Inhalt aus Anlass und Exposition ableiten
G20 ist kein Arbeitgeber-Fragebogen. Die medizinische Stelle muss wissen, welche Lärmexposition und welche Tätigkeit vorliegen. Daraus ergibt sich, welche Beratung oder Untersuchung sinnvoll ist.
- Arbeitsbereich und Tätigkeit beschreiben
- Messung oder fachkundige Lärmbewertung bereitstellen
- Gehörschutz und Lärmschutzmaßnahmen dokumentieren
- Vorsorgeart und Zweck klar benennen
Medizinische Inhalte schützen
Beschäftigte sollten wissen, dass medizinische Einzelergebnisse nicht an Vorgesetzte gehen. Für den Betrieb reicht die organisatorische Bescheinigung.
- keine Hörtestergebnisse speichern
- keine Diagnosen oder Befunde abfragen
- Ergebnisweg mit der ärztlichen Stelle klären
- nächste Prüfung ohne Gesundheitsdaten planen
Nach dem Termin
Der Arbeitsschutzprozess endet nicht beim Termin. Hinweise auf notwendige Lärmschutzmaßnahmen sollten in der Gefährdungsbeurteilung geprüft werden.
- Maßnahme oder Review anlegen
- Gehörschutz-Unterweisung aktualisieren
- Lärmquellen erneut bewerten
- Frist in der Vorsorgekartei nachhalten