G1 zuerst nach Staubart trennen

Die Suchdaten zeigen, dass Suchende G1 häufig zusammen mit G1.1, G1.2 und G1.4 suchen. Für den Betrieb ist diese Trennung wichtig, weil Quarzstaub, Asbestfaserstaub, künstliche Mineralfasern und allgemeiner Staub unterschiedliche Quellen, Schutzmaßnahmen und Nachweise auslösen können.

  • Tätigkeit und Arbeitsbereich beschreiben
  • Staubart und mögliche Exposition fachkundig bewerten
  • technische Regeln, Messungen und Schutzmaßnahmen verknüpfen
  • Vorsorgeart mit Betriebsarzt oder geeigneter ärztlicher Stelle klären
  • medizinische Details nicht im Arbeitsschutztool speichern

G1.1, G1.2, G1.3 und G1.4 unterscheiden

G1 ist kein einzelnes allgemeines Formular. In der Praxis muss der Betrieb die konkrete Staubart bestimmen und die fachlich passende Quelle heranziehen.

Vorsorge und Gefahrstoffmaßnahmen verbinden

Staubvorsorge darf nicht von der Gefahrstoff-Gefährdungsbeurteilung getrennt werden. Arbeitsmedizinische Vorsorge, Expositionsbewertung, Unterweisung, Betriebsanweisung, Reinigung, Absaugung und PSA gehören organisatorisch zusammen.

  • TRGS 402 für inhalative Exposition prüfen
  • TRGS 900 für Arbeitsplatzgrenzwerte einordnen
  • Staubminderung, Reinigung und Wirksamkeitskontrolle nachhalten
  • Vorsorgekartei nur mit organisatorischen Angaben führen

ArbeitsschutzPilot nutzen

ArbeitsschutzPilot kann Staubgefährdungen, Quellen, Schutzmaßnahmen, Unterweisungen, Betriebsarzt-Abstimmung, Terminstatus und Review zusammenführen. Die medizinische Bewertung und Untersuchung bleibt Aufgabe der ärztlichen Stelle.