Wo müssen Flucht- und Rettungspläne hängen?

Erforderliche Pläne sind in den betroffenen Bereichen an geeigneten Stellen auszuhängen. Abschnitt 10 Absatz 3 ASR A2.3 nennt Orte in Fluchtwegen, an denen sich häufiger Personen aufhalten: vor Aufzügen, im Eingangsbereich, vor Treppenzugängen und an Kreuzungen von Verkehrswegen. Die KomNet-Fachauskunft 4747 erläutert genau diese Standortanforderung.

Das ist eine Auswahl geeigneter Stellen, kein Auftrag, wahllos jede freie Wand zu nutzen. Prüfe, wo Menschen tatsächlich Orientierung benötigen und den Plan ohne Hindernis betrachten können. Ein Aushang im abgeschlossenen Büro der Verwaltung hilft Besuchern im Flur nicht.

Ob überhaupt ein Plan erforderlich ist, klärt der Beitrag zur Flucht- und Rettungsplan-Pflicht. Hier geht es um die anschließende Platzierung eines benötigten Plans.

In welcher Höhe sollte der Plan hängen?

Etwa 1,60 Meter vom Boden bis zur Planmitte sind ein brauchbarer Ausgangspunkt für die Montageplanung. Diesen Empfehlungswert nennt beispielsweise das Merkblatt des Rheingau-Taunus-Kreises, Fassung Januar 2015, auf Seite 1. Es handelt sich um eine ältere behördliche Planungshilfe, nicht um eine bundesweite gesetzliche Höhenvorgabe.

Abschnitt 10 ASR A2.3 enthält keine feste Zentimeterhöhe. Das bedeutet nicht, dass die Höhe beliebig ist: Der Plan muss am vorgesehenen Standort lesbar sein. Eine Zahl im Montageauftrag ersetzt weder die Nutzerprüfung noch zusätzliche Anforderungen aus Genehmigung, Brandschutzunterlagen oder einem vereinbarten Normenbezug.

Gehe so vor:

  1. Lege den vorgesehenen Betrachterstandort fest, einschließlich des Platzes vor dem Plan.
  2. Markiere zunächst die geplante Planmitte an der Wand.
  3. Halte einen Ausdruck im tatsächlichen Endformat an diese Position.
  4. Prüfe mit den vorgesehenen Nutzern, ob Grundriss, Legende und Verhaltensregeln ohne Vorbeugen, Strecken oder störende Spiegelung lesbar sind.
  5. Halte die gewählte Höhe und eine gegebenenfalls nötige Abweichung fest.

Messbeispiel: Bei einem A3-Blatt im Querformat beträgt die Blatthöhe 29,7 Zentimeter. Liegt seine Mitte bei 1,60 Metern, befindet sich die Unterkante ungefähr bei 1,45 Metern und die Oberkante bei 1,75 Metern. Die Außenmaße des Rahmens kommen hinzu. „Oberkante auf 1,60 Meter“ würde denselben Plan deutlich tiefer setzen.

Das Beispiel erklärt nur den Messpunkt. Es ist keine Freigabe einer bestimmten Höhe für jedes Gebäude.

Wie wählst du den genauen Aushangort?

Betrachte nicht nur den Raum, sondern auch die Wandseite, den Zugang und den normalen Betrieb. Die folgende Tabelle ist eine redaktionelle Prüfhilfe zu typischen ASR-Orten.

Möglicher Ort Was vor der Montage zu prüfen ist
Eingangsbereich Ist der Plan auch hinter einer Warteschlange sichtbar? Können Besucher davor stehen, ohne den Zugang zu blockieren?
Vor der Treppe Kann man den Plan betrachten, bevor eine Richtung gewählt wird? Verdeckt eine geöffnete Tür den Aushang?
Vor dem Aufzug Zeigt die Fassung den tatsächlichen Standort und den Weg zum vorgesehenen Fluchtweg? Der Aushang ist keine Freigabe zur Aufzugnutzung im Brandfall.
Flurkreuzung Passt die Ausrichtung zur gewählten Wand? Ist der Plan aus dem üblichen Zugang erkennbar und gefahrlos erreichbar?

