Inhalt aus Anlass und Exposition ableiten

G20 ist kein Arbeitgeber-Fragebogen. Die medizinische Stelle muss wissen, welche Lärmexposition und welche Tätigkeit vorliegen. Daraus ergibt sich, welche Beratung oder Untersuchung sinnvoll ist.

  • Arbeitsbereich und Tätigkeit beschreiben
  • Messung oder fachkundige Lärmbewertung bereitstellen
  • Gehörschutz und Lärmschutzmaßnahmen dokumentieren
  • Vorsorgeart und Zweck klar benennen

Medizinische Inhalte schützen

Beschäftigte sollten wissen, dass medizinische Einzelergebnisse nicht an Vorgesetzte gehen. Für den Betrieb reicht die organisatorische Bescheinigung.

  • keine Hörtestergebnisse speichern
  • keine Diagnosen oder Befunde abfragen
  • Ergebnisweg mit der ärztlichen Stelle klären
  • nächste Prüfung ohne Gesundheitsdaten planen

Nach dem Termin

Der Arbeitsschutzprozess endet nicht beim Termin. Hinweise auf notwendige Lärmschutzmaßnahmen sollten in der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden.

  • Maßnahme oder Review anlegen
  • Gehörschutz-Unterweisung aktualisieren
  • Lärmquellen erneut bewerten
  • Frist in der Vorsorgekartei nachhalten