Prüfaufgabe zuerst definieren

Die Frage “wer darf prüfen?” lässt sich nicht ohne Prüfobjekt beantworten. Ortsveränderliche Geräte, ortsfeste Betriebsmittel und elektrische Anlagen können unterschiedliche Anforderungen haben.

  • Prüfobjekt und Einsatzbereich beschreiben
  • Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung einordnen
  • elektrische Anlage und Betriebsmittel trennen
  • Verantwortungsgrenzen vorab klären

Wer darf nach DGUV Vorschrift 3 prüfen?

Nach DGUV Vorschrift 3 und den zugehörigen Hinweisen muss die Verantwortung zur elektrotechnischen Prüfaufgabe passen. Für den Betrieb heißt das: nicht nur eine Person benennen, sondern Prüfobjekt, Qualifikation, Leitung, Aufsicht, Messverfahren und Ergebnisbewertung nachvollziehbar festlegen.

  • Elektrofachkraft oder befähigte Person passend zur Aufgabe prüfen
  • elektrotechnisch unterwiesene Personen nur im zulässigen Rahmen einbinden
  • externe Prüfstelle mit eindeutigem Leistungsumfang beauftragen
  • Qualifikation und Verantwortungsgrenzen im Nachweis führen

Qualifikation nachvollziehbar festlegen

Ein allgemeiner Lehrgang reicht nicht automatisch für jede Elektroprüfung. Die Qualifikation muss zur konkreten Aufgabe passen.

  • Elektrofachkraft- oder fachkundigen Bezug prüfen
  • Erfahrung und zeitnahe Tätigkeit dokumentieren
  • Beauftragung oder Dienstleistervertrag ablegen
  • Messgerät, Verfahren und Prüfgrundlage festhalten

Externe Dienstleister prüfen

Viele Betriebe vergeben Elektroprüfungen extern. Auch dann bleibt wichtig, dass Leistung, Umfang und Ergebnis intern nachvollziehbar sind.

  • Leistungsumfang je Betriebsmittelgruppe festlegen
  • Prüfergebnis und Mängelstatus übernehmen
  • gesperrte Geräte eindeutig kennzeichnen
  • Nachprüfung und nächste Frist terminieren

Nachweis in ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot kann Elektroprüfung, Prüferrolle, Protokoll, Mängel, Sperrung und nächste Prüfung zusammenführen. Die fachliche Prüfung selbst bleibt Aufgabe der geeigneten Person oder Stelle.

  • Betriebsmittel inventarisieren
  • Prüfer oder Dienstleister zuordnen
  • Protokolle und Mängel speichern
  • Nachprüfung und Unterweisung bei Mängeln auslösen