G46 aus der Tätigkeit ableiten

Eine G46-Suche darf nicht die ergonomische Gefährdungsbeurteilung ersetzen. Der Betrieb muss zuerst verstehen, welche körperlichen Belastungen tatsächlich vorkommen.

  • Heben, Tragen, Schieben, Ziehen oder Zwangshaltungen beschreiben
  • Häufigkeit, Dauer, Last, Greifhöhe und Arbeitsumgebung erfassen
  • technische und organisatorische Maßnahmen prüfen
  • ärztliche Stelle mit Arbeitsplatzinformationen versorgen
  • medizinische Ergebnisse nicht im Arbeitsschutztool speichern

Vorsorge, Eignung und Maßnahmen trennen

Bei körperlicher Belastung können arbeitsmedizinische Vorsorge, Eignungsfragen und ergonomische Maßnahmen nebeneinanderstehen. Diese Zwecke sollten nicht vermischt werden.

  • Vorsorgeanlass aus Tätigkeit und ArbMedVV prüfen
  • Eignungsbeurteilung nur mit eigener Grundlage führen
  • Lastenhandhabung und Ergonomie als Arbeitsschutzmaßnahmen bearbeiten
  • Ergebnisweg und Datenschutz vor dem Termin klären

Nicht auf Untersuchung reduzieren

G46 kann Hinweise auf gesundheitliche Risiken liefern, ersetzt aber keine Arbeitsplatzgestaltung. Wirksame Prävention entsteht meist durch bessere Arbeitsmittel, Abläufe und Unterweisung.

  • Lasten reduzieren oder Hilfsmittel einsetzen
  • Arbeitshöhe, Greifräume und Wege verbessern
  • Pausen, Rotation und Teamarbeit regeln
  • Wirksamkeit nach Änderungen prüfen

ArbeitsschutzPilot nutzen

ArbeitsschutzPilot verbindet Gefährdungsbeurteilung, ergonomische Maßnahmen, Unterweisung, ärztliche Abstimmung, Terminstatus und Review. Medizinische Details bleiben bei der ärztlichen Stelle.