G1 zuerst nach Staubart trennen
Die Suchdaten zeigen, dass Suchende G1 häufig zusammen mit G1.1, G1.2 und G1.4 suchen. Für den Betrieb ist diese Trennung wichtig, weil Quarzstaub, Asbestfaserstaub, künstliche Mineralfasern und allgemeiner Staub unterschiedliche Quellen, Schutzmaßnahmen und Nachweise auslösen können.
- Tätigkeit und Arbeitsbereich beschreiben
- Staubart und mögliche Exposition fachkundig bewerten
- technische Regeln, Messungen und Schutzmaßnahmen verknüpfen
- Vorsorgeart mit Betriebsarzt oder geeigneter ärztlicher Stelle klären
- medizinische Details nicht im Arbeitsschutztool speichern
G1.1, G1.2, G1.3 und G1.4 unterscheiden
G1 ist kein einzelnes allgemeines Formular. In der Praxis muss der Betrieb die konkrete Staubart bestimmen und die fachlich passende Quelle heranziehen.
- G1.1 Untersuchung: silikogener oder quarzhaltiger mineralischer Staub
- G1.2 Untersuchung: asbestfaserhaltiger Staub
- G1.3: künstlicher mineralischer Faserstaub, zum Beispiel bestimmte Hochtemperaturwollen
- G1.4 Untersuchung: allgemeine Staubbelastung
Vorsorge und Gefahrstoffmaßnahmen verbinden
Staubvorsorge darf nicht von der Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung getrennt werden. Arbeitsmedizinische Vorsorge, Expositionsbewertung, Unterweisung, Betriebsanweisung, Reinigung, Absaugung und PSA gehören organisatorisch zusammen.
- TRGS 402 für inhalative Exposition prüfen
- TRGS 900 für Arbeitsplatzgrenzwerte einordnen
- Staubminderung, Reinigung und Wirksamkeitskontrolle nachhalten
- Vorsorgekartei nur mit organisatorischen Angaben führen
ArbeitsschutzPilot nutzen
ArbeitsschutzPilot kann Staubgefährdungen, Quellen, Schutzmaßnahmen, Unterweisungen, Betriebsarzt-Abstimmung, Terminstatus und Review zusammenführen. Die medizinische Bewertung und Untersuchung bleibt Aufgabe der ärztlichen Stelle.