Prüfaufgabe zuerst definieren
Die Frage “wer darf prüfen?” lässt sich nicht ohne Prüfobjekt beantworten. Ortsveränderliche Geräte, ortsfeste Betriebsmittel und elektrische Anlagen können unterschiedliche Anforderungen haben.
- Prüfobjekt und Einsatzbereich beschreiben
- Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung einordnen
- elektrische Anlage und Betriebsmittel trennen
- Verantwortungsgrenzen vorab klären
Wer darf nach DGUV Vorschrift 3 prüfen?
Nach DGUV Vorschrift 3 und den zugehörigen Hinweisen muss die Verantwortung zur elektrotechnischen Prüfaufgabe passen. Für den Betrieb heißt das: nicht nur eine Person benennen, sondern Prüfobjekt, Qualifikation, Leitung, Aufsicht, Messverfahren und Ergebnisbewertung nachvollziehbar festlegen.
- Elektrofachkraft oder befähigte Person passend zur Aufgabe prüfen
- elektrotechnisch unterwiesene Personen nur im zulässigen Rahmen einbinden
- externe Prüfstelle mit eindeutigem Leistungsumfang beauftragen
- Qualifikation und Verantwortungsgrenzen im Nachweis führen
Qualifikation nachvollziehbar festlegen
Ein allgemeiner Lehrgang reicht nicht automatisch für jede Elektroprüfung. Die Qualifikation muss zur konkreten Aufgabe passen.
- Elektrofachkraft- oder fachkundigen Bezug prüfen
- Erfahrung und zeitnahe Tätigkeit dokumentieren
- Beauftragung oder Dienstleistervertrag ablegen
- Messgerät, Verfahren und Prüfgrundlage festhalten
Externe Dienstleister prüfen
Viele Betriebe vergeben Elektroprüfungen extern. Auch dann bleibt wichtig, dass Leistung, Umfang und Ergebnis intern nachvollziehbar sind.
- Leistungsumfang je Betriebsmittelgruppe festlegen
- Prüfergebnis und Mängelstatus übernehmen
- gesperrte Geräte eindeutig kennzeichnen
- Nachprüfung und nächste Frist terminieren
Nachweis in ArbeitsschutzPilot
ArbeitsschutzPilot kann Elektroprüfung, Prüferrolle, Protokoll, Mängel, Sperrung und nächste Prüfung zusammenführen. Die fachliche Prüfung selbst bleibt Aufgabe der geeigneten Person oder Stelle.
- Betriebsmittel inventarisieren
- Prüfer oder Dienstleister zuordnen
- Protokolle und Mängel speichern
- Nachprüfung und Unterweisung bei Mängeln auslösen