G2 aus dem Blei-Prozess ableiten

Eine G2-Suche darf die Gefahrstoffbeurteilung nicht ersetzen. Der Betrieb muss zuerst beschreiben, wo Blei oder Bleiverbindungen vorkommen, wie Beschäftigte betroffen sind und welche Schutzmaßnahmen bereits bestehen.

  • Stoff, Gemisch oder Verfahren erfassen
  • Expositionsweg und betroffene Beschäftigtengruppen beschreiben
  • Hygiene, Absaugung, PSA und Reinigung dokumentieren
  • Vorsorgeart mit ArbMedVV und ärztlicher Stelle abstimmen
  • medizinische Details nicht im Arbeitsschutztool speichern

TRGS 505 und arbeitsmedizinische Vorsorge verbinden

TRGS 505 ist die passende Regelwerksseite für Blei im Betrieb. G2 ergänzt diese technische und organisatorische Spur um die arbeitsmedizinische Einordnung.

  • TRGS-505-Bezug in der Gefährdungsbeurteilung führen
  • Vorsorgeanlass und Terminstatus separat dokumentieren
  • Unterweisung und Betriebsanweisung aktuell halten
  • Review bei Stoff-, Verfahren- oder Expositionsänderung auslösen

Was der Arbeitgeber dokumentiert

Für Arbeitgeber zählt der organisatorische Nachweis: Anlass, Termin, Bescheinigung, Status, nächste Prüfung und Maßnahmen. Medizinische Befunde, Laborwerte oder Diagnosen gehören nicht in ArbeitsschutzPilot.

ArbeitsschutzPilot nutzen

ArbeitsschutzPilot kann Gefahrstoffbeurteilung, TRGS-Quelle, Betriebsanweisung, Unterweisung, arbeitsmedizinische Abstimmung und Vorsorgekartei verbinden. Die Bewertung von Exposition und Gesundheit bleibt bei fachkundigen Stellen.