Frist aus Vorsorgeart und Exposition ableiten

Eine starre Antwort auf “G20 wie oft” wäre für viele Betriebe zu grob. Die Frist sollte aus Lärmexposition, Vorsorgeart und arbeitsmedizinischer Einordnung entstehen.

  • Vorsorgeart festlegen
  • Lärmexposition aktuell halten
  • AMR 2.1 und ärztliche Empfehlung berücksichtigen
  • nächste Prüfung in der Vorsorgekartei führen

Review-Anlässe

Auch vor Ablauf einer geplanten Frist kann ein Review nötig sein. Das gilt besonders, wenn die Lärmsituation sich ändert.

  • neue Maschine oder geänderter Arbeitsbereich
  • längere Expositionsdauer
  • andere Gehörschutzlösung
  • Beschwerden oder Hinweise aus Unterweisung
  • neue Messung oder fachkundige Bewertung

Nachweis ohne Gesundheitsdaten

Für die Organisation reichen Anlass, Terminstatus, Bescheinigung und Frist. Medizinische Ergebnisse bleiben vertraulich.

  • Datum und Status dokumentieren
  • nächste Prüfung setzen
  • Lärmschutzmaßnahmen nachhalten
  • keine Hörkurven oder Befunde speichern