Standort und Arbeitsbereich eintragen
Fluchtwege-Unterweisung funktioniert nur, wenn Beschäftigte die Wege im eigenen Bereich kennen. Eine Vorlage sollte daher nicht bei allgemeinen Brandschutzregeln stehen bleiben.
- Standort, Gebäude und Arbeitsbereich
- Fluchtwege und Notausgänge
- Sammelstelle und Alarmierung
- Verhalten bei blockierten Wegen
- Verantwortliche für Meldung und Kontrolle
Änderungen und Kontrollen aufnehmen
Fluchtwege können sich durch Umbauten, Lagerung, Veranstaltungen oder geänderte Nutzung verändern. Die Vorlage sollte solche Anlässe als Review auslösen.
- neue Beschäftigte einweisen
- blockierte oder geänderte Wege dokumentieren
- Flucht- und Rettungsplan prüfen
- offene Mängel als Maßnahmen führen
Nachweis in ArbeitsschutzPilot
ArbeitsschutzPilot kann Fluchtwege-Unterweisungen als wiederkehrendes Thema mit Standortbezug, Teilnehmerstatus und PDF-Nachweis führen. So bleibt sichtbar, wer die aktuellen Wege kennt.
- Thema je Standort anlegen
- Teilnehmerstatus nachhalten
- Mängel und Änderungen verknüpfen
- PDF-Nachweis exportieren
Quellen und Grenzen bei unterweisung fluchtwege vorlage
Die Inhalte orientieren sich an ArbSchG, Arbeitsstättenverordnung, DGUV Vorschrift 1 und der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Sie ersetzen keine Prüfung der Arbeitsstätte, keine ASR-A2.3-Bewertung und keine brandschutzfachliche Planung.
- § 12 ArbSchG für Unterweisung
- § 4 ArbStättV für besondere Anforderungen an Betrieb von Arbeitsstätten
- § 5 ArbSchG für Gefährdungsbezug
- Fluchtwege, Notausgänge und Pläne standortbezogen prüfen