G30 aus Belastung und Tätigkeit ableiten
Eine G30-Suche darf die Gefährdungsbeurteilung nicht ersetzen. Der Betrieb muss zuerst erfassen, wo Hitze oder Wärmebelastung tatsächlich entsteht.
- Arbeitsbereich und Tätigkeit beschreiben
- Raumtemperatur, Wärmestrahlung, Wetter oder körperliche Arbeit prüfen
- Dauer, Häufigkeit und betroffene Personengruppen erfassen
- Getränke, Pausen, Lüftung und Schatten als Maßnahmen dokumentieren
- ärztliche Stelle mit Arbeitsplatzinformationen versorgen
Vorsorge und Hitzemaßnahmen trennen
G30 ist kein Ersatz für Arbeitsschutzmaßnahmen. Arbeitsmedizinische Einordnung, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und technische oder organisatorische Maßnahmen müssen zusammenpassen.
- Vorsorgeanlass fachkundig prüfen
- technische und organisatorische Maßnahmen vorrangig betrachten
- Beschäftigte zu Verhalten, Pausen und Meldungen unterweisen
- medizinische Details nicht im Arbeitsschutztool speichern
Typische betriebliche Anlässe
G30-Suchen entstehen häufig bei Küche, Baustelle, Arbeit im Freien, Produktion, Feuerwehreinsatznähe oder Bereichen mit hoher Raumtemperatur. Beispiele ersetzen keine Prüfung des konkreten Arbeitsplatzes.
- heiße Oberflächen, Dampf oder Strahlungswärme
- körperliche Arbeit bei hoher Temperatur
- Außenarbeit bei Hitzeperioden
- Schutzkleidung, die Wärmestau begünstigt
ArbeitsschutzPilot nutzen
ArbeitsschutzPilot verbindet Gefährdungsbeurteilung, Hitzemaßnahmen, Unterweisung, ärztliche Abstimmung, Terminstatus und Review. Medizinische Befunde bleiben bei der ärztlichen Stelle.