Pflichtfrage sauber stellen
Die Frage “Ist G30 Pflicht?” ist zu ungenau. Der Betrieb sollte zuerst klären, welcher Prozess gemeint ist und welche Tätigkeit bewertet wird.
- Hitzequelle und Arbeitsbereich beschreiben
- Dauer, Intensität und körperliche Belastung erfassen
- Vorsorgeart anhand ArbMedVV einordnen
- Beschäftigte transparent über Zweck und Datenweg informieren
Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge trennen
Arbeitsmedizinische Vorsorge kennt unterschiedliche Prozesse. Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge und Wunschvorsorge dürfen nicht als ein einziger Terminstatus behandelt werden.
- Pflichtvorsorge nur bei passendem Anlass veranlassen
- Angebotsvorsorge nachvollziehbar anbieten
- Wunschvorsorge als eigenen Anfrageprozess ermöglichen
- Bescheinigung ohne Befunddaten dokumentieren
Maßnahmen unabhängig weiterführen
Auch wenn die Vorsorgeart noch geprüft wird, muss der Betrieb Hitze- und Wärmebelastungen bewerten und Schutzmaßnahmen festlegen.
- Arbeitszeit, Pausen und Erholung prüfen
- Lüftung, Schatten oder technische Verbesserungen bewerten
- Getränke und Meldewege organisieren
- Review bei Hitzeperiode, Beschwerden oder geänderten Tätigkeiten setzen
ArbeitsschutzPilot nutzen
ArbeitsschutzPilot kann Anlass, Vorsorgeart, Angebot, Terminstatus, Bescheinigung, Hitzemaßnahmen und Review zusammenführen. Medizinische Details bleiben außerhalb des Systems.