Standort und Arbeitsbereich eintragen

Fluchtwege-Unterweisung funktioniert nur, wenn Beschäftigte die Wege im eigenen Bereich kennen. Eine Vorlage sollte daher nicht bei allgemeinen Brandschutzregeln stehen bleiben.

  • Standort, Gebäude und Arbeitsbereich
  • Fluchtwege und Notausgänge
  • Sammelstelle und Alarmierung
  • Verhalten bei blockierten Wegen
  • Verantwortliche für Meldung und Kontrolle

Änderungen und Kontrollen aufnehmen

Fluchtwege können sich durch Umbauten, Lagerung, Veranstaltungen oder geänderte Nutzung verändern. Die Vorlage sollte solche Anlässe als Review auslösen.

  • neue Beschäftigte einweisen
  • blockierte oder geänderte Wege dokumentieren
  • Flucht- und Rettungsplan prüfen
  • offene Mängel als Maßnahmen führen

Nachweis in ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot kann Fluchtwege-Unterweisungen als wiederkehrendes Thema mit Standortbezug, Teilnehmerstatus und PDF-Nachweis führen. So bleibt sichtbar, wer die aktuellen Wege kennt.

  • Thema je Standort anlegen
  • Teilnehmerstatus nachhalten
  • Mängel und Änderungen verknüpfen
  • PDF-Nachweis exportieren

Quellen und Grenzen bei unterweisung fluchtwege vorlage

Die Inhalte orientieren sich an ArbSchG, Arbeitsstättenverordnung, DGUV Vorschrift 1 und der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Sie ersetzen keine Prüfung der Arbeitsstätte, keine ASR-A2.3-Bewertung und keine brandschutzfachliche Planung.

  • § 12 ArbSchG für Unterweisung
  • § 4 ArbStättV für besondere Anforderungen an Betrieb von Arbeitsstätten
  • § 5 ArbSchG für Gefährdungsbezug
  • Fluchtwege, Notausgänge und Pläne standortbezogen prüfen