G30 aus Belastung und Tätigkeit ableiten

Eine G30-Suche darf die Gefährdungsbeurteilung nicht ersetzen. Der Betrieb muss zuerst erfassen, wo Hitze oder Wärmebelastung tatsächlich entsteht.

  • Arbeitsbereich und Tätigkeit beschreiben
  • Raumtemperatur, Wärmestrahlung, Wetter oder körperliche Arbeit prüfen
  • Dauer, Häufigkeit und betroffene Personengruppen erfassen
  • Getränke, Pausen, Lüftung und Schatten als Maßnahmen dokumentieren
  • ärztliche Stelle mit Arbeitsplatzinformationen versorgen

Vorsorge und Hitzemaßnahmen trennen

G30 ist kein Ersatz für Arbeitsschutzmaßnahmen. Arbeitsmedizinische Einordnung, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und technische oder organisatorische Maßnahmen müssen zusammenpassen.

  • Vorsorgeanlass fachkundig prüfen
  • technische und organisatorische Maßnahmen vorrangig betrachten
  • Beschäftigte zu Verhalten, Pausen und Meldungen unterweisen
  • medizinische Details nicht im Arbeitsschutztool speichern

Typische betriebliche Anlässe

G30-Suchen entstehen häufig bei Küche, Baustelle, Arbeit im Freien, Produktion, Feuerwehreinsatznähe oder Bereichen mit hoher Raumtemperatur. Beispiele ersetzen keine Prüfung des konkreten Arbeitsplatzes.

  • heiße Oberflächen, Dampf oder Strahlungswärme
  • körperliche Arbeit bei hoher Temperatur
  • Außenarbeit bei Hitzeperioden
  • Schutzkleidung, die Wärmestau begünstigt

ArbeitsschutzPilot nutzen

ArbeitsschutzPilot verbindet Gefährdungsbeurteilung, Hitzemaßnahmen, Unterweisung, ärztliche Abstimmung, Terminstatus und Review. Medizinische Befunde bleiben bei der ärztlichen Stelle.