Möbel, Pflanzen, Prospektständer und zusätzliche Aushänge dürfen die Information nicht verdrängen. Hinter einer Glasfläche kann außerdem eine Spiegelung entstehen, die auf einem Foto kaum auffällt. Prüfe deshalb am montierten Endprodukt aus mehreren üblichen Betrachtungspositionen.

Auch ein häufig genutzter Ort ist ungeeignet, wenn Personen dort zum Lesen in einen Fahrweg treten müssten. Wähle dann eine sichere Position mit gleichem Orientierungsnutzen und prüfe die standortbezogene Planfassung neu.

Wie viele Pläne sind pro Etage erforderlich?

Die ASR A2.3 nennt für den Aushang weder eine feste Anzahl je Geschoss noch einen allgemeinen Abstand zwischen zwei Plänen. Ausgangspunkte sind die Bereiche mit Planbedarf und die dort geeigneten Orientierungsstellen.

Erfasse deshalb zunächst Geschosse, Gebäudeteile, getrennte Zugänge und wichtige Abzweigungen. Ein einzelner Plan neben dem Haupteingang kann für einen abgelegenen Gebäudeflügel unzureichend sein. Umgekehrt lässt sich aus der bloßen Zahl der Bürotüren keine Stückzahl ableiten.

Unterscheide im Auftrag:

  • Aushangorte: die tatsächlich vorgesehenen Positionen;
  • Planvarianten: die passenden Darstellungen mit Standort und Blickrichtung;
  • Ausdrucke: die physisch gelieferten Exemplare.

Fünf Kopien einer PDF-Datei ergeben nicht automatisch fünf geeignete Standortvarianten. Zusätzliche Vorgaben für besondere Gebäude sind gesondert zu berücksichtigen; die Rechtsquellen ordnet der Beitrag zu Flucht- und Rettungsplan-Vorschriften ein.

Was bedeutet lagerichtig anbringen?

Lagerichtig bedeutet, dass die Darstellung mit der räumlichen Wahrnehmung am Aushangort übereinstimmt. Liegt eine Treppe links von der betrachtenden Person, muss sie auch im Plan links erscheinen. Abschnitt 6 ASR A1.3 in der Vorschriftensammlung der BG BAU verlangt sowohl den Betrachterstandort als auch die lagerichtige Gestaltung.

Beispiel mit zwei gegenüberliegenden Wänden: Ein Plan hängt zunächst links im Flur. Wird er an die gegenüberliegende Wand versetzt, schaut die Person in die andere Richtung. Es genügt dann nicht, nur den blauen Standortpunkt zu verschieben. Die Grundrissdarstellung muss für die neue Blickrichtung geprüft und gegebenenfalls neu ausgerichtet werden. Texte und Legende müssen weiterhin normal lesbar bleiben.

Kontrolliere am tatsächlichen Montagepunkt:

  1. Stimmt die Standortmarkierung mit genau dieser Position überein?
  2. Stimmen links und rechts anhand eindeutig erkennbarer Türen oder Treppen?
  3. Passt die erste im Plan gezeigte Richtungsentscheidung zur realen Wegführung und Beschilderung?

Ein Nordpfeil beseitigt eine falsche Betrachterausrichtung nicht. Die fachliche Prüfung des gesamten Weges und der Planinhalte gehört zusätzlich zur Erstellung des Flucht- und Rettungsplans.

Welches Format bleibt am Aushang lesbar?

Die ASR A1.3 verlangt eine ausreichend große Darstellung. Nach Abschnitt 6 Absatz 5 sollte die Plangröße DIN A3 nicht unterschreiten; für besondere Anwendungsfälle wie Hotel- oder Klassenzimmer kann DIN A4 verwendet werden. Daraus folgt keine allgemeine Erlaubnis, einen umfangreichen Geschossplan auf A4 zu verkleinern.

Die DGUV-Fachantwort zur Aushanggröße verbindet Format und Lesbarkeit aus der vorgesehenen Erkennungsweite. Sie nennt zudem eine Mindestbuchstabenhöhe von zwei Millimetern. Ein Mindestmaß allein garantiert aber noch keine gute Lesbarkeit aus dem tatsächlich möglichen Abstand.

