Inhalt aus Hautbelastung und Zweck ableiten

G24 wird oft wie ein festes Untersuchungsprogramm gesucht. Im Betrieb sollte zuerst der Zweck feststehen: arbeitsmedizinische Vorsorge, Beratung, Eignungsfrage oder Unterstützung bei Schutzmaßnahmen.

  • Tätigkeit und Hautbelastung beschreiben
  • Feuchtarbeit, Handschuhe und Produktkontakt erfassen
  • vorhandene Schutzmaßnahmen und Hautschutzplan benennen
  • Ziel des Termins transparent machen

Was der Arbeitgeber vorbereitet

Die ärztliche Stelle braucht arbeitsplatzbezogene Informationen. Je klarer der Betrieb Tätigkeit, Stoffe und Schutzmaßnahmen vorbereitet, desto besser kann der Termin eingeordnet werden.

  • Sicherheitsdatenblätter und Produktgruppen bereithalten
  • Handschuharten und Tragedauer dokumentieren
  • Hautschutz, Reinigung und Pflege aus dem Plan nennen
  • offene Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung übergeben

Medizinische Inhalte bleiben ärztlich

Ob Beratung, Hautbetrachtung oder weitere medizinische Schritte erforderlich sind, entscheidet die ärztliche Stelle. Beschäftigte sollten wissen, dass medizinische Details nicht an Vorgesetzte weitergegeben werden.

  • Ergebnisweg vorab klären
  • Befunde und Diagnosen nicht anfordern
  • Bescheinigung von medizinischen Details trennen
  • nächste organisatorische Prüfung dokumentieren

Nach dem Termin

G24 sollte nicht beim Termin enden. Wenn die Gefährdungsbeurteilung Handlungsbedarf zeigt, müssen Hautschutzplan, Produkte, Handschuhe und Unterweisung überprüft werden.

  • Hautschutzplan und Hautmittel aktualisieren
  • Handschuharten, Tragezeiten und Wechselregeln prüfen
  • Produktwechsel oder Ersatzstoffe bewerten
  • Unterweisung und Wirksamkeitskontrolle planen
  • nächste organisatorische Prüfung ohne Befunddaten dokumentieren