Kranarbeit konkret unterweisen
Kranführer-Unterweisung muss zur Kranart, zum Einsatzbereich und zur betrieblichen Organisation passen. Allgemeine Sicherheitsregeln reichen bei Lasten und Sperrbereichen meist nicht aus.
- Kranart und Einsatzort
- Lastaufnahme und Anschlagmittel
- Kommunikation, Einweiser und Zeichen
- Sperrbereiche und Aufenthalt unter Lasten
- Mängelmeldung, Stillsetzung und Freigabe
Prüfung und Bedienung trennen
Die Unterweisung ist nicht die Kranprüfung. Sie gehört aber in denselben Dokumentationszusammenhang, damit Mängel, Änderungen und neue Regeln in die nächste Unterweisung einfließen.
- Kranprüfung und Prüfbuch separat führen
- Qualifikation und Beauftragung getrennt dokumentieren
- Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel gesondert betrachten
- Änderungen am Einsatzbereich als Unterweisungsanlass markieren
Nachweis in ArbeitsschutzPilot
ArbeitsschutzPilot hilft, Kranführer-Unterweisungen mit Zielgruppe, Kranart, Wiederholung und PDF-Nachweis zu verbinden.
- Kranführergruppe anlegen
- Unterweisung je Kranart oder Bereich versionieren
- Teilnehmerstatus prüfen
- PDF-Nachweis exportieren
Quellen und Grenzen bei unterweisung kranführer vorlage
Die Inhalte orientieren sich an ArbSchG, BetrSichV, DGUV Vorschrift 1 und der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Sie ersetzen keine Kranführerqualifikation, keine Kranprüfung, keine Prüfung von Anschlagmitteln und keine fachkundige Einsatzplanung.
- § 12 ArbSchG für Unterweisung
- § 12 BetrSichV für Arbeitsmittelunterweisung
- § 5 ArbSchG für Gefährdungsbezug
- Kranart, Lasten und Beauftragung betrieblich gesondert prüfen