameter am geeigneten Ort erkennen. Bei Unterschreitung folgt innerhalb der festgelegten Zeit eine definierte Reaktion, beispielsweise Alarm, Stoffzufuhr stoppen, zusätzliche Lüftung zuschalten, potenzielle Zündquellen abschalten oder den Bereich räumen. Welche Kombination geeignet ist, entscheidet die konkrete Gefährdungsbeurteilung.

Für den Nachweis werden Sensor, Grenzwert, Verzögerung, Logik, Aktoren, menschliche Reaktion, Energieausfall, Rücksetzung und Funktionsprüfung gemeinsam beschrieben. Die K-Stufe kann nicht aus dem Beispiel übernommen werden. Sie hängt von Ausgangszone, Zielzustand, Verfügbarkeit der Lüftung und Unabhängigkeit der übrigen Schutzmaßnahmen ab.

Welche Prüfungen und Fristen gelten?

TRGS 725 verweist für Prüfungen auf TRBS 1201 Teil 1 und TRBS 1115 Anhang A. Die TRBS 1201 Teil 1 der BAuA betrachtet bei Ex-Einrichtungen den ordnungsgemäßen Zustand und die Funktionsfähigkeit. Je nach Prüfobjekt gehören Montage, Signalweg, Grenzwert, Reaktion, sicherer Zustand und Wechselwirkungen in den Prüfumfang.

Die BetrSichV, Anhang 2 Abschnitt 3, unterscheidet mehrere Prüfobjekte:

Prüfobjekt Gesetzlicher Höchstabstand für die wiederkehrende Prüfung
gesamte Anlage im explosionsgefährdeten Bereich mindestens alle sechs Jahre
Geräte, Schutzsysteme sowie Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen nach Richtlinie 2014/34/EU mindestens alle drei Jahre
Lüftungs-, Gaswarn- und Inertisierungseinrichtungen jährlich

Diese Fristen sind keine pauschale Dreiteilung jeder TRGS-725-Funktion. Die reale Sicherheitskette muss dem richtigen Prüfobjekt zugeordnet werden. Kürzere Kontroll- oder Prüfzyklen können nötig sein, um verdeckte Fehler rechtzeitig zu erkennen. Unter den gesetzlichen Bedingungen kann ein dokumentiertes Instandhaltungskonzept die wiederkehrenden Prüfungen bestimmter Einzelobjekte ersetzen, nicht aber beliebig die Gesamtprüfung.

Die zuständige Prüfperson richtet sich nach Aufgabe und Anlage. Auswahl und Nachweis erläutert die Seite Befähigte Person Explosionsschutz. Eine Elektroprüfung allein bestätigt nicht automatisch die funktionale Explosionssicherheit der vollständigen Kette.

Was gehört in das Explosionsschutzdokument?

§ 6 Absatz 9 GefStoffV verlangt, Explosionsgefährdung, Schutzkonzept, Bereiche, Maßnahmen, Zusammenarbeit sowie Überprüfungen und Prüfungen besonders auszuweisen. Für eine Ex-Einrichtung sollte das Explosionsschutzdokument mindestens verknüpfen:

  • Gefahrenszenario und Quelle der Explosionsgefährdung
  • Betriebskonzept sowie Schutzmaßnahmen ohne MSR-Beitrag
  • räumliche und funktionale Grenze der Ex-Einrichtung
  • Sicherheitsfunktion, sicherer Zustand und erforderliche Reaktionszeit
  • abgeleitete Klassifizierungsstufe oder verwendete SIL- beziehungsweise PL-Methode
  • Komponentenliste mit Sensor, Logik, Aktor, Verbindungen und Hilfsenergien
  • Abhängigkeiten, Redundanzen und gemeinsame Fehlerursachen
  • Spezifikation, Berechnung, Herstellerunterlagen und Abnahmeergebnisse
  • Kontroll-, Wartungs- und Prüfkonzept einschließlich Fristen und Prüfpersonen
  • Softwarestand, Zugriffsrechte, Änderungsverlauf und Wiederanlaufregeln
  • Störungen, Mängel, Ersatzmaßnahmen, Sperrungen und deren Abschluss

Der VCI-Leitfaden zur Umsetzung der TRGS 725 bietet ergänzende Branchenbeispiele. Beispiele sind Orientierungshilfen. Sie ersetzen weder die aktuelle amtliche Regel noch die Übertragung auf Stoff, Prozess, Anlage und Fehlerbild des eigenen Betriebs.

