Kranarbeit konkret unterweisen

Kranführer-Unterweisung muss zur Kranart, zum Einsatzbereich und zur betrieblichen Organisation passen. Allgemeine Sicherheitsregeln reichen bei Lasten und Sperrbereichen meist nicht aus.

  • Kranart und Einsatzort
  • Lastaufnahme und Anschlagmittel
  • Kommunikation, Einweiser und Zeichen
  • Sperrbereiche und Aufenthalt unter Lasten
  • Mängelmeldung, Stillsetzung und Freigabe

Prüfung und Bedienung trennen

Die Unterweisung ist nicht die Kranprüfung. Sie gehört aber in denselben Dokumentationszusammenhang, damit Mängel, Änderungen und neue Regeln in die nächste Unterweisung einfließen.

  • Kranprüfung und Prüfbuch separat führen
  • Qualifikation und Beauftragung getrennt dokumentieren
  • Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel gesondert betrachten
  • Änderungen am Einsatzbereich als Unterweisungsanlass markieren

Nachweis in ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot hilft, Kranführer-Unterweisungen mit Zielgruppe, Kranart, Wiederholung und PDF-Nachweis zu verbinden.

  • Kranführergruppe anlegen
  • Unterweisung je Kranart oder Bereich versionieren
  • Teilnehmerstatus prüfen
  • PDF-Nachweis exportieren

Quellen und Grenzen bei unterweisung kranführer vorlage

Die Inhalte orientieren sich an ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1 und der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Sie ersetzen keine Kranführerqualifikation, keine Kranprüfung, keine Prüfung von Anschlagmitteln und keine fachkundige Einsatzplanung.

  • § 12 ArbSchG für Unterweisung
  • § 12 BetrSichV für Arbeitsmittelunterweisung
  • § 5 ArbSchG für Gefährdungsbezug
  • Kranart, Lasten und Beauftragung betrieblich gesondert prüfen