Pflichtfrage sauber stellen

Die Frage “Ist G24 Pflicht?” ist zu ungenau. Der Betrieb sollte zuerst klären, welcher Prozess gemeint ist und welche Tätigkeit bewertet wird.

  • Hautkontakt, Feuchtarbeit und Gefahrstoffe beschreiben
  • Vorsorgeart fachkundig prüfen
  • Hautschutzmaßnahmen unabhängig vom Termin umsetzen
  • Beschäftigte transparent über Zweck und Datenweg informieren

Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge trennen

Arbeitsmedizinische Vorsorge kennt unterschiedliche Prozesse. Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge dürfen nicht als ein einziger Terminstatus behandelt werden.

  • Pflichtvorsorge nur bei passendem Anlass veranlassen
  • Angebotsvorsorge nachvollziehbar anbieten
  • Wunschvorsorge als eigenen Anfrageprozess ermöglichen
  • Bescheinigung ohne Befunddaten dokumentieren

Hautschutzpflicht bleibt unabhängig vom Termin

Auch wenn die Vorsorgeart noch offen ist, muss der Betrieb hautgefährdende Tätigkeiten steuern. Die Pflichtfrage zur G24-Vorsorge ersetzt keine Maßnahmen nach Gefährdungsbeurteilung.

  • Hautkontakt und Feuchtarbeit in der Gefährdungsbeurteilung bewerten
  • technische und organisatorische Maßnahmen vor PSA prüfen
  • Handschuhe, Hautschutz, Reinigung und Pflege tätigkeitsbezogen festlegen
  • Unterweisung und Wirksamkeitskontrolle dokumentieren

Nicht auf den Termin warten

Auch wenn die Vorsorgeart noch geprüft wird, muss der Betrieb hautgefährdende Tätigkeiten bewerten und Maßnahmen festlegen.

  • Hautschutzplan erstellen oder aktualisieren
  • geeignete Handschuhe und Wechselregeln prüfen
  • Unterweisung an Tätigkeit und Produkte anpassen
  • Review bei Beschwerden, Produktwechsel oder neuen Tätigkeiten setzen

ArbeitsschutzPilot nutzen

ArbeitsschutzPilot kann Anlass, Vorsorgeart, Angebot, Terminstatus, Bescheinigung, Hautschutzmaßnahmen und Review zusammenführen. Medizinische Details bleiben außerhalb des Systems.