Pflichtfrage sauber stellen
Die Frage “Ist G24 Pflicht?” ist zu ungenau. Der Betrieb sollte zuerst klären, welcher Prozess gemeint ist und welche Tätigkeit bewertet wird.
- Hautkontakt, Feuchtarbeit und Gefahrstoffe beschreiben
- Vorsorgeart fachkundig prüfen
- Hautschutzmaßnahmen unabhängig vom Termin umsetzen
- Beschäftigte transparent über Zweck und Datenweg informieren
Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge trennen
Arbeitsmedizinische Vorsorge kennt unterschiedliche Prozesse. Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge dürfen nicht als ein einziger Terminstatus behandelt werden.
- Pflichtvorsorge nur bei passendem Anlass veranlassen
- Angebotsvorsorge nachvollziehbar anbieten
- Wunschvorsorge als eigenen Anfrageprozess ermöglichen
- Bescheinigung ohne Befunddaten dokumentieren
Hautschutzpflicht bleibt unabhängig vom Termin
Auch wenn die Vorsorgeart noch offen ist, muss der Betrieb hautgefährdende Tätigkeiten steuern. Die Pflichtfrage zur G24-Vorsorge ersetzt keine Maßnahmen nach Gefährdungsbeurteilung.
- Hautkontakt und Feuchtarbeit in der Gefährdungsbeurteilung bewerten
- technische und organisatorische Maßnahmen vor PSA prüfen
- Handschuhe, Hautschutz, Reinigung und Pflege tätigkeitsbezogen festlegen
- Unterweisung und Wirksamkeitskontrolle dokumentieren
Nicht auf den Termin warten
Auch wenn die Vorsorgeart noch geprüft wird, muss der Betrieb hautgefährdende Tätigkeiten bewerten und Maßnahmen festlegen.
- Hautschutzplan erstellen oder aktualisieren
- geeignete Handschuhe und Wechselregeln prüfen
- Unterweisung an Tätigkeit und Produkte anpassen
- Review bei Beschwerden, Produktwechsel oder neuen Tätigkeiten setzen
ArbeitsschutzPilot nutzen
ArbeitsschutzPilot kann Anlass, Vorsorgeart, Angebot, Terminstatus, Bescheinigung, Hautschutzmaßnahmen und Review zusammenführen. Medizinische Details bleiben außerhalb des Systems.