PDF ist Export, nicht Prozess
Ein PDF-Nachweis ist praktisch für Ablage, Prüfung oder Audit. Schwach wird er, wenn offene Teilnehmer, Änderungen und Wiederholungen danach nicht mehr verfolgt werden.
- Thema, Datum und Arbeitsbereich
- verantwortliche Person
- Inhalte und Version
- Teilnehmerstatus und Bestätigung
- nächster Wiederholungstermin
Vorlage mit Unterweisungsthema verbinden
Die PDF-Vorlage sollte nicht isoliert abgelegt werden. Sinnvoll ist ein Bezug zu Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Arbeitsbereich oder jährlicher Wiederholung.
- Quelle oder Version nennen
- Zielgruppe eindeutig erfassen
- offene Rückfragen als Maßnahme aufnehmen
- Ablageort und Historie nachvollziehbar halten
Umsetzung in ArbeitsschutzPilot
ArbeitsschutzPilot kann den Nachweis laufend führen und bei Bedarf als PDF exportieren. Dadurch bleiben Status, Wiederholung und Versionen vor dem Export sichtbar.
- Teilnehmerstatus pflegen
- Wiederholung automatisch planen
- PDF-Nachweis exportieren
- alte Versionen nachvollziehbar archivieren
Offizielle Grundlagen und Abgrenzung
Die Inhalte orientieren sich an ArbSchG und DGUV Vorschrift 1. Form, Inhalt und Durchführung sollten zur konkreten Tätigkeit, Gefährdung und Zielgruppe passen.
- § 12 ArbSchG für Unterweisung
- § 6 ArbSchG für Dokumentationsbezug
- DGUV Vorschrift 1 als Präventionsrahmen
- Thema, Risiko und Teilnehmerkreis betrieblich prüfen