Offizielle DGUV-Quelle verwenden

Bei Vorschriften ist eine Kopie aus beliebigen Suchtreffern riskant. Die DGUV-Publikationsseite nennt Ausgabe, aktualisierte Fassung, Webcode und Downloadmöglichkeit.

  • DGUV-Publikationsseite statt Drittanbieter-Kopie nutzen
  • Ausgabedatum und aktualisierte Fassung prüfen
  • zuständigen Unfallversicherungsträger beachten
  • Download-Datum intern dokumentieren

Welche Angaben auf der DGUV-Seite wichtig sind

Die DGUV-Publikationsseite führt DGUV Vorschrift 3 als “Elektrische Anlagen und Betriebsmittel” mit Ausgabedatum, aktualisierter Fassung, Webcode und früherer Nummer BGV A3. Diese Angaben gehören in die interne Quellenablage, damit spätere Prüfprotokolle nicht nur auf eine unklare PDF-Kopie verweisen.

  • Titel und DGUV-Vorschriftnummer notieren
  • Ausgabedatum, aktualisierte Fassung und Webcode übernehmen
  • frühere Nummer BGV A3 nur als Altbezeichnung erklären
  • zuständigen Unfallversicherungsträger bei Unsicherheit prüfen

PDF, Download und alte Bezeichnungen

Viele interne Ablagen enthalten noch alte Dateinamen, BGV-A3-Hinweise oder Kopien verschiedener Berufsgenossenschaften. Das ist nur beherrschbar, wenn Quelle und Stand sauber dokumentiert sind.

  • PDF-Datei nicht ohne Quellenvermerk weiterverteilen
  • frühere Bezeichnungen wie BGV A3 als Altbezug kennzeichnen
  • DGUV Vorschrift 3 und DGUV Vorschrift 4 getrennt ablegen
  • alte Kopien aus Unterweisungen und Vorlagen entfernen

PDF in den Workflow einordnen

Der PDF-Download ersetzt keinen Prüfprozess. Relevant wird die Vorschrift erst, wenn elektrische Anlagen, Betriebsmittel, Prüftermine, Protokolle und Mängel im Betrieb organisiert werden.

  • PDF mit Quelle und Stand ablegen
  • Prüfkataster mit Anlagen und Betriebsmitteln verknüpfen
  • Prüffristen fachkundig festlegen
  • Änderungen und Reviews nachhalten

Offizielle Quellen und Einordnung

Für die aktuelle Fassung zählt die offizielle DGUV-Veröffentlichung, nicht eine beliebige Kopie. Der interne Nachweis sollte festhalten, welche Quelle geprüft wurde, wann sie abgerufen wurde und welche Fassung im Betrieb verwendet wird.

  • offizielle DGUV-Publikation und Ausgabestand dokumentieren
  • Download-Datum, Webcode oder Link nachvollziehbar ablegen
  • alte PDF-Kopien aus dem Umlauf nehmen
  • Änderungen mit Prüfkataster, Prüffristen und Unterweisung abgleichen