G31 aus Taucher- oder Druckluftarbeit ableiten

Eine G31-Suche darf die Gefährdungsbeurteilung nicht ersetzen. Der Betrieb muss zuerst erfassen, ob tatsächlich Taucherarbeiten, Arbeiten in Druckluft oder andere relevante Überdrucksituationen vorliegen.

  • Tätigkeit, Arbeitsbereich und Druckexposition beschreiben
  • Taucherarbeiten und Druckluftarbeiten getrennt einordnen
  • Einsatzdauer, Häufigkeit und besondere Bedingungen erfassen
  • zuständige arbeitsmedizinische Stelle früh einbinden
  • medizinische Details nicht im Arbeitsschutztool speichern

Vorsorge und Eignung nicht vermischen

Bei Überdrucktätigkeiten können Vorsorge, besondere Tätigkeitsanforderungen und organisatorische Freigaben eng beieinanderliegen. Diese Zwecke müssen transparent getrennt werden.

  • Vorsorgeanlass aus ArbMedVV und Tätigkeit prüfen
  • Eignungs- oder Freigabefragen nur mit eigener Grundlage behandeln
  • Bescheinigung und Terminstatus datensparsam dokumentieren
  • Befunde, Diagnosen und Untersuchungsdetails nicht anfordern

Typische betriebliche Anlässe

G31-Suchen entstehen häufig bei Berufstauchen, Forschungstauchen, Rettungsorganisationen, Druckluftbaustellen, Tunnelbau oder Tätigkeiten mit besonderen Überdruckbedingungen. Beispiele ersetzen keine Einzelfallprüfung.

  • Taucherarbeiten mit Atemgasversorgung
  • Arbeiten in Druckluftbereichen
  • wiederkehrende oder gelegentliche Überdruckexposition
  • Rückkehr nach Zwischenfall oder geänderter Einsatzlage

ArbeitsschutzPilot nutzen

ArbeitsschutzPilot verbindet Gefährdungsbeurteilung, Vorsorgeanlass, geeignete ärztliche Stelle, Terminstatus, Bescheinigung, Maßnahmen und Review. Medizinische Befunde bleiben bei der ärztlichen Stelle.