Kurzantwort: Was verlangt die TRGS 723?

Kann ein gefährliches explosionsfähiges Gemisch trotz Maßnahmen nach TRGS 722 nicht sicher verhindert werden, folgt die zweite Stufe des Explosionsschutzes: wirksame Zündquellen vermeiden. Die TRGS 723 beschreibt dafür einen prüfbaren Ablauf:

  1. alle möglichen Zündquellen in jedem relevanten Betriebszustand ermitteln,
  2. ihre Wirksamkeit für das konkrete Gas-, Dampf-, Nebel- oder Staubgemisch bewerten,
  3. Auftretenshäufigkeit und räumlich-zeitliches Zusammentreffen bestimmen,
  4. technische Maßnahmen festlegen und organisatorisch absichern,
  5. Eignung, Installation, Prüfung und Änderung der Arbeitsmittel nachweisen,
  6. die Entscheidung im Explosionsschutzdokument nachvollziehbar dokumentieren.

Die offizielle BAuA-Seite zur TRGS 723 führt die Ausgabe Juli 2019, veröffentlicht am 26. August 2019 und geändert am 2. Oktober 2020. Maßgebliche Arbeitsgrundlage ist die aktuelle TRGS-723-PDF der BAuA. Sie ersetzte die frühere TRBS 2152 Teil 3.

Wo steht die TRGS 723 im Explosionsschutzkonzept?

Die Regeln TRGS 720 bis 725 bilden keine austauschbaren Checklisten, sondern aufeinanderfolgende Entscheidungsebenen:

Frage Zuständige Vertiefung
Welche Begriffe, Grundsätze und explosionsfähigen Gemische sind relevant? TRGS 720
Liegt eine Explosionsgefährdung vor, und wie wird sie beurteilt? TRGS 721
Kann das gefährliche explosionsfähige Gemisch vermieden oder eingeschränkt werden? TRGS 722
Welche Zündquellen können wirksam werden, und wie werden sie vermieden? TRGS 723 – diese Seite
Wie werden Auswirkungen beschränkt, wenn eine Explosion nicht sicher ausgeschlossen ist? TRGS 724
Welche Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen übernehmen eine Explosionsschutzfunktion? TRGS 725

§ 12 GefStoffV gibt dieselbe Rangfolge vor: erst gefährliche Mengen oder Konzentrationen vermeiden, dann Zündquellen vermeiden und schließlich schädliche Auswirkungen so weit wie möglich verringern. Wer direkt bei „Ex-Geräten“ beginnt, überspringt Stoff- und Prozessfragen, die über das gesamte Schutzkonzept entscheiden.

Möglich oder wirksam: Wann wird eine Zündquelle gefährlich?

Eine heiße Oberfläche, ein Funksender oder ein mechanischer Kontakt ist zunächst eine mögliche Zündquelle. Wirksam wird sie nur, wenn ihre Energie, Temperatur oder Einwirkungsform das konkrete explosionsfähige Gemisch entzünden kann und Quelle und Gemisch räumlich sowie zeitlich zusammentreffen.

Die Bewertung braucht deshalb mindestens:

  • Stoff oder Gemisch einschließlich möglicher Hybridgemische,
  • Zündtemperatur, Explosionsgruppe und Mindestzündenergie,
  • bei Stäuben zusätzlich Mindestzündtemperatur von Staubwolke und Staubschicht, Schichtdicke, Brennverhalten und Selbstentzündungsneigung,
  • Ort, Ausdehnung, Konzentration, Temperatur und Druck des Gemisches,
  • Normalbetrieb, Anfahren, Abfahren, Reinigung, Produktwechsel und Instandhaltung,
  • vorhersehbare sowie seltene Störungen,
  • Häufigkeit, Dauer und Kopplung von Gemisch und Quelle.

Die Häufigkeit bezieht sich auf die Dauer des betrachteten Prozesses oder Arbeitsschritts, nicht pauschal auf ein Kalenderjahr. Eine Zündquelle, die bei jedem nur monatlich stattfindenden Abfüllvorgang auftritt, kann während dieses Arbeitsschritts betriebsmäßig sein.

Welche 13 Zündquellen müssen geprüft werden?

Die TRGS 723 übernimmt 13 Zündquellenarten. „Bei uns gibt es nur Elektrik“ ist erst nach einer systematischen Prüfung belastbar.

