Aushang Notfallnummern: die kurze Antwort

Für einen deutschen Betrieb ist nicht der Name oder das Layout des Blatts ausschlaggebend, sondern seine Funktion. Beschäftigte müssen erforderliche Hilfe schnell anfordern können und schriftlich erfahren, welche Notrufwege, Erste-Hilfe-Einrichtungen und Ansprechpersonen am Standort vorgesehen sind.

§ 10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen für Erste Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen sowie die notwendigen Verbindungen zu außerbetrieblichen Stellen einzurichten. § 24 Absatz 5 DGUV Vorschrift 1 verlangt Hinweise zur Ersten Hilfe und Angaben über Notruf, Einrichtungen, Personal, Ärzte und Krankenhäuser als Aushang des Unfallversicherungsträgers oder in anderer geeigneter schriftlicher Form. Die Angaben sind aktuell zu halten.

Damit besteht eine Pflicht zur passenden Information, aber keine allgemeine Vorgabe für ein bundesweit identisches Formular namens “Aushang Notfallnummern”. Der konkrete Inhalt folgt aus Standort, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsgröße, Schichtbetrieb und gewählter Alarmorganisation.

Welche Rufnummer gehört auf welchen Aushang?

Eine lange Kontaktliste hilft im Ernstfall selten. Ordnen Sie jeder Nummer einen eindeutigen Anlass zu und nehmen Sie nur Kontakte auf, die am jeweiligen Standort tatsächlich erreichbar und vorgesehen sind.

Kontakt Wann er auf den Aushang gehört Hinweis für die Formulierung
112 Feuerwehr und Rettungsdienst Auf jeden betrieblichen Notfallhinweis Bei Brand, schwerem Unfall, akuter Lebensgefahr oder unklarer medizinischer Dringlichkeit
110 Polizei Wenn eine polizeiliche Notlage abgedeckt werden soll Für gegenwärtige Gefahr, Gewalt oder sofort erforderliche Polizeihilfe
Interne Alarmstelle Wenn der Betrieb eine Pforte, Leitwarte oder Notfallzentrale nutzt Nebenstelle, Erreichbarkeit und Rückfallebene angeben; 112 nicht verzögern
Erste-Hilfe-Personen Entsprechend der betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation Name oder Rolle, Bereich und dienstliche Erreichbarkeit je Schicht
Durchgangsarzt oder geeignetes Krankenhaus Wenn für die Unfallorganisation festgelegt Standortbezogen auswählen; bei akutem Notfall zuerst 112
116117 Optional bei nicht lebensbedrohlichen, dringenden Beschwerden Deutlich von 112 abgrenzen
Giftinformationszentrum Bei passender Stoff- oder Vergiftungsgefährdung Regional zuständige, aktuell geprüfte Nummer eintragen
Technik, Werkschutz oder Gebäudeverantwortliche Nur als betriebliche Ergänzung Anwendungsfall benennen, etwa Gasgeruch, Anlagenstörung oder Zugang für Rettungskräfte

Die Bundesnetzagentur erläutert 110 und 112. Für medizinische Fälle bietet das Bundesgesundheitsportal eine Abgrenzung von 112, 116117 und Giftinformationszentren. Betriebe mit möglicher Vergiftungsgefährdung finden die regionalen Stellen in der offiziellen Liste der Giftinformationszentren.

Inhalt nach Betriebsform auswählen

Nicht jeder Standort braucht dieselben Zusatzkontakte. Vier typische Fälle zeigen, wie sich das Verzeichnis zuschneiden lässt:

