Pflichtfrage sauber stellen

Die Frage “Ist G30 Pflicht?” ist zu ungenau. Der Betrieb sollte zuerst klären, welcher Prozess gemeint ist und welche Tätigkeit bewertet wird.

  • Hitzequelle und Arbeitsbereich beschreiben
  • Dauer, Intensität und körperliche Belastung erfassen
  • Vorsorgeart anhand ArbMedVV einordnen
  • Beschäftigte transparent über Zweck und Datenweg informieren

Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge trennen

Arbeitsmedizinische Vorsorge kennt unterschiedliche Prozesse. Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge dürfen nicht als ein einziger Terminstatus behandelt werden.

  • Pflichtvorsorge nur bei passendem Anlass veranlassen
  • Angebotsvorsorge nachvollziehbar anbieten
  • Wunschvorsorge als eigenen Anfrageprozess ermöglichen
  • Bescheinigung ohne Befunddaten dokumentieren

Maßnahmen unabhängig weiterführen

Auch wenn die Vorsorgeart noch geprüft wird, muss der Betrieb Hitze- und Wärmebelastungen bewerten und Schutzmaßnahmen festlegen.

  • Arbeitszeit, Pausen und Erholung prüfen
  • Lüftung, Schatten oder technische Verbesserungen bewerten
  • Getränke und Meldewege organisieren
  • Review bei Hitzeperiode, Beschwerden oder geänderten Tätigkeiten setzen

ArbeitsschutzPilot nutzen

ArbeitsschutzPilot kann Anlass, Vorsorgeart, Angebot, Terminstatus, Bescheinigung, Hitzemaßnahmen und Review zusammenführen. Medizinische Details bleiben außerhalb des Systems.