Inhalt aus Belastung und Zweck ableiten
G30 wird oft wie ein festes Untersuchungsprogramm gesucht. Im Betrieb sollte zuerst der Zweck feststehen: arbeitsmedizinische Vorsorge, Beratung, Eignungsfrage oder Unterstützung bei Hitzemaßnahmen.
- Tätigkeit und Arbeitsbereich beschreiben
- Hitzequelle, Dauer und körperliche Belastung erfassen
- Schutzkleidung, Pausen und Trinkregeln benennen
- Ziel des Termins transparent machen
Was der Betrieb vorbereitet
Die ärztliche Stelle braucht arbeitsplatzbezogene Informationen. Je klarer der Betrieb Belastung, Maßnahmen und Arbeitsorganisation vorbereitet, desto besser kann der Termin eingeordnet werden.
- Arbeitsbereiche mit Hitze oder Wärmebelastung auflisten
- Temperaturdaten oder Beobachtungen dokumentieren, soweit vorhanden
- vorhandene Lüftung, Schatten, Pausen und Getränke nennen
- offene Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung übergeben
Medizinische Inhalte bleiben ärztlich
Ob Beratung, Untersuchung oder weitere medizinische Schritte erforderlich sind, entscheidet die ärztliche Stelle. Beschäftigte sollten wissen, dass medizinische Details nicht an Vorgesetzte weitergegeben werden.
- Ergebnisweg vorab klären
- Befunde und Diagnosen nicht anfordern
- Bescheinigung von medizinischen Details trennen
- nächste organisatorische Prüfung dokumentieren
Nach dem Termin
G30 sollte nicht beim Termin enden. Wenn die Gefährdungsbeurteilung Handlungsbedarf zeigt, müssen technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen überprüft werden.