Häufige Fehler bei der Umsetzung

Fehler Bessere Lösung
jede SPS-Funktion wird vorsorglich als Ex-Einrichtung bezeichnet Sicherheitszweck und Beitrag jeder Funktion klar abgrenzen
K1 wird ohne Herleitung als Standard gesetzt Ausgangssituation, Schutzmaßnahme ohne MSR und erforderlichen Beitrag dokumentieren
SIL-Zertifikat eines Sensors gilt als Systemnachweis vollständige Kette einschließlich Software, Aktor und Prüfintervall bewerten
„Lüfter läuft“ ersetzt die Wirksamkeitsmessung den für die Sicherheit relevanten Volumenstrom oder Zustand am geeigneten Punkt erfassen
redundante Kanäle teilen unbewertet Sensor oder Versorgung gemeinsame Ursache, Abhängigkeit und Diagnose ausdrücklich prüfen
Alarm endet bei der Anzeige verantwortliche Reaktion, Zeit, Eskalation und sicherer Zustand festlegen
Änderung eines Grenzwerts gilt als normale Bedienung sicherheitsrelevante Änderung autorisieren, testen, freigeben und versionieren
nur der Sensor wird wiederkehrend geprüft Signalverarbeitung, Aktor, reale Schutzwirkung und Wiederanlauf einbeziehen

Abgrenzung im Explosionsschutz-Cluster

Diese Seite besitzt bewusst nur die Suchintention TRGS 725 und Zuverlässigkeit von MSR-Sicherheitsfunktionen. Benachbarte Fragen bleiben auf den dafür vorgesehenen Seiten:

  • TRGS 720 erklärt Begriffe und den allgemeinen Entscheidungsweg.
  • TRGS 721 behandelt die Beurteilung der Explosionsgefährdung.
  • TRGS 722 vertieft das Vermeiden und Einschränken gefährlicher Gemische.
  • TRGS 723 bewertet mögliche und wirksame Zündquellen.
  • TRGS 724 behandelt konstruktiven Explosionsschutz.
  • Explosionsschutz im Betrieb verbindet alle Ebenen zum Gesamtkonzept.

Diese Trennung verhindert, dass mehrere Seiten für dieselbe Hauptfrage konkurrieren. TRGS 725 bleibt der Zielartikel für K-Stufen, Ex-Einrichtungen, Sensor-Logik-Aktor-Ketten, funktionale Sicherheit und deren Lebenszyklus.

Dokumentation mit ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot kann Funktions-ID, Schutzkonzept, Komponenten, K-Stufe, Prüftermine, Nachweise, Mängel, Verantwortliche und Änderungsfreigaben in einer versionierten Struktur zusammenführen. Dadurch bleibt erkennbar, welche Sicherheitsfunktion durch welche Unterlage belegt ist und ob ein offener Mangel den Betrieb einschränkt.

Die Software legt keine K-Stufe fest, validiert keine Steuerungsarchitektur und ersetzt weder Fachplanung noch Prüfung. Technische Entscheidung und Freigabe bleiben bei den dafür qualifizierten Personen.

Offizielle Quellen und fachliche Grenzen

Diese Erläuterung wurde am 13. August 2026 anhand der amtlichen TRGS 725, der aktuellen GefStoffV, der BetrSichV und der TRBS 1201 Teil 1 geprüft. Maßgeblich bleiben die Originaltexte, die konkrete Gefährdungsbeurteilung und die Herstellerunterlagen der eingesetzten Komponenten.

TRGS 725 liefert keine fertige K-Stufe für eine Produktart und keine universelle Prüffrist. Bei neuen Anlagen, wesentlichen Änderungen, komplexen Abhängigkeiten oder unklarer Normenwahl ist fachkundige Unterstützung erforderlich. Eine redaktionelle Webseite oder Dokumentationssoftware kann die anlagenbezogene ingenieurtechnische Bewertung nicht ersetzen.