Inhalt aus Belastung und Zweck ableiten

G46 wird oft wie ein festes Untersuchungsprogramm gesucht. Im Betrieb sollte zuerst der Zweck feststehen: Vorsorge, Beratung, Eignungsfrage oder arbeitsmedizinische Unterstützung bei Maßnahmen.

  • Tätigkeit und Belastungsmerkmale beschreiben
  • Lasten, Haltung, Häufigkeit und Dauer erfassen
  • vorhandene Hilfsmittel und Maßnahmen benennen
  • Ziel des Termins transparent machen

Medizinische Inhalte bleiben ärztlich

Ob körperliche Untersuchung, Beratung oder weitere medizinische Schritte erforderlich sind, entscheidet die ärztliche Stelle. Beschäftigte sollten wissen, dass medizinische Details nicht an Vorgesetzte weitergegeben werden.

  • Ergebnisweg vorab klären
  • Befunde und Diagnosen nicht anfordern
  • Bescheinigung von medizinischen Details trennen
  • nächste organisatorische Prüfung dokumentieren

Was der Betrieb nach dem Termin tut

G46 sollte zu besseren Arbeitsbedingungen führen, wenn die Gefährdungsbeurteilung Handlungsbedarf zeigt.

  • Maßnahmen aus Gefährdungsbeurteilung nachhalten
  • Hilfsmittel, Layout oder Arbeitsorganisation verbessern
  • Unterweisung an konkrete Tätigkeit anpassen
  • Review nach Beschwerden, Begehung oder Prozessänderung setzen