Was muss der Ersthelfer-Aushang leisten?

Der Ersthelfer-Aushang beantwortet eine konkrete Frage: Welche qualifizierte Person kann ich in diesem Arbeitsbereich jetzt zur Hilfe holen? Eine vollständige Liste aller jemals ausgebildeten Beschäftigten beantwortet diese Frage nicht. Ebenso wenig ersetzt die Namensliste die Organisation hinter ihr.

Die Pflicht zur Information ergibt sich aus § 24 Absatz 5 DGUV Vorschrift 1, erläutert bei der BGHM. Bekannt zu machen sind neben dem Erste-Hilfe-Personal auch Notruf, Einrichtungen und die vorgesehene medizinische Versorgung. Zulässig sind die Aushänge der Unfallversicherungsträger oder andere geeignete schriftliche Formen. Die Angaben müssen aktuell bleiben.

Ein separates Ersthelferblatt ist daher eine mögliche Umsetzung, kein gesetzlich festgelegtes Formular. Hängt nur dieses Blatt aus, müssen die übrigen erforderlichen Informationen ergänzend zugänglich sein. Wie ein vollständiger Hinweis mit Handlungsanleitung aufgebaut wird, behandelt der Erste-Hilfe-Aushang.

Welche Personen und Kontakte gehören auf die Liste?

Übernehmen Sie nur die für den Standort tatsächlich eingesetzten Ersthelferinnen und Ersthelfer. Gleichen Sie die Angaben mit der zuständigen Führungskraft und den genannten Personen ab. Die DGUV Information 204-022, Abschnitt 4.3.2 nennt ausdrücklich die Namen des Erste-Hilfe-Personals und weist auf Änderungen beim Wechsel des Arbeitsplatzes hin.

Die folgende Auswahlhilfe ergänzt diese Vorgabe um praktische Prüffragen; sie ist kein zusätzlicher gesetzlicher Pflichtfeldkatalog.

Angabe Was vor dem Aushängen geklärt sein sollte
Name Ist die Person für diesen Standort eingesetzt und eindeutig erkennbar?
Arbeitsbereich Kann auch eine neue Kollegin das Gebäude, die Etage oder die Halle zuordnen?
Dienstlicher Kontakt Wird die Durchwahl, das Diensttelefon oder der vereinbarte Rufweg tatsächlich genutzt?
Anwesenheit Zeigt die Liste eine feste Zuordnung oder eine aktuell gepflegte Besetzung?
Alternative Hilfe Was tun Beschäftigte, wenn die zuerst gesuchte Person nicht erreichbar ist?
Ort und Version Zu welchem Bereich gehört das Blatt und welche Fassung ist freigegeben?

Eine E-Mail-Adresse eignet sich nicht als alleiniger Kontakt für sofort benötigte Hilfe. Auch ein allgemeiner Eintrag wie „Verwaltung“ bleibt unklar, wenn niemand weiß, wer dort Ersthelfer ist. Eine besetzte Alarmstelle kann Personen vermitteln; ihre Besetzung und der Ablauf müssen aber zur tatsächlichen Organisation passen.

Die Suche nach einer erreichbaren Ersthelferin oder einem Ersthelfer darf einen erforderlichen Notruf nicht verzögern. Der betriebliche Ablauf muss beides ermöglichen.

Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer wird separat ermittelt. Eine lange Liste ist kein Nachweis dafür, dass zu jeder Arbeitszeit ausreichend Hilfe anwesend ist.

Anwesenheit sichtbar machen, ohne einen Dienstplan auszuhängen

Bei Schichten, Dienstreisen und mobiler Arbeit verändert sich die verfügbare Hilfe. Unterscheiden Sie deshalb die relativ stabile Liste der eingesetzten Personen von einer gegebenenfalls nötigen Anzeige, wer gerade im Betrieb ist.

Ein dokumentiertes Beispiel liefert die VBG mit einer Ersthelfer-Anzeigetafel: Ein Sicherheitsunternehmen verwendete verschiebbare Namenskarten mit Durchwahlen, um Anwesenheit und Abwesenheit kenntlich zu machen. Dazu gehörte eine Arbeitsanweisung für die Bedienung. Das ist ein betriebliches Beispiel, keine allgemeine Pflicht zur Anschaffung einer solchen Tafel.

