Abbestellung nicht als Formalie behandeln

Die Abbestellung beendet die Funktion als Sicherheitsbeauftragter, kurz SiBe. Sie ist keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Mit einem Schreiben allein ist der Wechsel organisatorisch noch nicht abgeschlossen: Beschäftigte brauchen weiterhin einen klaren Meldeweg, und Hinweise der scheidenden Person dürfen nicht aus der Maßnahmenliste verschwinden.

Für die Entscheidung sollten drei Unterlagen vorliegen: die bisherige Bestellung mit Bereich, die aktuelle Prüfung von Pflicht und Anzahl sowie eine Übersicht der offenen Themen. Damit lässt sich unterscheiden, ob nur eine Person ersetzt wird oder ob der Betrieb die Rolle insgesamt anders organisieren möchte.

Abbestellung, Niederlegung oder Bereichsänderung?

Diese Anlässe erfordern unterschiedliche Schritte. Insbesondere sollte eine vorübergehende Abwesenheit nicht ungeprüft zur dauerhaften Abbestellung führen.

Anlass Nächster Schritt
Unternehmen beendet die Funktion Anlass und Beteiligung prüfen; Widerruf mit Enddatum dokumentieren.
Person möchte das Ehrenamt beenden Erklärung aufnehmen; Enddatum und Übergabe klären.
Bereich wird neu zugeschnitten Prüfen, ob die bisherige Person den neuen Bereich weiter betreuen kann.
Person fehlt vorübergehend Vertretung durch andere SiBe und Erreichbarkeit prüfen.

Die DGUV empfiehlt, Beschäftigte nicht gegen ihren Willen für die Funktion zu gewinnen. Will eine Person ihr Ehrenamt niederlegen, sollten ihre Erklärung und der weitere Ablauf eindeutig festgehalten werden. Die Suche nach Ersatz bleibt eine Organisationsaufgabe des Unternehmens.

Bei zeitweisen Engpässen nennt das DGUV-Magazin eine Vertretung durch andere SiBe als mögliche Lösung; bei dauerhaft fehlender Ausübungsmöglichkeit empfiehlt es eine Neubesetzung. Prüfen Sie deshalb zunächst, ob fehlende Zeit oder Unterstützung behoben werden kann.

Wer entscheidet und wie ist der Betriebsrat beteiligt?

Die Bestellung obliegt dem Unternehmen. Vor ihrer Beendigung sind die ursprüngliche Bestellung, einschlägige Vereinbarungen und Beteiligungsregeln zu prüfen. Die Zustimmungspflicht aus § 9 Absatz 3 ASiG gilt für Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Sie darf nicht ohne Weiteres auf SiBe übertragen werden.

Für die Bestellung von SiBe nennt § 22 SGB VII die Beteiligung des Betriebs- oder Personalrats. Bei einer Umorganisation empfiehlt KomNet ausdrücklich eine vorherige Besprechung mit dem Betriebsrat, ob eine Abbestellung oder ein neuer Zuständigkeitsbereich sinnvoll ist. Im öffentlichen Dienst sind zusätzlich die jeweils einschlägigen Personalvertretungsregeln zu klären.

Wichtig bei Konflikten: § 22 Absatz 3 SGB VII verbietet Benachteiligungen wegen der übertragenen Aufgaben. Berechtigte Hinweise auf Sicherheitsmängel sind daher kein sachlicher Anlass, eine engagierte Person aus der Rolle zu drängen. Bei streitiger Abberufung sollte vor dem Schreiben arbeitsrechtlicher Rat eingeholt werden. Weitere Grundlagen erläutert der Ratgeber zu den Rechten und Pflichten von Sicherheitsbeauftragten.

Anzahl und Bestellung neu bewerten

Eine Nachfolge ist nicht allein dadurch geregelt, dass auf dem Aushang ein anderer Name steht. Prüfen Sie, welche verbleibenden SiBe den betroffenen Bereich tatsächlich erreichen und ob eine neue Bestellung erforderlich wird. Die DGUV-FAQ nennen unter anderem räumliche, zeitliche und fachliche Nähe als Kriterien.

Die ausführliche Auswahlhilfe steht unter Anzahl der Sicherheitsbeauftragten. Wenn eine neue Person übernimmt, folgen Eignungsprüfung, Beteiligung, Bereichsfestlegung und Qualifizierung im eigenen Bestellprozess. Eine Führungskraft, die währenddessen offene Maßnahmen bearbeitet, wird dadurch nicht automatisch zum SiBe.

Pflichtgrund nach der Abbestellung erneut prüfen

Diese Prüfung sollte bereits vor dem Wirksamwerden erfolgen. Seit dem 29. Mai 2026 gilt die allgemeine Schwelle von regelmäßig 50 Beschäftigten. Bei 21 bis 49 Beschäftigten mit besonderer Gefährdung bleibt eine Bestellung vorgeschrieben. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten ohne besondere Gefährdung genügt gesetzlich eine Person. Die VBG erläutert diese neue Schwellenregelung.

Ausgangslage Prüffrage vor dem Wechsel
Gesetzliche Pflicht besteht weiter Erfüllt die verbleibende Besetzung die Pflicht?
Anordnung des Trägers liegt vor Welche Anforderungen gelten weiterhin?
Freiwillige Bestellung Soll die Unterstützung fortgeführt werden?

Ein geänderter Schwellenwert ist kein automatischer Widerruf vorhandener Bestellungen. Auch eine Anordnung des Unfallversicherungsträgers bei besonderer Gefährdung ist gesondert zu berücksichtigen. Halten Sie das Ergebnis mit Datum und zugrunde gelegter Gefährdungsbeurteilung fest. Das vollständige Prüfschema finden Sie im Ratgeber zur Bestellpflicht.