Prüfe den fertigen Ausdruck, nicht nur die Bildschirmdatei:

  • Ist beim Druck versehentlich „An Seite anpassen“ oder eine Verkleinerung gewählt worden?
  • Bleiben Standort, Wege, Symbole und Verhaltensregeln deutlich erkennbar?
  • Verdeckt der Rahmen Randangaben, Plan-ID oder Legende?
  • Lässt die freie Fläche vor dem Plan den vorgesehenen Leseabstand zu?

Passt der benötigte Plan nicht in den vorhandenen Rahmen, muss die Lösung fachlich angepasst werden. Das Format nur aus Bequemlichkeit zu verkleinern, kann die Information unbrauchbar machen. Gestaltungsdetails behandelt die Seite zu DIN ISO 23601.

Was ist bei Beleuchtung und Nachleuchten zu prüfen?

Beurteile den Plan unter den Lichtbedingungen, unter denen Personen ihn benötigen: etwa bei frühem Arbeitsbeginn, in einer Spätschicht oder bei verändertem Tageslichteinfall. Ein bei der Montage gut beleuchteter Flur kann zu anderen Zeiten ganz anders aussehen.

Die KomNet-Fachauskunft 15671 betont, dass die Nutzbarkeit eines erforderlichen Plans gewährleistet sein muss; die konkrete Entscheidung erfolgt anhand der Gefährdungsbeurteilung. Für einen relevanten Ausfall der Allgemeinbeleuchtung ist die Lösung mit dem Beleuchtungskonzept abzugleichen.

Zwei Kurzschlüsse sind zu vermeiden:

  • „Im Flur gibt es Notleuchten.“ Das beweist nicht, dass deren Licht auch die senkrechte Planfläche ausreichend erreicht.
  • „Die Folie leuchtet nach.“ Das beweist nicht, dass sie am Montageort ausreichend angeregt wird und die Informationen unter den vorgesehenen Bedingungen lesbar bleiben.

Lass die geeignete Kombination aus Standort, Beleuchtung und Planmaterial fachlich festlegen. Eine Sichtkontrolle ersetzt keine erforderliche lichttechnische Prüfung. Sicherheitsbeleuchtung darf für einen improvisierten Dunkeltest nicht unkontrolliert abgeschaltet werden.

Wie werden unterschiedliche Augenhöhen berücksichtigt?

Die Montage muss zu den tatsächlichen Nutzern passen. § 3a Absatz 2 ArbStättV verlangt, die besonderen Belange beschäftigter Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.

Die ASR V3a.2, Anhang A2.3 Absatz 5, nennt unter anderem die Erkennbarkeit aus der Augenhöhe von Rollstuhlnutzern und kleinwüchsigen Personen. Auch angepasste Informationen für Beschäftigte mit Sehbehinderung gehören zu den genannten Lösungen.

Prüfe daher nicht nur mit einer durchschnittlich großen stehenden Person. Sind Standort und Inhalt aus der benötigten Position erreichbar und erkennbar? Muss eine zweite geeignete Darstellung oder eine andere Form der Information vorgesehen werden? Ein tiefer gehängter Plan löst nicht automatisch alle Anforderungen an barrierefreie Orientierung und Evakuierung.

Darf der Plan hinter einer Tür oder nur digital bereitstehen?

Ein durch das Türblatt verdeckter Aushang ist keine verlässliche Orientierungsstelle. Prüfe die Türstellung im normalen Betrieb und bei den vorgesehenen Abläufen. Besonders eine nachträglich versetzte Tür oder ein neuer Türstopper kann einen zuvor sichtbaren Plan verdecken.

Ein QR-Code, eine App oder eine Datei im Intranet kann ergänzen, erfüllt aber für sich genommen nicht den Aushang nach Abschnitt 10 ASR A2.3. Der Plan soll ohne Smartphone, Anmeldung oder Dateisuche am geeigneten Ort nutzbar sein.

