Dauer nicht im Arbeitsschutztool entscheiden

Die BG oder Unfallkasse prüft den Versicherungsfall und die Leistungsvoraussetzungen. ArbeitsschutzPilot sollte die benötigten Nachweise und offenen Aufgaben strukturieren, aber keine Leistungsdauer versprechen.

  • Anerkennung und Rückfragen nachvollziehbar dokumentieren
  • Arbeitsunfähigkeitsdaten datensparsam erfassen
  • Ansprechpartner bei BG, Unfallkasse oder Krankenkasse festhalten
  • Leistungsfragen an zuständige Stellen verweisen

Dauerfrage als Statuskette

Die Frage nach der Zahlungsdauer lässt sich im Betrieb nur als Statuskette sauber vorbereiten. Leistungsbeginn und Leistungsende bleiben Einzelfallfragen der zuständigen Stellen.

Status Was klären? Was dokumentieren?
Unfall gemeldet Arbeitsunfall, Wegeunfall oder sonstiger Vorgang Hergang, Anzeige, Aktenzeichen
Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellter Zeitraum Beginn, Folgeunterlagen, Datenschutz
Entgeltfortzahlung vorgelagerter Zeitraum nach EntgFG Ende und Übergang markieren
Verletztengeld Voraussetzungen, Beginn und Ende nach SGB VII Rückfragen, Zuständigkeit, keine Dauerzusage
Prävention Ursachen und Wiederholungsrisiko Maßnahmen, Unterweisung, Review

Verletztengeld sauber einordnen

§ 45 SGB VII beschreibt Voraussetzungen für Verletztengeld, § 46 SGB VII Beginn und Ende. Für den Betrieb ist wichtig, diese Begriffe von Lohnfortzahlung und Krankengeld zu trennen.

  • Entgeltfortzahlung nicht mit Verletztengeld vermischen
  • Beginn und Ende nicht frei im Tool berechnen
  • Unterlagen und Fristen als Aufgaben führen
  • Beschäftigte auf zuständige Auskunftsstellen verweisen

Wie lange zahlt die BG nach sechs Wochen?

Die Sechs-Wochen-Frage gehört in die Abgrenzung zwischen Entgeltfortzahlung und Verletztengeld. Der Betrieb sollte diesen Übergang dokumentieren, aber weder Dauer noch Höhe der Leistung festlegen.

  • Ende der Entgeltfortzahlung festhalten
  • Arbeitsunfähigkeit und Heilbehandlung nur erforderlich dokumentieren
  • § 45 bis § 47 SGB VII als Leistungsrahmen einordnen
  • Rückfragen an BG, Unfallkasse oder Krankenkasse weiterleiten

Beginn, Ende und Auszahlung getrennt führen

§ 46 SGB VII beschreibt Beginn und Ende des Verletztengeldes. Für den Betrieb ist trotzdem nicht nur das Datum wichtig, sondern auch, wer welche Information liefert und welche Unterlagen noch fehlen.

  • ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit dokumentieren
  • Heilbehandlungs- und Reha-Informationen datensparsam einordnen
  • Rückfragen von BG, Unfallkasse oder Krankenkasse nachhalten
  • Ende, Übergang oder Folgeleistung nicht selbst festlegen

Typische Missverständnisse zur Dauer

Die Dauerfrage wird oft mit der Sechs-Wochen-Frist der Entgeltfortzahlung vermischt. Für die Arbeitsschutzakte ist entscheidend, dass Zeitraum, Zuständigkeit und offene Unterlagen getrennt bleiben.

  • sechs Wochen Entgeltfortzahlung nicht als BG-Zahlungsdauer behandeln
  • Anerkennung des Versicherungsfalls dokumentieren, aber nicht selbst entscheiden
  • Arbeitsunfähigkeits- und Reha-Informationen nur erforderlich erfassen
  • Rückfragen zur Dauer an BG, Unfallkasse oder Krankenkasse verweisen

Nachweise und Prävention zusammenführen

Auch wenn die Leistungsentscheidung extern liegt, bleibt der Unfall ein Arbeitsschutzereignis. Nach der Meldung sollten Ursachen, Maßnahmen und Unterweisungen überprüft werden.

  • Unfallhergang und Zeugen sachlich dokumentieren
  • Unfallanzeige und Korrespondenz ablegen
  • Ursachenanalyse und Maßnahmenstatus pflegen
  • Gefährdungsbeurteilung bei Bedarf aktualisieren

Offizielle Quellen und Leistungsdauer-Grenzen

Die Inhalte orientieren sich an SGB VII und DGUV-Hinweisen zum Verletztengeld. ArbeitsschutzPilot strukturiert Nachweise, Rückfragen und Maßnahmen; BG, Unfallkasse, Krankenkasse und Lohnabrechnung bleiben für konkrete Leistungsfragen zuständig.

  • § 45 SGB VII für Voraussetzungen des Verletztengeldes
  • § 46 SGB VII für Beginn und Ende des Verletztengeldes
  • § 8 SGB VII für den Arbeitsunfall-Kontext
  • § 193 SGB VII für Unfallanzeige und Meldepflicht