Geeignete ärztliche Stelle früh klären
G31-bezogene Vorsorge braucht Arbeitsplatz- und Einsatzbezug. Eine allgemeine Untersuchung ohne Tätigkeitsinformation hilft dem Betrieb organisatorisch wenig und kann fachlich am Anlass vorbeigehen.
- Vorsorgeanlass aus der Gefährdungsbeurteilung vorbereiten
- Taucher- oder Drucklufttätigkeit konkret beschreiben
- ärztliche Eignung und Beauftragung klären
- Bescheinigung und Frist datensparsam dokumentieren
Rolle des Betriebsarztes
Der Betriebsarzt oder die Betriebsärztin kennt den Betrieb, Arbeitsplätze und Schutzmaßnahmen meist besser als eine externe Einzelpraxis ohne Kontext. Bei spezialisierten Überdrucktätigkeiten kann dennoch eine besonders geeignete arbeitsmedizinische Stelle nötig sein.
- Zuständigkeit vor Einsatz festlegen
- Tätigkeit und Druckexposition übergeben
- Fristen und Sonderanlässe abstimmen
- Datenschutzgrenzen gegenüber Führungskräften festlegen
Wenn Beschäftigte selbst einen Arzt suchen
Beschäftigte können medizinische Fragen natürlich mit einer eigenen Praxis besprechen. Für den Arbeitgebernachweis ist aber relevant, ob die arbeitsmedizinische Vorsorge ordnungsgemäß beauftragt, durchgeführt und bescheinigt wurde.
- nichtmedizinische Arbeitgeberanforderungen vorab klären
- keine privaten Befunde anfordern
- arbeitsmedizinische Bescheinigung von Gesundheitsdaten trennen
- Kosten- und Terminweg transparent regeln
ArbeitsschutzPilot als Organisationshilfe
ArbeitsschutzPilot hält fest, welche ärztliche Stelle beauftragt ist, welche Tätigkeit den Anlass bildet, ob ein Termin geplant oder abgeschlossen ist und wann die nächste Prüfung ansteht. Medizinische Details bleiben außerhalb des Systems.