Für Baustellen besteht eine besondere Regel: Abschnitt 12 Absatz 4 ASR A2.3 lässt einen zentralen, witterungsgeschützten Aushang zu, gegebenenfalls verbunden mit Baustelleneinrichtungsplan oder Baustellenordnung. Bei großen oder unübersichtlichen Baustellen können zusätzliche bereichsbezogene Aushänge nötig werden. Diese Ausnahme ist keine pauschale Lösung für jedes Betriebsgebäude.

Was gehört in den Nachweis zur Montage?

Halte für jeden Aushangort fest, welche Fassung dort geprüft wurde. Die folgende Struktur ist eine redaktionelle Arbeitshilfe, kein amtlicher Vordruck:

  1. Ort: Gebäude, Geschoss, Bereich, Wandseite und eindeutige Aushang-ID.
  2. Plan: zugeordnete Plan-ID, Version und vorgesehenes Druckformat.
  3. Montage: gemessene Höhe bis zur Planmitte, Befestigung und Rahmen.
  4. Standortprüfung: Standortpunkt, Blickrichtung und erste reale Wegentscheidung.
  5. Lesbarkeit: betrachtete Nutzer, Leseabstand, Verdeckung, Reflexionen und Lichtbedingungen.
  6. Ergebnis: offene Mängel, notwendige Fachprüfungen, Verantwortliche und Erledigungstermine.
  7. Abschluss: Datum, prüfende Person und Bestätigung der richtigen endgültigen Fassung.

Fiktives Beispiel: „Aushang EG-03, Wand gegenüber Empfang: Ausdruck FP-EG-03, Version 2, A3 quer. Planmitte 1,60 m. Standort und Blickrichtung abgeglichen. Bei offener Eingangstür wird die Legende verdeckt. Montage noch nicht freigegeben; geeigneten Ersatzort festlegen und die dafür nötige Planvariante prüfen.“

Das Beispiel zeigt, warum eine passende Höhe allein nicht genügt. Ein Foto des Aushangs ergänzt den Nachweis, belegt aber weder die vollständige Lesbarkeit unter allen Bedingungen noch eine fachliche Freigabe. Ungeklärte Punkte bleiben offen, bis eine geeignete Lösung geprüft ist.

Wie bleibt der Aushang im Alltag geeignet?

Melde Veränderungen am Standort ebenso wie Änderungen am Plan: neue Möbel, geänderte Beleuchtung, verkratzte Abdeckungen, ausgebleichte Ausdrucke oder verdeckende Aushänge. Wird der Plan versetzt, sind Standortmarkierung und Lagerichtigkeit erneut zu prüfen.

Lege Zuständigkeit und passende Kontrolltermine im Betrieb fest. Diese Standortkontrolle ist von der fachlichen Aktualisierung der Zeichnung zu unterscheiden. Den vollständigen Änderungs- und Austauschprozess beschreibt Flucht- und Rettungsplan aktualisieren.

ArbeitsschutzPilot kann Aushangorte, Planversionen, Fotos und offene Aufgaben zusammenführen. Die Dokumentation ersetzt weder die Prüfung vor Ort noch eine erforderliche lichttechnische Bewertung oder die fachkundige Planerstellung. Den Gesamtzusammenhang erklärt der Leitfaden zum Flucht- und Rettungsplan.

Quellenstand und fachliche Grenzen

Redaktioneller Quellenabgleich: 7. September 2026. Grundlage sind die öffentlich zugänglichen Aussagen der ASR A2.3, ASR A1.3 und ASR V3a.2 sowie die verlinkten Fachauskünfte von KomNet und DGUV. Der Höhenwert ist ausdrücklich als Empfehlung aus dem älteren Merkblatt des Rheingau-Taunus-Kreises eingeordnet.

DIN Media führt DIN ISO 23601:2021-11 und DIN/TR 4844-4:2020-07 als aktuell. Geprüft wurden die öffentlichen Norminformationen, nicht die kostenpflichtigen Volltexte. Ein erforderlicher Normabgleich und zusätzliche Anforderungen für das konkrete Objekt müssen durch die zuständigen Fachleute erfolgen.

Die Checkfragen, das Messbeispiel und der Montagevermerk sind redaktionelle Hilfen. Sie sind keine Bescheinigung, dass ein konkreter Fluchtplan oder Aushang sämtliche Anforderungen erfüllt.