  • Büro mit Empfang: Neben 112 und der vollständigen Anschrift sind Eingang, Etage, Empfangsdurchwahl und der vereinbarte Treffpunkt für Rettungskräfte wichtig. Der Empfang muss wissen, dass eine interne Meldung einen bereits erforderlichen Notruf nicht ersetzt.
  • Produktion oder Lager: Hallennummer, Werkstor und Lotsenpunkt müssen unterscheidbar sein. Bei weitläufigen Flächen braucht es erreichbare Telefone oder andere Meldeeinrichtungen in den tatsächlichen Arbeitsbereichen, nicht nur ein Blatt im Verwaltungsgebäude.
  • Labor oder Gefahrstoffbereich: Zusätzlich kann das regional zuständige Giftinformationszentrum sinnvoll sein. Der Aushang nennt den Kontakt und seinen Zweck; Stoffinformationen werden am dafür vorgesehenen Ort bereitgehalten. Bei akuter Lebensgefahr gilt weiterhin 112.
  • Baustelle, Außendienst oder wechselnder Einsatzort: Eine dauerhaft gedruckte Firmenadresse kann hier in die Irre führen. Vor Arbeitsbeginn müssen aktuelle Einsatzadresse, Zufahrt, Koordinaten oder ein eindeutiger Orientierungspunkt und der örtliche Meldeweg feststehen. Die Information kann mobil bereitgestellt werden, muss aber auch bei schwacher Netzabdeckung nutzbar bleiben.

Die Auswahl wird in der Gefährdungsbeurteilung und der Notfallorganisation begründet. So lässt sich später nachvollziehen, warum eine Fachnummer aufgenommen wurde oder weshalb ein Kontakt an einem reinen Bürostandort fehlt.

Kopiervorlage für einen standortbezogenen Aushang

Die folgende Struktur ist bewusst knapp. Übertragen Sie nur geprüfte Angaben und erstellen Sie für abweichende Gebäude, Werke oder Zufahrten eigene Fassungen.

Feld Eintrag am Standort
Standort und vollständige Anschrift [Firma, Straße, Hausnummer, Ort]
Gebäude, Etage oder Arbeitsbereich [eindeutige Bezeichnung]
Zufahrt und Treffpunkt für Rettungskräfte [Tor, Eingang, Lotsenpunkt]
Feuerwehr und Rettungsdienst 112
Polizei 110
Interne Alarmstelle [Nummer und Erreichbarkeit]
Erste-Hilfe-Personen [Name oder Rolle, Bereich, Durchwahl]
Durchgangsarzt oder Krankenhaus [Name, Anschrift, Nummer]
Ergänzende Fachnummer [Anlass, Stelle, Nummer]
Verantwortlich für den Aushang [Funktion oder Bereich]
Version und zuletzt geprüft [Versionsstand, Datum]

Als Basis für die Erste-Hilfe-Information kann zusätzlich das kostenlose DGUV Notruf-Nummern-Verzeichnis 204-033 verwendet werden. Die Ausgabe vom Juli 2025 bietet Felder für betriebliche Ansprechpersonen und führt durch die Notfallmeldung. Die eigene Standortadresse, interne Organisation und tatsächlich vorgesehenen Kontakte müssen trotzdem ergänzt und geprüft werden.

Ortsangaben so konkret machen, dass Hilfe ankommt

Die Anschrift allein reicht auf größeren oder unübersichtlichen Flächen oft nicht. Wer 112 anruft, sollte den Einsatzort ohne Suche beschreiben können. Notieren Sie deshalb, soweit zutreffend:

  • Werk oder Niederlassung mit vollständiger Adresse
  • Gebäude, Hallennummer, Etage und Raum oder Arbeitsbereich
  • nutzbare Zufahrt, Tor und geeigneten Lotsenpunkt
  • Besonderheiten wie Innenhof, Baustellenzufahrt oder getrennte Straßenseite
  • Rückrufnummer des verwendeten Telefons oder der zuständigen Stelle

Sicherheitsrelevante Zutrittscodes gehören nicht auf einen frei zugänglichen Aushang. Regeln Sie stattdessen, wer Rettungskräfte empfängt, Tore öffnet und zum Einsatzort führt. Bei wechselnden Baustellen und mobilen Teams muss die aktuelle Einsatzadresse vor Arbeitsbeginn verfügbar sein.

Notfallmeldung: Standort zuerst, dann Fragen beantworten

Die aktuelle DGUV-Vorlage beginnt mit “Wo ist der Notfall?” und fordert anschließend dazu auf, auf Fragen der Leitstelle zu warten. Typische Rückfragen betreffen das Ereignis, die Zahl betroffener Personen und erkennbare Verletzungen oder Erkrankungen. Der Aushang sollte daher keinen starren Text zum schnellen Ablesen erzwingen.

