Zahlungsfragen sauber trennen

In der Praxis werden Lohn, Krankengeld, Verletztengeld, Berufsgenossenschaft und Schmerzensgeld schnell vermischt. Für Arbeitgeber ist zuerst wichtig, die Fakten und Nachweise korrekt zu halten. ArbeitsschutzPilot sollte keine Zahlungszusage formulieren.

  • Arbeitsunfähigkeit und Bescheinigungen erfassen
  • Unfallanzeige und BG-Kommunikation dokumentieren
  • Entgeltfortzahlung und Verletztengeld getrennt einordnen
  • keine verbindliche Leistungszusage im Tool treffen

Antwort nach Zahlungsart

Die nutzerfreundliche Antwort lautet nicht “die BG zahlt alles”, sondern: Zahlungsart, Zeitraum und Anerkennung müssen getrennt geprüft werden.

Zahlungsart Typische Frage Sichere betriebliche Antwort
Entgeltfortzahlung Wer zahlt direkt nach dem Arbeitsunfall? Lohnabrechnung prüft Entgeltfortzahlung; Arbeitsschutz dokumentiert AU und Unfallakte.
Verletztengeld Wer zahlt nach sechs Wochen? BG oder Unfallkasse prüfen Leistung, häufig mit Krankenkasse als Auszahlungsstelle.
Krankengeld Ist das Krankengeld? Im Arbeitsunfall-Kontext häufig nicht präzise; Verletztengeld getrennt benennen.
Schmerzensgeld Wer zahlt Schmerzensgeld? keine Zusage im Arbeitsschutzvorgang, rechtliche Prüfung getrennt halten.

Typische Reihenfolge vorsichtig einordnen

§ 3 EntgFG regelt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Im Arbeitsunfall-Kontext kann anschließend Verletztengeld nach SGB VII relevant werden. Die DGUV beschreibt Verletztengeld als eigene Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, nicht als Krankengeld.

  • Entgeltfortzahlung als eigenen Zeitraum führen
  • Verletztengeld nicht mit Krankengeld gleichsetzen
  • BG, Unfallkasse, Krankenkasse und Lohnabrechnung als Ansprechpartner trennen
  • Beginn, Ende und Höhe nicht im Arbeitsschutztool entscheiden

Kurzantwort nach Zuständigkeit

Die Frage “wer zahlt?” sollte nicht auf eine einzelne Stelle reduziert werden. Es gibt unterschiedliche Phasen und Zuständigkeiten.

Thema Typische Zuständigkeit Vorsicht für Arbeitgeber
Arbeitsentgelt am Anfang Arbeitgeber und Lohnabrechnung Entgeltfortzahlung prüfen lassen, nicht im Arbeitsschutzprozess berechnen
Anerkennung als Versicherungsfall BG oder Unfallkasse Hergang und Nachweise liefern, Entscheidung nicht vorwegnehmen
Verletztengeld gesetzliche Unfallversicherung, Auszahlung häufig mit Krankenkasse nicht als gewöhnliches Krankengeld bezeichnen
Schmerzensgeld oder Haftung geeignete Beratung oder zuständige Stellen keine rechtliche Zusage aus der Unfallakte heraus machen

Wer zahlt bei Arbeitsunfall nach 6 Wochen?

Nach sechs Wochen wird die Frage oft ungenau gestellt. Für die Arbeitsschutzakte ist wichtig, Ende der Entgeltfortzahlung, Anerkennung des Versicherungsfalls, Arbeitsunfähigkeit und zuständige Stellen getrennt zu halten.

  • Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums als Fakt dokumentieren
  • Verletztengeld nicht als weitere Lohnfortzahlung bezeichnen
  • Unterlagen, Rückfragen und Aktenzeichen nachhalten
  • Leistungshöhe und Dauer an zuständige Stellen geben

Wer zahlt in welcher Phase?

Die Frage nach dem Zahler sollte nicht nur mit “Arbeitgeber” oder “BG” beantwortet werden. Entscheidend sind Zeitraum, Anerkennung des Versicherungsfalls, Arbeitsunfähigkeit und die jeweils zuständige Stelle.

  • Arbeitgeber: Entgeltfortzahlung prüfen und abrechnen lassen
  • Unfallversicherung: Verletztengeld und weitere Leistungen einordnen lassen
  • Krankenkasse: mögliche Auszahlung von Verletztengeld organisatorisch berücksichtigen
  • Betrieb: Unfallanzeige, Nachweise und Prävention vollständig halten
Phase Typische Stelle Was der Betrieb dokumentiert
Akutphase Ersthelfer, Rettungsdienst, Arzt Hergang, Erstversorgung, Zeugen, interne Meldung
Entgeltfortzahlung Arbeitgeber und Lohnabrechnung Arbeitsunfähigkeit, Zeitraum, Unterlagen, Ansprechpartner
Unfallversicherung BG oder Unfallkasse Unfallanzeige, Aktenzeichen, Rückfragen, Nachreichungen
Auszahlung je nach Leistung auch Krankenkasse offene Unterlagen, Zuständigkeit, keine eigene Leistungsberechnung

Vom Zahlungsfall zur Dokumentationsroutine

Zahlungsfragen lassen sich besser klären, wenn Unfallhergang, Anerkennung, Ausfallzeiten und Ansprechpartner nicht verstreut liegen. Die Dokumentation hilft zuständigen Stellen, ohne deren Entscheidung vorwegzunehmen.

  • Unfalldaten zentral ablegen
  • Nachfragen von BG oder Unfallkasse nachvollziehen
  • Fristen und offene Unterlagen sichtbar halten
  • Präventionsmaßnahmen aus dem Ereignis ableiten
  • Rückfragen und Eingangsbestätigungen ablegen

Offizielle Quellen und Zahlungsgrenzen

Die Inhalte orientieren sich an EntgFG, SGB VII und DGUV-Hinweisen zum Verletztengeld. ArbeitsschutzPilot unterstützt Dokumentation und Zuständigkeiten; Leistungsentscheidung, Lohnabrechnung und sozialversicherungsrechtliche Einzelfallprüfung bleiben bei den zuständigen Stellen.

  • § 3 EntgFG für Entgeltfortzahlung
  • § 45 und § 46 SGB VII für Verletztengeld
  • DGUV-Hinweise zur Abgrenzung von Verletztengeld und Krankengeld
  • zuständige Stellen bei Anerkennung, Dauer, Höhe und Auszahlung einbeziehen