G46 aus der Tätigkeit ableiten
Eine G46-Suche darf nicht die ergonomische Gefährdungsbeurteilung ersetzen. Der Betrieb muss zuerst verstehen, welche körperlichen Belastungen tatsächlich vorkommen.
- Heben, Tragen, Schieben, Ziehen oder Zwangshaltungen beschreiben
- Häufigkeit, Dauer, Last, Greifhöhe und Arbeitsumgebung erfassen
- technische und organisatorische Maßnahmen prüfen
- ärztliche Stelle mit Arbeitsplatzinformationen versorgen
- medizinische Ergebnisse nicht im Arbeitsschutztool speichern
Vorsorge, Eignung und Maßnahmen trennen
Bei körperlicher Belastung können arbeitsmedizinische Vorsorge, Eignungsfragen und ergonomische Maßnahmen nebeneinanderstehen. Diese Zwecke sollten nicht vermischt werden.
- Vorsorgeanlass aus Tätigkeit und ArbMedVV prüfen
- Eignungsbeurteilung nur mit eigener Grundlage führen
- Lastenhandhabung und Ergonomie als Arbeitsschutzmaßnahmen bearbeiten
- Ergebnisweg und Datenschutz vor dem Termin klären
Nicht auf Untersuchung reduzieren
G46 kann Hinweise auf gesundheitliche Risiken liefern, ersetzt aber keine Arbeitsplatzgestaltung. Wirksame Prävention entsteht meist durch bessere Arbeitsmittel, Abläufe und Unterweisung.
- Lasten reduzieren oder Hilfsmittel einsetzen
- Arbeitshöhe, Greifräume und Wege verbessern
- Pausen, Rotation und Teamarbeit regeln
- Wirksamkeit nach Änderungen prüfen
ArbeitsschutzPilot nutzen
ArbeitsschutzPilot verbindet Gefährdungsbeurteilung, ergonomische Maßnahmen, Unterweisung, ärztliche Abstimmung, Terminstatus und Review. Medizinische Details bleiben bei der ärztlichen Stelle.