Für die eigene Umsetzung sollten Sie drei Fragen beantworten:

  • Wer ändert den Status beim Kommen, Verlassen des Standorts oder Wechsel in einen anderen Bereich?
  • Wer prüft, ob die Anzeige noch stimmt, und korrigiert einen vergessenen Wechsel?
  • Wie erfahren Beschäftigte von der verfügbaren Hilfe, wenn die Anzeige ausfällt oder unklar ist?

Veröffentlichen Sie dabei nicht den Grund einer Abwesenheit. Für die Notfallorientierung ist relevant, ob jemand vor Ort helfen kann, nicht ob Urlaub, Krankheit oder eine private Angelegenheit vorliegt.

Fiktives Beispiel: Eine Ersthelferin wechselt aus der Verwaltung dauerhaft in die Frühschicht des Lagers. Ihr Name darf nicht unverändert als Hilfe für die Verwaltung stehen bleiben. Die verantwortliche Stelle klärt dort die Ersatzbesetzung, passt beide Bereichslisten an und informiert die betroffenen Teams. Erst danach passen Personalplanung und sichtbare Information wieder zusammen.

Aushangorte am tatsächlichen Arbeitsweg prüfen

Wählen Sie die Orte aus Sicht der Beschäftigten im jeweiligen Bereich. Ein gut sichtbares Blatt am Empfang kann sinnvoll sein, reicht aber nicht automatisch für Werkstätten, Nebenhäuser oder nachts verschlossene Gebäudeteile. Prüfen Sie insbesondere:

  • Zugang: Ist die Information während der betreffenden Arbeitszeiten erreichbar, ohne einen Schlüssel holen zu müssen?
  • Lesbarkeit: Lassen sich Namen und Rufnummern bei der vorhandenen Beleuchtung und aus üblicher Nähe lesen?
  • Orientierung: Stimmen die Bereichsnamen auf dem Blatt mit Türschildern und der betrieblichen Einweisung überein?
  • Verständlichkeit: Können auch neue Beschäftigte, Fremdfirmen und Personen mit Unterstützungsbedarf die Angaben nutzen?

Die BGHM weist bei der Erläuterung zu § 24 Absatz 5 auch auf erforderliche barrierefreie Zugänglichkeit hin. Ein Foto ist dafür nicht automatisch ausreichend; je nach Bedarf sind beispielsweise besser lesbare Schrift oder ergänzende zugängliche Informationen nötig.

Hängen Sie die Liste möglichst zusammen mit den zugehörigen Erste-Hilfe-Informationen aus. Sie ersetzt aber nicht die Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Einrichtungen. Ein Namensblatt zeigt nicht von selbst den Weg zum Verbandkasten oder zum vorhandenen Defibrillator.

Namen, Fotos und geschützte Nachweise unterscheiden

Notwendige Angaben über eingesetzte Ersthelfer sind etwas anderes als private Kontaktdaten oder eine Veröffentlichung für das gesamte Internet. Die Datenschutzgrundsätze der Europäischen Kommission verlangen unter anderem Zweckbindung, Datenminimierung, richtige Angaben und Schutz vor unberechtigtem Zugriff.

Legen Sie vor der Bekanntgabe fest, welche Daten für die schnelle Hilfe erforderlich sind, wer sie sehen kann und auf welcher Rechtsgrundlage sie verarbeitet werden. Informieren Sie die betroffenen Personen. Verwenden Sie für den normalen betrieblichen Rufweg dienstliche Kontakte; private Mobilnummern gehören nicht ohne gesonderte Prüfung auf das Blatt.

Fotos sind keine Vorgabe aus § 24 Absatz 5 DGUV Vorschrift 1. Prüfen Sie ihren zusätzlichen Nutzen und die rechtliche Grundlage, statt sie ungefragt aus Personalakten oder Profilen zu übernehmen. Wird eine Einwilligung zugrunde gelegt, sind die Anforderungen aus § 26 Absatz 2 BDSG, insbesondere zur Freiwilligkeit im Beschäftigungsverhältnis, zu berücksichtigen.

Kursbescheinigungen, interne Benennungsunterlagen und Aufzeichnungen über Verletzungen bleiben getrennt vom sichtbaren Aushang. Bei Zweifeln über Fotos, öffentlich zugängliche Flächen oder digitale Anwesenheitsanzeigen sollten Datenschutzverantwortliche und gegebenenfalls die Beschäftigtenvertretung einbezogen werden. Der Aushang ist keine Personalakte.

