G24 aus der Tätigkeit ableiten

Eine G24-Suche darf die Gefährdungsbeurteilung nicht ersetzen. Der Betrieb muss zuerst erfassen, wann und wie Hautbelastung entsteht.

  • Feuchtarbeit, Händewaschen und Handschuhnutzung beschreiben
  • Hautkontakt mit Gefahrstoffen oder Reinigungsmitteln prüfen
  • Dauer, Häufigkeit und betroffene Arbeitsbereiche erfassen
  • Hautschutzplan, Unterweisung und PSA verknüpfen
  • ärztliche Stelle mit Arbeitsplatzinformationen versorgen

Vorsorge, Hautschutz und Maßnahmen trennen

G24 ist kein Ersatz für Hautschutzorganisation. Arbeitsmedizinische Einordnung, Gefährdungsbeurteilung, Hautschutzplan und Unterweisung müssen zusammenpassen, haben aber unterschiedliche Aufgaben.

  • Vorsorgeanlass fachkundig prüfen
  • Schutzmaßnahmen nach STOP-Prinzip dokumentieren
  • Hautschutz, Hautreinigung und Hautpflege tätigkeitsbezogen festlegen
  • medizinische Details nicht im Arbeitsschutztool speichern

Typische betriebliche Anlässe

G24-Suchen entstehen häufig bei Reinigung, Pflege, Friseurhandwerk, Küche, Labor, Werkstatt oder Tätigkeiten mit häufigem Hautkontakt. Beispiele ersetzen keine Prüfung des konkreten Arbeitsplatzes.

  • Reinigungs- und Desinfektionsmittel
  • längere Handschuhtragezeiten
  • wiederholtes Waschen oder Feuchtarbeit
  • hautreizende oder sensibilisierende Stoffe

Wer braucht G24 und welche Unterlagen helfen?

Die Berufsbezeichnung allein reicht nicht. Entscheidend ist, ob die Tätigkeit hautgefährdende Belastungen erzeugt und welche Schutzmaßnahmen bereits bestehen.

  • Dauer und Häufigkeit von Feuchtarbeit oder Händereinigung
  • Art, Dauer und Wechselregeln für Handschuhe
  • Produkte, Reinigungs- und Desinfektionsmittel oder Gefahrstoffe
  • Hautschutzplan, Hautreinigung, Hautpflege und Unterweisung
  • betroffene Arbeitsbereiche und Beschäftigtengruppen

Diese Angaben gehören in den Arbeitsschutzprozess. Medizinische Befunde, Diagnosen oder Hautbilder gehören nicht in den Arbeitgebernachweis.

ArbeitsschutzPilot nutzen

ArbeitsschutzPilot verbindet Gefährdungsbeurteilung, Hautschutzplan, Unterweisung, ärztliche Abstimmung, Terminstatus und Review. Medizinische Befunde bleiben bei der ärztlichen Stelle.