Frist aus Vorsorgeart und Exposition ableiten
Eine starre Antwort auf “G20 wie oft” wäre für viele Betriebe zu grob. Die Frist sollte aus Lärmexposition, Vorsorgeart und arbeitsmedizinischer Einordnung entstehen.
- Vorsorgeart festlegen
- Lärmexposition aktuell halten
- AMR 2.1 und ärztliche Empfehlung berücksichtigen
- nächste Prüfung in der Vorsorgekartei führen
Review-Anlässe
Auch vor Ablauf einer geplanten Frist kann ein Review nötig sein. Das gilt besonders, wenn die Lärmsituation sich ändert.
- neue Maschine oder geänderter Arbeitsbereich
- längere Expositionsdauer
- andere Gehörschutzlösung
- Beschwerden oder Hinweise aus Unterweisung
- neue Messung oder fachkundige Bewertung
Nachweis ohne Gesundheitsdaten
Für die Organisation reichen Anlass, Terminstatus, Bescheinigung und Frist. Medizinische Ergebnisse bleiben vertraulich.
- Datum und Status dokumentieren
- nächste Prüfung setzen
- Lärmschutzmaßnahmen nachhalten
- keine Hörkurven oder Befunde speichern