Arbeitsgesetze von Arbeitsschutzvorschriften trennen
In Pflichtaushang-Listen werden arbeitsrechtliche Texte, Arbeitsschutzgesetze, Unfallverhütungsvorschriften und betriebliche Hinweise oft vermischt. Für eine saubere Dokumentation sollte klar sein, welcher Text welchem Zweck dient.
- arbeitsrechtliche Gesetzestexte erfassen
- arbeitsschutznahe Vorschriften separat einordnen
- betroffene Beschäftigtengruppen prüfen
- Standardlisten nicht ungeprüft übernehmen
Relevanz je Betrieb prüfen
Eine kleine Praxis, eine Filiale, eine Dienststelle und ein Betrieb mit Jugendlichen oder Schichtarbeit brauchen unterschiedliche Prüfungen. Eine pauschale Liste reicht nicht aus.
- Jugendliche, Schwangerschaft und Schichtarbeit berücksichtigen
- Filialen und Außenstellen einbeziehen
- digitale und physische Bereitstellung vergleichen
- Sonderfälle fachkundig klären
Versionierung und Nachweis führen
Der Nachweis sollte zeigen, welche Fassung aus welcher Quelle bereitgestellt wurde und wie Beschäftigte darauf zugreifen können.
- Quelle und Abrufdatum speichern
- Aushangort, Ordner oder Intranetlink dokumentieren
- verantwortliche Person benennen
- nächste Prüfung bei Gesetzesänderungen auslösen
Offizielle Quellen und Einordnung
Die Auswahl arbeitsrechtlicher Pflichttexte sollte auf offiziellen Gesetzesfassungen und der betrieblichen Beschäftigtenstruktur beruhen. Arbeitsrechtliche Aushänge, Arbeitsschutzvorschriften und DGUV-Unterlagen sollten getrennt eingeordnet werden.
- Arbeitsgesetze, Arbeitsschutzgesetze und DGUV-Vorschriften unterscheiden
- tatsächlichen Zugriff je Standort prüfen
- alte Fassungen kontrolliert entfernen
- fachkundige Prüfung bei öffentlichem Dienst, Tarifbezug oder Sonderbeschäftigung einholen