Abbestellung in sechs Schritten dokumentieren

Die folgende Checkliste ist eine redaktionelle Organisationshilfe, kein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren:

  1. Bestellung zuordnen: Name, ursprüngliches Bestelldatum, Standort und betroffenen Bereich feststellen. Bei mehreren Funktionen ausdrücklich nur die SiBe-Rolle benennen.
  2. Entscheidung vorbereiten: Anlass, geltende Vereinbarungen und Beteiligung prüfen. Bei Konflikten die rechtliche Klärung vorziehen.
  3. Fortführung festlegen: Pflichtprüfung abschließen, verbleibende Bereiche zuordnen und erforderliche Nachfolge vorbereiten. Offene Gefahren benötigen unabhängig davon eine zuständige Führungskraft.
  4. Beendigung mitteilen: Die konkrete Bestellung und das Enddatum eindeutig bezeichnen. Festhalten, wann die Mitteilung übergeben wurde; Unterschrift über den Empfang und Zustimmung zur Entscheidung nicht verwechseln.
  5. Unterlagen übergeben: Hinweise, laufende Maßnahmen und relevante Termine mit Bearbeitungsstand an die zuständigen Personen weitergeben.
  6. Verzeichnisse aktualisieren: Aushänge, interne Kontakte, gegebenenfalls ASA-Teilnahme und rollenbezogene Zugriffe anpassen. Allein wegen der Abbestellung nicht pauschal sämtliche Zugänge der Person sperren. Scheidet sie auch aus dem Unternehmen aus, ist dessen gesonderter Austrittsprozess erforderlich.

Für die interne Bekanntgabe reichen regelmäßig Funktion, Enddatum und künftiger Kontakt. Persönliche Konfliktdetails gehören nicht auf einen allgemeinen Aushang. Bei der Berufsgenossenschaft ist separat zu prüfen, welche Kontaktdaten zu ändern sind: Die BGN bietet ein Formular zur An-, Ab- und Ummeldung von Arbeitsschutzpersonen an. Eine solche Meldung ersetzt die betriebliche Entscheidung nicht.

Mustertext für das Abbestellungsschreiben

Dieser Textbaustein dokumentiert eine zuvor geprüfte Entscheidung. Er ist kein amtliches Formular und keine rechtliche Freigabe für eine streitige Abberufung. Platzhalter und Übergabetermin sind an den konkreten Fall anzupassen.

Betreff: Beendigung Ihrer Bestellung als Sicherheitsbeauftragter

Guten Tag [Name],

hiermit widerrufen wir Ihre Bestellung vom [Bestelldatum] als Sicherheitsbeauftragter für [Bereich und Standort] mit Ablauf des [Enddatum]. Anlass ist [kurze, sachliche Beschreibung].

Die Beendigung betrifft ausschließlich diese Funktion, nicht Ihr Arbeitsverhältnis. Bitte stimmen Sie die Übergabe der vorhandenen Hinweise, offenen Themen und zugehörigen Unterlagen mit [Kontaktperson] bis [Termin] ab. Über die künftige Besetzung und den Meldeweg informieren wir den betroffenen Bereich gesondert.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung im Arbeitsschutz.

[Unternehmen, zeichnungsberechtigte Person, Ausstellungsdatum]

Geht der Wunsch von der Person selbst aus, sollte die Dokumentation stattdessen ihre Niederlegung wiedergeben, etwa: „Ich teile mit, dass ich mein Ehrenamt als Sicherheitsbeauftragter für [Bereich] mit Ablauf des [Datum] beende. Die Übergabe möchte ich mit [Kontaktperson] abstimmen.“ Nicht nachträglich einen Arbeitgeberwiderruf als vermeintliche Eigeninitiative formulieren.

Übergabe sauber abschließen

Ein nützlicher Übergabevermerk enthält je offenem Thema Fundstelle, bisherigen Bearbeitungsstand, zuständige Führungskraft und nächsten Termin. „An die Nachfolge übergeben“ ist noch kein Nachweis, dass ein Mangel beseitigt wurde.

Fiktives Beispiel: Der SiBe im Lager scheidet aus, während ein beschädigter Anfahrschutz noch nicht repariert ist. Im Vermerk stehen genauer Ort, vorhandene Schutzmaßnahmen, zuständige Lagerleitung und vereinbarter Prüftermin. Die Nachfolge erhält die Information; die Verantwortung für die veranlassten Maßnahmen wandert nicht allein durch ihre Bestellung zu ihr.

Legen Sie die alte Bestellung mit Endvermerk ab, statt ihren bisherigen Inhalt stillschweigend zu überschreiben. Verknüpfen Sie die Übergabe mit der Arbeitsschutz-Dokumentation und kontrollieren Sie zum vereinbarten Folgetermin, ob Kontakte und Zuständigkeiten tatsächlich umgestellt wurden.

Offizielle Quellen und Einordnung

Rechts- und Quellenprüfung: 8. September 2026. Maßgeblich für die Bestellpflicht ist der aktuelle § 22 SGB VII. Die oben verlinkten KomNet- und DGUV-FAQ-Texte enthalten teilweise noch frühere Beschäftigtenschwellen; hier werden sie ausschließlich für die jeweils benannten Organisations- und Rollenfragen herangezogen.

Checkliste, Mustertext und Lagerbeispiel sind redaktionelle Arbeitshilfen, keine Berichte aus einem geprüften Kundenfall. Bei einer umstrittenen Abberufung, besonderen Vereinbarungen oder unklaren Beteiligungsrechten ist eine individuelle arbeitsrechtliche Prüfung erforderlich. Der zuständige Unfallversicherungsträger hilft bei Fragen zur Bestellpflicht und betrieblichen Prävention.