Nr. Zündquellenart Typische betriebliche Frage
1 Heiße Oberflächen Können Lager, Bremsen, Heizungen, Rohrleitungen, Staubschichten oder Fehlerzustände eine kritische Temperatur erreichen?
2 Flammen und heiße Gase einschließlich heißer Partikel Treten Brenner, Abgase, Rauchen, Schweißen, Löten, Funkenflug oder heiße Partikel auf?
3 Mechanisch erzeugte Schlag-, Reib- und Abriebvorgänge Können Fremdkörper, Fehlstellung, Trockenlauf, Schleifen, Trennen oder ungeeignete Werkzeuge zündfähige Funken oder Wärme erzeugen?
4 Elektrische Anlagen Können Schalter, Motoren, Steckverbindungen, Leuchten, Akkus oder Fehlerlichtbögen wirksam werden?
5 Elektrische Ausgleichsströme und kathodischer Korrosionsschutz Sind Streuströme, Rückströme, Schweißströme oder Potentialunterschiede an Tanks und Rohrleitungen möglich?
6 Statische Elektrizität Können Flüssigkeiten, Schüttgüter, Folien, Schläuche, Kleidung oder Personen gefährlich aufgeladen werden?
7 Blitzschlag Sind direkte Einschläge, induzierte Spannungen und Funken innerhalb der Anlage berücksichtigt?
8 Elektromagnetische Wellen von 10⁴ bis 3 × 10¹¹ Hz Können Funk-, Radar- oder Hochfrequenzanlagen ausreichend Energie einkoppeln?
9 Elektromagnetische Wellen von 3 × 10¹¹ bis 3 × 10¹⁵ Hz Können Laserstrahlung oder fokussiertes Licht Stoffe oder Oberflächen gefährlich erwärmen?
10 Ionisierende Strahlung Können Strahlungsquellen oder Absorption eine entzündungsfähige Wirkung erzeugen?
11 Ultraschall Entstehen durch Absorption, Wandler oder Bauteilerwärmung kritische Temperaturen?
12 Adiabatische Kompression und Stoßwellen Können schnelles Verdichten, Ventilvorgänge, Druckstöße oder einströmendes Hochdruckgas starke Erwärmung auslösen?
13 Chemische Reaktionen Sind Selbstentzündung, exotherme Reaktionen, Zersetzung, Polymerisation oder Reaktionen inkompatibler Stoffe möglich?

Für statische Elektrizität enthält TRGS 727 die notwendige Detailprüfung zu Aufladung, Entladungsart, Flüssigkeiten, Schüttgütern, Personen, Erdung und Potentialausgleich. Eine Erdungsklemme beantwortet die übrigen zwölf Zündquellen nicht.

Welche Zündquellen sind je Zone zu vermeiden?

Die Zone beschreibt Häufigkeit und Dauer der gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre. Daraus folgt, bis zu welcher Auftretenshäufigkeit eine wirksame Zündquelle vermieden werden muss:

Bereich Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre Zu vermeidende wirksame Zündquellen
Zone 2 / 22 normalerweise nicht, und wenn doch nur selten und kurzzeitig Quellen, die ständig oder häufig auftreten können, insbesondere im Normalbetrieb
Zone 1 / 21 im Normalbetrieb gelegentlich zusätzlich Quellen, die gelegentlich auftreten können, etwa bei vorhersehbaren Störungen
Zone 0 / 20 ständig, über lange Zeiträume oder häufig zusätzlich Quellen, die selten auftreten können, etwa bei seltenen Störungen

Die Gaszonen 0, 1 und 2 sowie die Staubzonen 20, 21 und 22 werden auf der Seite Explosionsschutz-Zonen ausführlich abgegrenzt. Wichtig für die TRGS 723: Zone 2 oder 22 bedeutet nicht „keine Zündquellenmaßnahmen“. Betriebsmäßige Quellen bleiben zu vermeiden.

Eine Zoneneinteilung ist nach der Gefahrstoffverordnung eine Option, keine automatische Pflicht für jedes Konzept. Werden explosionsgefährdete Bereiche nicht in Zonen eingeteilt, verlangt die TRGS 723 grundsätzlich Schutzmaßnahmen im Sinne von Zone 0 beziehungsweise Zone 20, soweit die Gefährdungsbeurteilung nichts anderes ergibt. Eine Abweichung braucht eine fachkundige, dokumentierte Begründung; „keine Zonenzeichnung vorhanden“ ist keine Erleichterung.

Welche Gerätekategorie passt zu welcher Zone?