Änderungen bis zur letzten Kopie verfolgen

Das Aktualisieren einer Word-Datei korrigiert noch keinen Ausdruck in Halle 2. Benennen Sie deshalb eine zuständige Person oder Funktion und eine Vertretung. Führen Sie intern ein Verzeichnis der Aushangorte und digitalen Ablagen, beispielsweise mit Standortkennung, verantwortlichem Bereich und aktuell verwendeter Version.

Ein praktikabler Änderungsablauf ist:

  1. Änderung melden: Personalwechsel, andere Durchwahl, veränderte Schichtzuordnung oder Umzug an die zuständige Stelle geben.
  2. Organisation bestätigen: Prüfen, wer die Aufgabe am betroffenen Ort tatsächlich übernimmt. Eine ungeklärte Versorgungslücke an die verantwortliche Führungskraft melden.
  3. Fassung freigeben: Namen und Kontakte kontrollieren, Standort und neuen Bearbeitungsstand ergänzen.
  4. Alle betroffenen Fassungen austauschen: Ausdrucke, PDF-Dateien und Intraneteinträge anhand des Verzeichnisses abarbeiten.
  5. Austausch nachhalten: Je Aushangort kurz festhalten, wer die neue Fassung wann angebracht hat; alte Fassungen aus dem Zugriff nehmen.
  6. Betroffene informieren: Die neue Erreichbarkeit im jeweiligen Team bekannt machen, insbesondere bei Schicht- oder Bereichswechseln.

Zusätzlich empfiehlt sich ein eigenes Kontrollintervall, das zur Veränderungshäufigkeit des Betriebs passt. Es ersetzt keine sofortige Reaktion auf bekannte falsche Angaben. Die jährliche Unterweisung und die Pflege eines Aushangs sind verschiedene Aufgaben.

Für historische Fassungen ist intern zu klären, ob und wie lange sie benötigt werden. Alte personenbezogene Listen sollten nicht vorsorglich unbegrenzt öffentlich oder in frei zugänglichen Dateiordnern liegen bleiben.

Digitaler Aushang: Zugriff vor Ort ist entscheidend

Ein Intraneteintrag lässt sich zentral korrigieren, kann jedoch an Anmeldung, Endgerät oder Netzverbindung scheitern. Stellen Sie fest, ob alle betroffenen Beschäftigten den Kontakt am Arbeitsort tatsächlich abrufen können. Ein QR-Code allein ist noch keine lesbare Ersthelferliste.

Als organisatorische Absicherung bietet sich eine direkt lesbare Kerninformation an, etwa auf Papier am festgelegten Ort. Digitale Zusatzinformationen sollten dieselben Namen und Kontakte zeigen. Bei wechselnder Besetzung muss erkennbar bleiben, ob die Anzeige aktuell ist oder nur eine allgemeine Zuordnung wiedergibt. Eine flächendeckende Veröffentlichung im Internet ist für einen internen Zugriff nicht automatisch erforderlich.

Schlusskontrolle und passende Vorlagen

Lassen Sie eine mit dem Bereich wenig vertraute Person anhand des fertigen Aushangs erklären, wen sie erreichen würde und wo die betreffende Hilfe zu finden ist. Prüfen Sie dabei nur die Orientierung; lösen Sie keinen Probealarm aus. Interne Kontaktversuche müssen vorher abgestimmt werden, öffentliche Notrufnummern sind keine unangekündigten Testnummern.

Kontrollieren Sie außerdem den tatsächlichen Ausdruck: abgeschnittene Rufnummern, winzige Tabellenzeilen oder handschriftlich widersprüchliche Ergänzungen können in der Datei unbemerkt bleiben. Ein sauberer Versionsstand hilft nur, wenn alle erreichbaren Kopien dazu passen.

Die DGUV bietet das Plakat Erste Hilfe, Information 204-001, mit Stand Juli 2026 auch als ausfüllbares PDF an. Es verbindet Personenangaben mit weiteren Erste-Hilfe-Informationen. Für die Gestaltung einer eigenen bearbeitbaren Liste hilft unser Beitrag zur Ersthelfer-Aushang-Vorlage in Word. Die Auswahl und Prüfung weiterer Rufnummern finden Sie beim Aushang Notfallnummern.

Dieser Leitfaden behandelt die Bekanntgabe und Pflege erreichbarer Hilfe. Aufgaben und betriebliche Einbindung der Personen erläutert der Beitrag Ersthelfer im Betrieb. Die beschriebenen Kontrollabläufe sind praktische Umsetzungsvorschläge; sie ersetzen keine Beurteilung der konkreten Notfallorganisation.