Eine geeignete Merkhilfe lautet:

  1. Genauen Notfallort nennen.
  2. Kurz beschreiben, was passiert ist.
  3. Zahl der verletzten oder erkrankten Personen nennen.
  4. Erkennbare Verletzungen, Erkrankungen oder Gefahren schildern.
  5. Rückfragen abwarten und den Anruf erst nach Aufforderung beenden.

Interne Alarmstellen können parallel wichtige Aufgaben übernehmen. Dazu zählen Einweisung, Toröffnung, Abschaltung oder betriebliche Koordination. Der Ablauf muss aber festlegen, wer den öffentlichen Notruf absetzt. Eine interne Meldung darf notwendige Hilfe über 112 nicht verzögern.

Rufweg und Rückfallebene praktisch prüfen

DGUV Vorschrift 1 § 25 verlangt, dass von jedem Ort des Betriebs unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen werden kann. Ein auf Papier korrektes Verzeichnis erfüllt seinen Zweck nicht, wenn die gewählte Nebenstelle keine externen Nummern zulässt oder Beschäftigte den eigenen Standort nicht erkennen.

Prüfen Sie deshalb getrennt:

  • Erreichen Festnetz, Nebenstelle, Softphone und vorgesehenes Mobilgerät den festgelegten Rufweg?
  • Ist klar, ob eine Amtskennziffer oder eine interne Vorwahl erforderlich ist?
  • Stimmen Geräteort, Aushang und die tatsächliche Standortbezeichnung überein?
  • Funktioniert die interne Alarmstelle während aller belegten Schichten?
  • Welche Alternative gilt bei Stromausfall, Netzausfall oder Ausfall der Telefonanlage?
  • Können Beschäftigte in abgelegenen Bereichen oder bei Alleinarbeit Hilfe anfordern?

Interne Testnummern dürfen nach Abstimmung praktisch angerufen werden. 110 oder 112 sollten nicht für einen unangekündigten Funktionstest verwendet werden. Wenn ein realer Routing-Test nötig ist, stimmen Betrieb, Telefontechnik und zuständige örtliche Leitstelle das Vorgehen vorab ab. Dokumentieren Sie geprüften Anschluss, Datum, Ergebnis, Abweichung und Korrektur.

Aushangorte und Varianten festlegen

Bringen Sie die Information dort an, wo ein Notruf wahrscheinlich abgesetzt oder Erste Hilfe organisiert wird. Geeignete Orte können betriebliche Telefone, Erste-Hilfe-Einrichtungen, Werkstätten, Labore, Pausenbereiche, Empfang, Leitwarte oder viel genutzte Zugänge sein. Schriftgröße, Kontrast, Beleuchtung und freie Sicht müssen zur Umgebung passen.

Ein Zentralblatt für mehrere Gebäude ist nur dann sinnvoll, wenn Anschrift, Zufahrt, interne Kontakte und Alarmweg identisch sind. Andernfalls braucht jede Variante eine klare Standortkennung. Fremdfirmen, Aushilfen und Besucher benötigen verständliche Begriffe; rein interne Abkürzungen sind zu vermeiden. Digitale Listen und QR-Codes können Zusatzinformationen liefern, ersetzen aber keine ohne Akku, Anmeldung oder Netz erreichbare Kerninformation.

Personenbezogene Daten auf das Nötige begrenzen

Die DGUV-Regel verlangt Angaben über das Erste-Hilfe-Personal. Daraus folgt nicht, dass private Mobilnummern veröffentlicht werden müssen. Meist genügen Name oder besetzte Rolle, Bereich, dienstliche Durchwahl und Schichtzuordnung. Bei wechselnder Besetzung kann eine funktionsbezogene Nummer verlässlicher sein als eine lange Namensliste.

Klären Sie vor dem Aushang, welcher Personenkreis die Fläche nutzt. In öffentlich zugänglichen Bereichen kann eine interne Rollenbezeichnung zweckmäßiger sein. Entfernte Fassungen sind einzusammeln oder eindeutig als ungültig zu kennzeichnen. So bleibt die Hilfe erreichbar, ohne unnötige private Daten zu verbreiten.