Für Geräte der Gruppe II zeigt die Gerätekategorie die prinzipielle Eignung. „G“ steht für Gas, Dampf oder Nebel, „D“ für Staub.

Zone Verwendbare Kategorien
0 1G
1 1G oder 2G
2 1G, 2G oder 3G
20 1D
21 1D oder 2D
22 1D, 2D oder 3D

Diese Zuordnung ist nur der Anfang der Eignungsprüfung. Zusätzlich müssen unter anderem Gerätegruppe, Gas- oder Staubgruppe, Temperaturklasse beziehungsweise maximale Oberflächentemperatur, Umgebungstemperatur, Druck, Staubablagerung, Einsatzart, Installation und Herstellerangaben passen. Unter nicht atmosphärischen Bedingungen oder mit einem anderen Oxidationsmittel als Luft darf die Eignung eines ATEX-Geräts nicht ohne zusätzliche Bewertung vorausgesetzt werden.

Nichtelektrische Arbeitsmittel wie Pumpen, Getriebe, Ventilatoren, Förderbänder oder Rührwerke können ebenfalls heiße Oberflächen und mechanische Zündquellen erzeugen. Arbeitsmittel ohne geeigneten Nachweis dürfen im explosionsgefährdeten Bereich nur verwendet werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung belegt, dass bei ihrer Verwendung keine wirksame Zündquelle auftritt.

TRGS 723 in acht Schritten umsetzen

1. Bewertungsgrenze und Betriebszustände festlegen

Anlage, Teilanlage, Bereich und Tätigkeit eindeutig benennen. Normalbetrieb reicht nicht: Anfahren, Abfahren, Stillstand, Probenahme, Befüllen, Entleeren, Reinigung, Störung, Instandhaltung und Fremdfirmenarbeit können andere Quellen erzeugen.

2. Gemisch und sicherheitstechnische Kenngrößen bestimmen

Stoffdaten aus aktuellen Sicherheitsdatenblättern, verlässlichen Datenbanken, Herstellerinformationen oder Prüfungen zusammenführen. Unbekannte Mindestzündenergie oder Zündtemperatur darf nicht durch eine optimistische Annahme ersetzt werden. Änderungen von Rezeptur, Partikelgröße, Feuchte, Temperatur, Druck oder Sauerstoffgehalt können die Bewertung verändern.

3. Alle 13 Zündquellenarten durchsuchen

Anlagenbegehung, Fließbild, Geräteverzeichnis, Instandhaltungsdaten, Störhistorie und Arbeitsabläufe gemeinsam auswerten. Für jede Art wird dokumentiert: vorhanden, plausibel ausgeschlossen oder vertieft zu bewerten. Ein leeres Tabellenfeld ist kein Ausschlussnachweis.

4. Wirksamkeit und Häufigkeit bewerten

Quelle und Stoffkenngröße fachkundig vergleichen. Anschließend festlegen, ob die Quelle im Normalbetrieb, bei vorhersehbarer Störung oder bei seltenem Fehler auftreten kann und ob sie mit dem Gemisch zusammentrifft. Dabei sind auch gekoppelte Ereignisse zu erfassen – etwa wenn derselbe Fehler zugleich eine Freisetzung und eine heiße Oberfläche verursacht.

5. Technische Maßnahme auswählen

Die Quelle möglichst konstruktiv beseitigen oder sicher begrenzen: Temperaturüberwachung, geeignete Lagerung und Schmierung, Fremdkörperabscheidung, geeignete Werkstoffpaarung, explosionsgeschützte Geräte, Potentialausgleich, Erdung, Blitzschutz oder sichere Prozessparameter sind Beispiele. Eine Warnung oder Unterweisung ersetzt eine realisierbare technische Lösung nicht.

6. Restgefahr organisatorisch beherrschen

Zugang, Bedienung, Reinigung, Freigabe, Fremdfirmenkoordination und Verhalten bei Abweichungen verbindlich regeln. Beschäftigte müssen wissen, welche temporären Geräte, Werkzeuge, Akkus oder Kleidung zulässig sind und wann die Arbeit abzubrechen ist. Die Explosionsschutz-Unterweisung sollte konkrete Szenarien aus dem Bereich aufgreifen.

