Betrieb konkret regeln
Eine Kran-Betriebsanweisung muss zur Kranart, zum Einsatzbereich und zu den Lasten passen. Allgemeine Maschinenregeln reichen dafür nicht aus.
- Kran, Arbeitsbereich und berechtigte Personen benennen
- Traglast, Anschlagmittel und Lastaufnahme beschreiben
- Sicht, Kommunikation und Verkehrswege regeln
- Verhalten bei Störung oder Mangel festlegen
Welche Informationen in die Kran-Anweisung gehören
Beschäftigte brauchen klare Regeln für Lastaufnahme, Kommunikation und Abbruchkriterien. Das gilt besonders, wenn mehrere Personen am Anschlagen, Einweisen oder Transport beteiligt sind.
- Kranart, Einsatzbereich, berechtigte Personen und Rollen
- Tragfähigkeit, Lastschwerpunkt, Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- Sichtkontakt, Handzeichen, Funk, Sperrbereiche und Verkehrswege
- Störung, Mangel, Wind, Schrägzug, Pendeln und Freigabe nach Sperrung
Prüfung und Bedienung trennen
Die Betriebsanweisung erklärt den sicheren Betrieb. Sie ersetzt nicht die Prüfung von Arbeitsmitteln, die Qualifikation verantwortlicher Personen oder die Freigabe nach Mängeln.
- Prüfstatus und Sperrvermerke sichtbar machen
- Mängelmeldung eindeutig regeln
- Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel einbeziehen
- Sonderlasten oder Sonderbetrieb fachkundig bewerten
Unterweisung versionieren
Kranbedienung ist praktisch und situationsabhängig. Die Betriebsanweisung sollte deshalb mit Unterweisung, Teilnehmernachweis und Review verbunden werden.
- aktuelle Fassung unterweisen
- Änderungen an Wegen oder Lasten nachunterweisen
- Beinaheereignisse in Review aufnehmen
- Freigaben und Verantwortliche dokumentieren
Offizielle Grundlagen zur Kran-Betriebsanweisung
Diese Seite behandelt den Dokumentations- und Unterweisungsrahmen. Sie ersetzt keine Kranprüfung und keine Qualifikationsbewertung.
- BetrSichV und Gefährdungsbeurteilung beachten
- DGUV-Prüfgrundsätze als technische Orientierung nutzen
- Mängelmanagement getrennt führen
- Unterweisung auf konkrete Einsatzbedingungen beziehen