Aktualisierung mit Auslöser und Nachweis organisieren

Weisen Sie die Pflege einer Funktion zu, etwa Arbeitsschutzkoordination, Standortleitung oder betrieblichem Notfallmanagement. Ein bloßer Termin im Kalender reicht nicht, weil die wichtigsten Änderungen ereignisbezogen eintreten.

Auslöser Sofortige Prüfung Geeigneter Nachweis
Wechsel bei Erste-Hilfe-Personen oder interner Alarmstelle Name, Rolle, Schicht und Durchwahl Freigabevermerk und neue Version
Neue Telefonanlage oder Rufnummer Externer und interner Rufweg, Rückfallebene abgestimmtes Prüfprotokoll
Umzug, Umbau oder geänderte Zufahrt Anschrift, Gebäude, Tor und Lotsenpunkt Standortbegehung
Neue Tätigkeit oder Gefahrstoff Fachkontakte und Alarmweg aktualisierte Gefährdungsbeurteilung
Regelmäßige Bestandskontrolle Lesbarkeit, Vollständigkeit und Übereinstimmung aller Kopien Prüfliste mit Datum

Auf dem sichtbaren Blatt genügen Versionsstand, Prüftag und verantwortliche Funktion. Eine zentrale Ausgabeliste kann zusätzlich festhalten, an welchen Stellen welche Fassung hängt. Nach einer Änderung werden alle betroffenen Exemplare ausgetauscht, nicht nur die Datei in der Ablage.

Abgrenzung zu anderen betrieblichen Dokumenten

Der Notfallnummern-Aushang beantwortet: Wen rufe ich an und welchen Ort nenne ich? Andere Dokumente übernehmen benachbarte Aufgaben. Diese Trennung hält die Seiten lesbar und verhindert widersprüchliche Doppelpflege.

Dokument Eigene Aufgabe
Notfallnummern-Aushang Rufnummer, Einsatzort, Zugang und kurze Meldehilfe
Erste-Hilfe-Aushang Erste-Hilfe-Organisation, Einrichtungen, Personal und Verhalten
Betrieblicher Notfallplan Szenarien, Rollen, Entscheidungen, Alarmierung und Wiederanlauf
Brandschutzordnung Teil A Verhalten bei Brand und allgemeine Alarmhinweise
Flucht- und Rettungsplan Räumliche Fluchtwege, Notausgänge und Sammelstellen

Verweisen Sie zwischen den Unterlagen, übernehmen Sie aber nicht jede Information mehrfach. Wenn eine Telefonnummer an mehreren Stellen erscheinen muss, sollte sie aus derselben freigegebenen Quelle gepflegt und gemeinsam geprüft werden.

Prüfung in zehn Minuten

Gehen Sie eine ausgehängte Fassung direkt am vorgesehenen Ort durch:

  1. Passt die angegebene Adresse genau zu diesem Gebäude?
  2. Sind 112 und interne Rufwege klar getrennt?
  3. Ist für jede Zusatznummer der Anwendungsfall verständlich?
  4. Sind Erste-Hilfe-Personen oder Rollen in der aktuellen Schicht erreichbar?
  5. Stimmen Zufahrt, Tor und Lotsenpunkt mit der Realität überein?
  6. Gibt es einen erreichbaren Ersatz bei Telefon- oder Stromausfall?
  7. Ist das Blatt lesbar, zugänglich und eindeutig versioniert?
  8. Sind alte Exemplare an allen bekannten Aushangorten entfernt?

Eine Abweichung mit Einfluss auf Erreichbarkeit oder Ortsangabe sollte sofort korrigiert werden. Gestalterische Mängel können mit Frist und Zuständigkeit dokumentiert werden, solange die Notfallinformation trotzdem eindeutig nutzbar bleibt.

Quellenstand und fachliche Grenzen

Diese Einordnung wurde für Betriebe in Deutschland am 19. August 2026 anhand von § 10 ArbSchG, DGUV Vorschrift 1 sowie den aktuellen Informationen von DGUV, Bundesnetzagentur, Bundesgesundheitsportal und BVL geprüft. Sie beschreibt eine praxistaugliche Grundstruktur. Besondere Gefahren, behördliche Auflagen, Werkfeuerwehren oder standortspezifische Rettungskonzepte können zusätzliche Angaben und Prüfungen erfordern.