Zahlungsfragen sauber trennen
In der Praxis werden Lohn, Krankengeld, Verletztengeld, Berufsgenossenschaft und Schmerzensgeld schnell vermischt. Für Arbeitgeber ist zuerst wichtig, die Fakten und Nachweise korrekt zu halten. ArbeitsschutzPilot sollte keine Zahlungszusage formulieren.
- Arbeitsunfähigkeit und Bescheinigungen erfassen
- Unfallanzeige und BG-Kommunikation dokumentieren
- Entgeltfortzahlung und Verletztengeld getrennt einordnen
- keine verbindliche Leistungszusage im Tool treffen
Antwort nach Zahlungsart
Die nutzerfreundliche Antwort lautet nicht “die BG zahlt alles”, sondern: Zahlungsart, Zeitraum und Anerkennung müssen getrennt geprüft werden.
| Zahlungsart | Typische Frage | Sichere betriebliche Antwort |
|---|---|---|
| Entgeltfortzahlung | Wer zahlt direkt nach dem Arbeitsunfall? | Lohnabrechnung prüft Entgeltfortzahlung; Arbeitsschutz dokumentiert AU und Unfallakte. |
| Verletztengeld | Wer zahlt nach sechs Wochen? | BG oder Unfallkasse prüfen Leistung, häufig mit Krankenkasse als Auszahlungsstelle. |
| Krankengeld | Ist das Krankengeld? | Im Arbeitsunfall-Kontext häufig nicht präzise; Verletztengeld getrennt benennen. |
| Schmerzensgeld | Wer zahlt Schmerzensgeld? | keine Zusage im Arbeitsschutzvorgang, rechtliche Prüfung getrennt halten. |
Typische Reihenfolge vorsichtig einordnen
§ 3 EntgFG regelt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Im Arbeitsunfall-Kontext kann anschließend Verletztengeld nach SGB VII relevant werden. Die DGUV beschreibt Verletztengeld als eigene Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung, nicht als Krankengeld.
- Entgeltfortzahlung als eigenen Zeitraum führen
- Verletztengeld nicht mit Krankengeld gleichsetzen
- BG, Unfallkasse, Krankenkasse und Lohnabrechnung als Ansprechpartner trennen
- Beginn, Ende und Höhe nicht im Arbeitsschutztool entscheiden
Kurzantwort nach Zuständigkeit
Die Frage “wer zahlt?” sollte nicht auf eine einzelne Stelle reduziert werden. Es gibt unterschiedliche Phasen und Zuständigkeiten.
| Thema | Typische Zuständigkeit | Vorsicht für Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Arbeitsentgelt am Anfang | Arbeitgeber und Lohnabrechnung | Entgeltfortzahlung prüfen lassen, nicht im Arbeitsschutzprozess berechnen |
| Anerkennung als Versicherungsfall | BG oder Unfallkasse | Hergang und Nachweise liefern, Entscheidung nicht vorwegnehmen |
| Verletztengeld | gesetzliche Unfallversicherung, Auszahlung häufig mit Krankenkasse | nicht als gewöhnliches Krankengeld bezeichnen |
| Schmerzensgeld oder Haftung | geeignete Beratung oder zuständige Stellen | keine rechtliche Zusage aus der Unfallakte heraus machen |
Wer zahlt bei Arbeitsunfall nach 6 Wochen?
Nach sechs Wochen wird die Frage oft ungenau gestellt. Für die Arbeitsschutzakte ist wichtig, Ende der Entgeltfortzahlung, Anerkennung des Versicherungsfalls, Arbeitsunfähigkeit und zuständige Stellen getrennt zu halten.
- Ende des Entgeltfortzahlungszeitraums als Fakt dokumentieren
- Verletztengeld nicht als weitere Lohnfortzahlung bezeichnen
- Unterlagen, Rückfragen und Aktenzeichen nachhalten
- Leistungshöhe und Dauer an zuständige Stellen geben
Wer zahlt in welcher Phase?
Die Frage nach dem Zahler sollte nicht nur mit “Arbeitgeber” oder “BG” beantwortet werden. Entscheidend sind Zeitraum, Anerkennung des Versicherungsfalls, Arbeitsunfähigkeit und die jeweils zuständige Stelle.
- Arbeitgeber: Entgeltfortzahlung prüfen und abrechnen lassen
- Unfallversicherung: Verletztengeld und weitere Leistungen einordnen lassen
- Krankenkasse: mögliche Auszahlung von Verletztengeld organisatorisch berücksichtigen
- Betrieb: Unfallanzeige, Nachweise und Prävention vollständig halten
| Phase | Typische Stelle | Was der Betrieb dokumentiert |
|---|---|---|
| Akutphase | Ersthelfer, Rettungsdienst, Arzt | Hergang, Erstversorgung, Zeugen, interne Meldung |
| Entgeltfortzahlung | Arbeitgeber und Lohnabrechnung | Arbeitsunfähigkeit, Zeitraum, Unterlagen, Ansprechpartner |
| Unfallversicherung | BG oder Unfallkasse | Unfallanzeige, Aktenzeichen, Rückfragen, Nachreichungen |
| Auszahlung | je nach Leistung auch Krankenkasse | offene Unterlagen, Zuständigkeit, keine eigene Leistungsberechnung |
Vom Zahlungsfall zur Dokumentationsroutine
Zahlungsfragen lassen sich besser klären, wenn Unfallhergang, Anerkennung, Ausfallzeiten und Ansprechpartner nicht verstreut liegen. Die Dokumentation hilft zuständigen Stellen, ohne deren Entscheidung vorwegzunehmen.
- Unfalldaten zentral ablegen
- Nachfragen von BG oder Unfallkasse nachvollziehen
- Fristen und offene Unterlagen sichtbar halten
- Präventionsmaßnahmen aus dem Ereignis ableiten
- Rückfragen und Eingangsbestätigungen ablegen
Offizielle Quellen und Zahlungsgrenzen
Die Inhalte orientieren sich an EntgFG, SGB VII und DGUV-Hinweisen zum Verletztengeld. ArbeitsschutzPilot unterstützt Dokumentation und Zuständigkeiten; Leistungsentscheidung, Lohnabrechnung und sozialversicherungsrechtliche Einzelfallprüfung bleiben bei den zuständigen Stellen.
- § 3 EntgFG für Entgeltfortzahlung
- § 45 und § 46 SGB VII für Verletztengeld
- DGUV-Hinweise zur Abgrenzung von Verletztengeld und Krankengeld
- zuständige Stellen bei Anerkennung, Dauer, Höhe und Auszahlung einbeziehen