G31 aus Taucher- oder Druckluftarbeit ableiten
Eine G31-Suche darf die Gefährdungsbeurteilung nicht ersetzen. Der Betrieb muss zuerst erfassen, ob tatsächlich Taucherarbeiten, Arbeiten in Druckluft oder andere relevante Überdrucksituationen vorliegen.
- Tätigkeit, Arbeitsbereich und Druckexposition beschreiben
- Taucherarbeiten und Druckluftarbeiten getrennt einordnen
- Einsatzdauer, Häufigkeit und besondere Bedingungen erfassen
- zuständige arbeitsmedizinische Stelle früh einbinden
- medizinische Details nicht im Arbeitsschutztool speichern
Vorsorge und Eignung nicht vermischen
Bei Überdrucktätigkeiten können Vorsorge, besondere Tätigkeitsanforderungen und organisatorische Freigaben eng beieinanderliegen. Diese Zwecke müssen transparent getrennt werden.
- Vorsorgeanlass aus ArbMedVV und Tätigkeit prüfen
- Eignungs- oder Freigabefragen nur mit eigener Grundlage behandeln
- Bescheinigung und Terminstatus datensparsam dokumentieren
- Befunde, Diagnosen und Untersuchungsdetails nicht anfordern
Typische betriebliche Anlässe
G31-Suchen entstehen häufig bei Berufstauchen, Forschungstauchen, Rettungsorganisationen, Druckluftbaustellen, Tunnelbau oder Tätigkeiten mit besonderen Überdruckbedingungen. Beispiele ersetzen keine Einzelfallprüfung.
- Taucherarbeiten mit Atemgasversorgung
- Arbeiten in Druckluftbereichen
- wiederkehrende oder gelegentliche Überdruckexposition
- Rückkehr nach Zwischenfall oder geänderter Einsatzlage
ArbeitsschutzPilot nutzen
ArbeitsschutzPilot verbindet Gefährdungsbeurteilung, Vorsorgeanlass, geeignete ärztliche Stelle, Terminstatus, Bescheinigung, Maßnahmen und Review. Medizinische Befunde bleiben bei der ärztlichen Stelle.