7. Eignung und Wirksamkeit nachweisen

Kennzeichnung und Dokumente eines Geräts mit dem realen Einsatz abgleichen. Installation, Schutzfunktionen, Verriegelungen, Erdungsverbindungen und organisatorische Barrieren prüfen. Prüfart, Umfang und Qualifikation hängen vom Gegenstand ab; die Rolle der befähigten Person im Explosionsschutz ist von Bedienkontrollen und der fachkundigen Gefährdungsbeurteilung zu unterscheiden.

8. Änderungen kontrollieren

Produkt, Rezeptur, Durchsatz, Werkzeug, Ersatzteil, Schmierstoff, Software, Grenzwert, Reinigungsverfahren oder mobile Geräte können die Zündquellenlage verändern. Vor der Freigabe ist zu prüfen, welche Dokumente, Prüfungen, Unterweisungen und Schutzfunktionen angepasst werden müssen.

Heiße Arbeiten, Instandhaltung und mobile Geräte sicher freigeben

Schweißen, Trennschleifen, Löten, Flammrichten oder die Nutzung nicht regulär vorgesehener Mess- und Reinigungsgeräte verändern den Betriebszustand. GefStoffV Anhang I Nummer 1.4 verlangt bei besonders gefährlichen Tätigkeiten und gefährlichen Wechselwirkungen ein Arbeitsfreigabesystem mit besonderen schriftlichen Anweisungen. Die Freigabe muss vor Arbeitsbeginn durch eine verantwortliche Person erfolgen.

Ein belastbarer Freigabeablauf umfasst:

  1. Arbeitsort, Umfang, Zeitfenster, Verfahren und Beteiligte eindeutig festlegen.
  2. Freisetzungsquellen stoppen, entleeren, reinigen, abtrennen und gegen Wiedereinschalten sichern.
  3. gefährliche explosionsfähige Atmosphäre verhindern oder durch festgelegte Messungen sicher ausschließen.
  4. Zündquellen im Arbeitsverfahren und in der Umgebung beurteilen; Funkenflug und Wärmeleitung berücksichtigen.
  5. technische Abschottung, Lüftung, Brandwache, Löschmittel, Gasmesstechnik und Alarmgrenzen festlegen.
  6. Fremdfirmen, Anlagenverantwortliche und Freigabeverantwortliche koordinieren.
  7. Arbeitsbeginn, Unterbrechungen, Schichtwechsel und Ablauf der Freigabe regeln.
  8. Abschlusskontrolle, Nachbeobachtung und sichere Wiederinbetriebnahme dokumentieren.

Der Freigabeschein ist der Nachweis einer getroffenen Entscheidung, nicht die Schutzmaßnahme selbst. Wenn das explosionsfähige Gemisch und eine nicht vermeidbare wirksame Zündquelle verfahrensbedingt zusammentreffen, ist regelmäßig eine Konzeptänderung oder konstruktiver Explosionsschutz nach TRGS 724 zu prüfen.

Welche Schutzmaßnahmen passen zu den Zündquellen?

Zündquellen-Gruppe Beispiele geeigneter Ansatzpunkte Typischer Wirksamkeitsnachweis
Temperatur, Flammen, heiße Partikel Temperaturbegrenzung, Abschirmung, Abstände, Brennerüberwachung, Rauch- und Feuerverbot Grenzwert, Abschaltfunktion, Messung, Inspektion
Mechanische Vorgänge Drehzahl- und Schwingungsüberwachung, Schmierung, Fremdkörperabscheidung, geeignete Werkstoffe, Zustandsüberwachung Wartungsdaten, Alarmtest, Verschleißgrenze, Begehung
Elektrische Anlagen und Ströme geeignete Geräte, korrekte Installation, Potentialausgleich, Vermeidung von Streu- und Rückströmen Kennzeichnung, Gerätezertifikat, Installations- und Prüfprotokoll
Statische Elektrizität leitfähige oder ableitfähige Systeme, Verbindung, Erdung, begrenzte Strömung, geeignete PSA und FIBC Widerstand, Kontaktüberwachung, Materialspezifikation, Funktionsprüfung
Blitz und elektromagnetische Einwirkung äußeres und inneres Blitzschutzkonzept, Schirmung, Abstand, Leistungsbegrenzung Schutzkonzept, Berechnung, Prüfung, Standortfreigabe
Kompression und chemische Reaktion Druck- und Temperaturgrenzen, kontrollierte Ventilfolge, Stofftrennung, Kühlung, Reaktionsüberwachung Prozessdaten, Verriegelungstest, Rezeptur- und Freigabenachweis

Die konkrete Maßnahme muss aus der TRGS 723 und den für Anlage, Stoff und Tätigkeit einschlägigen Regeln abgeleitet werden. Die Tabelle ist eine Orientierung, keine technische Auslegung.

