Dauer nicht im Arbeitsschutztool entscheiden
Die BG oder Unfallkasse prüft den Versicherungsfall und die Leistungsvoraussetzungen. ArbeitsschutzPilot sollte die benötigten Nachweise und offenen Aufgaben strukturieren, aber keine Leistungsdauer versprechen.
- Anerkennung und Rückfragen nachvollziehbar dokumentieren
- Arbeitsunfähigkeitsdaten datensparsam erfassen
- Ansprechpartner bei BG, Unfallkasse oder Krankenkasse festhalten
- Leistungsfragen an zuständige Stellen verweisen
Dauerfrage als Statuskette
Die Frage nach der Zahlungsdauer lässt sich im Betrieb nur als Statuskette sauber vorbereiten. Leistungsbeginn und Leistungsende bleiben Einzelfallfragen der zuständigen Stellen.
| Status | Was klären? | Was dokumentieren? |
|---|---|---|
| Unfall gemeldet | Arbeitsunfall, Wegeunfall oder sonstiger Vorgang | Hergang, Anzeige, Aktenzeichen |
| Arbeitsunfähigkeit | ärztlich festgestellter Zeitraum | Beginn, Folgeunterlagen, Datenschutz |
| Entgeltfortzahlung | vorgelagerter Zeitraum nach EntgFG | Ende und Übergang markieren |
| Verletztengeld | Voraussetzungen, Beginn und Ende nach SGB VII | Rückfragen, Zuständigkeit, keine Dauerzusage |
| Prävention | Ursachen und Wiederholungsrisiko | Maßnahmen, Unterweisung, Review |
Verletztengeld sauber einordnen
§ 45 SGB VII beschreibt Voraussetzungen für Verletztengeld, § 46 SGB VII Beginn und Ende. Für den Betrieb ist wichtig, diese Begriffe von Lohnfortzahlung und Krankengeld zu trennen.
- Entgeltfortzahlung nicht mit Verletztengeld vermischen
- Beginn und Ende nicht frei im Tool berechnen
- Unterlagen und Fristen als Aufgaben führen
- Beschäftigte auf zuständige Auskunftsstellen verweisen
Wie lange zahlt die BG nach sechs Wochen?
Die Sechs-Wochen-Frage gehört in die Abgrenzung zwischen Entgeltfortzahlung und Verletztengeld. Der Betrieb sollte diesen Übergang dokumentieren, aber weder Dauer noch Höhe der Leistung festlegen.
- Ende der Entgeltfortzahlung festhalten
- Arbeitsunfähigkeit und Heilbehandlung nur erforderlich dokumentieren
- § 45 bis § 47 SGB VII als Leistungsrahmen einordnen
- Rückfragen an BG, Unfallkasse oder Krankenkasse weiterleiten
Beginn, Ende und Auszahlung getrennt führen
§ 46 SGB VII beschreibt Beginn und Ende des Verletztengeldes. Für den Betrieb ist trotzdem nicht nur das Datum wichtig, sondern auch, wer welche Information liefert und welche Unterlagen noch fehlen.
- ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit dokumentieren
- Heilbehandlungs- und Reha-Informationen datensparsam einordnen
- Rückfragen von BG, Unfallkasse oder Krankenkasse nachhalten
- Ende, Übergang oder Folgeleistung nicht selbst festlegen
Typische Missverständnisse zur Dauer
Die Dauerfrage wird oft mit der Sechs-Wochen-Frist der Entgeltfortzahlung vermischt. Für die Arbeitsschutzakte ist entscheidend, dass Zeitraum, Zuständigkeit und offene Unterlagen getrennt bleiben.
- sechs Wochen Entgeltfortzahlung nicht als BG-Zahlungsdauer behandeln
- Anerkennung des Versicherungsfalls dokumentieren, aber nicht selbst entscheiden
- Arbeitsunfähigkeits- und Reha-Informationen nur erforderlich erfassen
- Rückfragen zur Dauer an BG, Unfallkasse oder Krankenkasse verweisen
Nachweise und Prävention zusammenführen
Auch wenn die Leistungsentscheidung extern liegt, bleibt der Unfall ein Arbeitsschutzereignis. Nach der Meldung sollten Ursachen, Maßnahmen und Unterweisungen überprüft werden.
- Unfallhergang und Zeugen sachlich dokumentieren
- Unfallanzeige und Korrespondenz ablegen
- Ursachenanalyse und Maßnahmenstatus pflegen
- Gefährdungsbeurteilung bei Bedarf aktualisieren
Offizielle Quellen und Leistungsdauer-Grenzen
Die Inhalte orientieren sich an SGB VII und DGUV-Hinweisen zum Verletztengeld. ArbeitsschutzPilot strukturiert Nachweise, Rückfragen und Maßnahmen; BG, Unfallkasse, Krankenkasse und Lohnabrechnung bleiben für konkrete Leistungsfragen zuständig.
- § 45 SGB VII für Voraussetzungen des Verletztengeldes
- § 46 SGB VII für Beginn und Ende des Verletztengeldes
- § 8 SGB VII für den Arbeitsunfall-Kontext
- § 193 SGB VII für Unfallanzeige und Meldepflicht