Vom Unfall zur Nachweiskette

Für Arbeitgeber zählt zunächst, dass Unfallereignis, Erstversorgung, Meldung und Arbeitsunfähigkeit nachvollziehbar sind. Die Arbeitsschutzdokumentation sollte die Fakten ordnen, aber keine Lohn- oder Sozialleistungsentscheidung treffen.

  • Unfalldatum und Hergang dokumentieren
  • Erste-Hilfe-Leistung und Zeugen erfassen
  • Arbeitsunfähigkeit und Meldung prüfen
  • Unfallanzeige bei Bedarf vorbereiten

Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall kurz eingeordnet

Die Arbeitsschutzakte sollte nicht die Entgeltabrechnung ersetzen. Sie muss aber die Fakten liefern, mit denen Lohnabrechnung, BG oder Unfallkasse und Krankenkasse arbeiten können.

Frage Einordnung Dokumentation im Betrieb
Gibt es Lohnfortzahlung? § 3 EntgFG ist der Ausgangspunkt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. AU-Zeitraum und Unterlagen
Wie lange? bis zu sechs Wochen nach EntgFG, Einzelfall prüfen lassen Beginn, Ende, Status
Was danach? im Arbeitsunfall-Kontext kann Verletztengeld relevant werden Ansprechpartner und Rückfragen
Wer entscheidet? Lohnabrechnung, BG oder Unfallkasse, Krankenkasse und zuständige Stellen keine Leistungszusage im Unfallvorgang

Entgeltfortzahlung und Verletztengeld trennen

§ 3 EntgFG nennt Entgeltfortzahlung bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Im Arbeitsunfall-Kontext kann danach Verletztengeld nach SGB VII relevant werden. Die DGUV erklärt, dass Verletztengeld zwar über Krankenkassen ausgezahlt werden kann, aber nicht mit Krankengeld gleichzustellen ist.

  • Entgeltfortzahlung, Krankengeld und Verletztengeld getrennt führen
  • keine pauschale Zahlungszusage in Arbeitsschutznotizen aufnehmen
  • BG, Unfallkasse, Krankenkasse oder Lohnabrechnung als zuständige Stellen vermerken
  • offene Unterlagen und Rückfragen mit Frist nachhalten

Wie lange Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfall?

Für die Arbeitsschutzdokumentation zählt nicht die Berechnung, sondern eine klare Nachweiskette. Der Zeitraum der Entgeltfortzahlung, das Ende dieses Zeitraums und mögliche Folgefragen zu Verletztengeld sollten getrennt sichtbar sein.

  • Arbeitsunfähigkeit und Zeitraum mit der Lohnabrechnung abstimmen
  • Ende der Entgeltfortzahlung als Status führen
  • Verletztengeld-Fragen an zuständige Stellen geben
  • Unfallanzeige und Präventionsmaßnahmen unabhängig nachhalten

Lohnfortzahlung, BG und Nachweise

Für Arbeitgeber ist die wichtigste Aufgabe nicht eine eigene Leistungsberechnung, sondern eine belastbare Nachweiskette. Lohnabrechnung, BG oder Unfallkasse und Krankenkasse brauchen konsistente Informationen.

  • Entgeltfortzahlungszeitraum mit der Lohnabrechnung abstimmen
  • Unfallanzeige und Arbeitsunfähigkeitsdaten getrennt führen
  • Rückfragen der BG oder Unfallkasse als Aufgaben anlegen
  • Verletztengeld nicht als “weitere Lohnfortzahlung” bezeichnen

Nach sechs Wochen nicht pauschal weiterrechnen

Viele Missverständnisse entstehen nach Ablauf der Entgeltfortzahlung. Im Arbeitsunfall-Kontext kann dann Verletztengeld relevant werden, aber der Betrieb sollte daraus keine automatische 100-Prozent-Zahlung ableiten.

  • Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums dokumentieren
  • Anerkennung und Leistungsfragen an zuständige Stellen geben
  • Verletztengeld nicht als Lohnfortzahlung bezeichnen
  • offene Bescheinigungen und Rückfragen sauber nachhalten

Zahlungsfragen nicht in Software entscheiden

Ob und wie Lohnfortzahlung, Verletztengeld oder andere Leistungen greifen, hängt vom Einzelfall ab. Die Software sollte Zuständigkeiten und Unterlagen ordnen, damit die zuständigen Stellen mit vollständigen Fakten arbeiten können.

  • offizielle Quellen und Stellen prüfen
  • Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einbinden
  • Dokumente und Fristen ablegen
  • Maßnahmen zur Unfallvermeidung ableiten
  • Datenschutz bei Gesundheits- und Lohndaten beachten

Offizielle Quellen und Lohnfortzahlungsgrenzen

Die Inhalte orientieren sich an EntgFG, SGB VII und DGUV-Hinweisen zum Verletztengeld. ArbeitsschutzPilot ordnet Nachweise und Zuständigkeiten, entscheidet aber keine Entgelt-, Leistungs- oder Versicherungsfragen.

  • § 3 EntgFG für Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
  • § 45 und § 46 SGB VII für Voraussetzungen, Beginn und Ende des Verletztengeldes
  • DGUV-Hinweise zur Abgrenzung von Verletztengeld und Krankengeld
  • Lohnabrechnung, Krankenkasse, BG oder Unfallkasse bei Einzelfallfragen einbeziehen