Was muss im Explosionsschutzdokument stehen?

Eine prüffähige Zündquellenliste verbindet Gefahr, Entscheidung und Nachweis in derselben Zeile:

Dokumentationsfeld Beispiel für eine belastbare Angabe
Bereich und Betriebszustand „Mischer M-04, Normalbetrieb und Trockenreinigung“ statt nur „Produktion“
Gemisch und Kenngröße Stoff, Zustand, Quelle der Zündtemperatur oder Mindestzündenergie
mögliche Zündquelle konkrete Lagerstelle, Werkzeug, Gerät oder Prozessereignis
Wirksamkeitsbewertung Energie- oder Temperaturvergleich, Häufigkeit und räumlich-zeitliche Kopplung
Zone oder alternative Bewertungslogik Zone mit Plangrenze; ohne Zone begründete Schutzanforderung
Maßnahme eindeutige technische und ergänzende organisatorische Festlegung
Wirksamkeitsnachweis Prüfbericht, Messwert, Funktionsprüfung, Zertifikat oder Freigabe
Verantwortung und Termin Rolle, Fälligkeit, Status und Umgang mit Abweichung
Änderungsanlass Produkt-, Geräte-, Prozess- oder Instandhaltungsänderung

Mitgeltende Unterlagen wie Konformitätserklärungen, Baumusterprüfbescheinigungen, Betriebsanleitungen, Eigensicherheitsnachweise, Prüfprotokolle und Freigaben sollten eindeutig versioniert und dem Arbeitsmittel zugeordnet sein. Ein Zertifikat im Ordner ohne Abgleich mit Zone und Einsatzbedingungen ist kein vollständiger Eignungsnachweis.

Fünf häufige Fehlannahmen

„Jeder Funke ist automatisch eine wirksame Zündquelle.“ Nein. Entscheidend ist, ob die konkrete Quelle das konkrete Gemisch unter den betrachteten Bedingungen entzünden kann. Der Ausschluss braucht jedoch eine fachkundige Begründung.

„ATEX-Kategorie 2G reicht in Zone 1 immer aus.“ Nein. Kategorie, Stoffgruppe, Temperatur, Umgebung, Einbau, Zustand und bestimmungsgemäße Verwendung müssen gemeinsam passen.

„In Zone 2 sind normale elektrische Geräte erlaubt.“ Nicht pauschal. Quellen, die im Normalbetrieb ständig oder häufig wirksam werden können, sind auch in Zone 2 und 22 zu vermeiden.

„Erdung erledigt die Zündquellenprüfung.“ Erdung betrifft vor allem bestimmte elektrostatische Gefahren. Heiße Oberflächen, mechanische Funken, elektrische Fehler, Blitz, Strahlung, Kompression und chemische Reaktionen bleiben separat zu bewerten.

„Ein Heißarbeitsschein macht Schweißen sicher.“ Der Schein dokumentiert Freigabe und Bedingungen. Die Atmosphäre muss verhindert oder überwacht, die Anlage gesichert und die Wirksamkeit der Maßnahmen vor Beginn nachgewiesen sein.

Abgrenzung zu benachbarten Themen

Diese Seite beantwortet die Suchintention TRGS 723: Zündquellen ermitteln, bewerten, vermeiden und nachweisen. Vertiefende Seiten behalten eigene Aufgaben:

Quellenstand und fachliche Grenze

Der Inhalt wurde am 12. August 2026 anhand der BAuA-Fassung der TRGS 723, § 6 GefStoffV, § 12 GefStoffV, Anhang I GefStoffV und der DGUV Information 213-106 „Explosionsschutzdokument“ geprüft. Technische Regeln können geändert werden; vor Entscheidungen ist die aktuelle amtliche Fassung maßgeblich.

Die Seite ersetzt keine fachkundige Gefährdungsbeurteilung, Geräteauswahl, Zonenfestlegung oder Prüfung der konkreten Anlage. ArbeitsschutzPilot kann Bereiche, Zündquellen, Maßnahmen, Freigaben, Arbeitsmittel, Prüfungen, Unterweisungen, Mängel und Review-Anlässe miteinander verknüpfen; die fachliche Entscheidung und ihre Freigabe bleiben beim verantwortlichen Betrieb.