Pflichtvorsorge nach ArbMedVV
Pflichtvorsorge ist ein klarer ArbMedVV-Cluster. Die Seite grenzt Pflichtvorsorge von Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge ab und bleibt bei Organisation und Nachweis.
Beispiel aus dem Workflow
Konkrete Zeilen statt leere PDF-Datei.
Wann Pflichtvorsorge relevant wird
Die Entscheidung entsteht nicht aus einem Stichwort allein. Tätigkeit, Exposition, Anhang der ArbMedVV und arbeitsmedizinische Beratung müssen zusammen betrachtet werden.
- Tätigkeit und Gefährdung aus der Gefährdungsbeurteilung ableiten
- ArbMedVV-Anhang und Vorsorgeanlass prüfen
- Betriebsarzt oder zuständige Stelle einbeziehen
- Terminstatus ohne Gesundheitsdaten dokumentieren
Nachweis ohne Gesundheitsdaten
ArbeitsschutzPilot sollte nicht wissen, was medizinisch untersucht wurde. Für den Arbeitgeber zählt der organisatorische Status: Anlass, Einladung, Termin und ob die Pflicht organisatorisch erfüllt ist.
- Vorsorgeanlass und Arbeitsbereich erfassen
- Termin und Teilnahme organisatorisch nachhalten
- keine Diagnose oder Untersuchungsergebnisse speichern
- Änderungen an Tätigkeit oder Stoffen als Prüfanlass setzen
Quellen und Grenzen bei pflichtvorsorge
Die Inhalte orientieren sich an offiziellen Arbeitsschutzquellen und an der Produktlogik von ArbeitsschutzPilot. Rechtliche oder fachliche Aussagen werden bewusst vorsichtig formuliert: Die Software unterstützt Dokumentation, ersetzt aber keine Beratung, keine behördliche Auskunft und keine Prüfung vor Ort.
- ArbSchG Paragraph 5 als Ausgangspunkt für die Beurteilung von Arbeitsbedingungen
- BAuA-Prozessschritte: vorbereiten, ermitteln, beurteilen, Maßnahmen festlegen, umsetzen, prüfen, dokumentieren und fortschreiben
- fachkundige Prüfung bei besonderen Risiken, unklaren Tätigkeiten oder branchenspezifischen Anforderungen
- keine Garantie auf Vollständigkeit oder rechtliche Konformität
FAQ zu pflichtvorsorge
Was ist Pflichtvorsorge?
Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten nach ArbMedVV veranlassen muss.
Ist Pflichtvorsorge eine Eignungsuntersuchung?
Nein. Arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignungsbeurteilungen sind fachlich und datenschutzrechtlich zu trennen.
Was darf dokumentiert werden?
Organisatorische Angaben wie Anlass, Datum und Status. Medizinische Ergebnisse gehören nicht in den Arbeitsschutz-Workflow.