Kurzantwort: Muster richtig ausfüllen
Nutze die folgenden Zeilen als Lesebeispiel, nicht als fertigen Betriebsnachweis. Übernimm keine Einstufung und keinen Gefahrenhinweis aus einem fremden Muster. Maßgeblich sind die konkrete Tätigkeit, das aktuelle Etikett, das Sicherheitsdatenblatt und die fachkundige Gefährdungsbeurteilung.
- Erfasse den exakten Handels- oder Stoffnamen.
- Übernimm Einstufung oder gefährliche Eigenschaften aus einer belastbaren Quelle.
- Bilde den tatsächlich verwendeten Mengenbereich ab.
- Benenne den Arbeitsbereich, in dem Beschäftigte exponiert sein können.
- Verweise eindeutig auf das passende Sicherheitsdatenblatt.
- Markiere offene Angaben und lasse sie vor der Freigabe prüfen.
Die aktuelle Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 12 GefStoffV. Die BAuA beschreibt das Verzeichnis als Ausgangspunkt für die systematische Gefährdungsbeurteilung und empfiehlt eine Gliederung nach der betrieblichen Organisation: BAuA Grundlagen zu Gefahrstoffen.
Ausgefülltes Gefahrstoffverzeichnis Muster
Die folgenden Musterzeilen sind absichtlich ohne erfundene H-Sätze oder Piktogramme formuliert. Diese Werte hängen vom konkreten Produkt und seinem aktuellen Sicherheitsdatenblatt ab.
| Pflichtfeld | Beispiel 1: Musterreiniger A | Beispiel 2: Musterspray B | Beispiel 3: entstehender Stoff |
|---|---|---|---|
| Bezeichnung | Musterreiniger A, Hersteller ergänzen | Musterspray B, Hersteller ergänzen | Schweißrauch aus Tätigkeit ergänzen |
| Einstufung oder gefährliche Eigenschaften | laut SDB Abschnitt 2 prüfen und eintragen | laut SDB Abschnitt 2 prüfen und eintragen | aus Gefährdungsbeurteilung und anwendbarer Branchenhilfe ableiten |
| Mengenbereich im Betrieb | 1 bis 10 Liter pro Monat, Betriebswert prüfen | 1 bis 5 Dosen pro Monat, Betriebswert prüfen | keine Einkaufsmenge, Entstehung bei konkreter Tätigkeit beschreiben |
| Arbeitsbereich mit möglicher Exposition | Unterhaltsreinigung, Gebäude A | Instandhaltung, Werkstatt | Schweißarbeitsplatz, Werkstatt |
| Verweis auf Sicherheitsdatenblatt | digitale Ablage, Dateiname, Stand ergänzen | digitale Ablage, Dateiname, Stand ergänzen | falls kein SDB vorliegt, verwendete Informationsquelle dokumentieren |
| Sinnvolle Zusatzfelder | Tätigkeit, Lagerort, Verantwortliche, Prüftermin | Tätigkeit, Lagerort, Verantwortliche, Prüftermin | Verfahren, Absaugung, Verantwortliche, Prüftermin |
So liest du das Muster: Der Mengenbereich ist kein universeller Grenzwert, sondern ein zu ersetzender Beispielwert. Der Arbeitsbereich muss konkret genug sein, um die mögliche Exposition zuzuordnen. Bei entstehenden oder freigesetzten Stoffen kann die Informationsquelle eine TRGS, eine Branchenhilfe oder eine fachkundige Ermittlung sein.
Pflichtfelder und Praxisfelder trennen
Ein auditfähiges Muster zeigt, welche Angaben gesetzlicher Pflichtkern sind und welche Felder die Pflege und Folgeprozesse unterstützen.
| Feld | Status | Primäre Quelle |
|---|---|---|
| Bezeichnung des Gefahrstoffs | Pflichtfeld | Etikett, Produktinformation, SDB Abschnitt 1 |
| Einstufung oder gefährliche Eigenschaften | Pflichtfeld | SDB Abschnitt 2, Kennzeichnung, fachkundige Ermittlung |
| verwendeter Mengenbereich | Pflichtfeld | Einkauf, Lager, Verbrauch oder Prozessdaten |
| Arbeitsbereich mit möglicher Exposition | Pflichtfeld | Betriebsbegehung, Tätigkeitsbeschreibung |
| Verweis auf Sicherheitsdatenblatt | Pflichtfeld | dokumentierte Ablage mit Datum oder Version |
| Verwendungszweck und Tätigkeit | empfohlen | Arbeitsprozess und Gefährdungsbeurteilung |
| Lieferant, Lagerort, Verantwortliche | empfohlen | Beschaffung und betriebliche Organisation |
| Betriebsanweisung, Unterweisung, Prüftermin | empfohlen | Folgeprozess und Aufgabenstatus |
Die Pflichtfelder entsprechen dem aktuellen Wortlaut von § 6 Abs. 12 GefStoffV. H-Sätze, P-Sätze, Piktogramme und Lagerklasse sind nützliche Zusatzangaben, ersetzen den gesetzlichen Pflichtkern aber nicht.
Angaben aus dem Sicherheitsdatenblatt übernehmen
Ein Sicherheitsdatenblatt ist eine Informationsquelle, keine fertige Gefährdungsbeurteilung. Für das Muster sind vor allem diese Abschnitte relevant:
| SDB-Abschnitt | Nutzen für das Verzeichnis | Nicht ungeprüft ableiten |
|---|---|---|
| 1: Bezeichnung und Lieferant | eindeutiger Produktname, Hersteller, Notfallkontakt | betriebliche Tätigkeit |
| 2: mögliche Gefahren | Einstufung, Kennzeichnung, Gefahrenhinweise | Höhe und Dauer der Exposition |
| 3: Zusammensetzung | relevante Inhaltsstoffe bei Gemischen | pauschale Aufnahme aller Inhaltsstoffe als einzelne Produkte |
| 7: Handhabung und Lagerung | Hinweise für Lagerort und Organisation | fertige betriebliche Schutzmaßnahmen |
| 8: Expositionsbegrenzung | Grenzwerte, technische Hinweise, PSA-Angaben | abschließende Wirksamkeitsbewertung |
| 13: Entsorgung | Hinweise für den Entsorgungsprozess | betriebliche Entsorgungsfreigabe |
Eine ausführliche Auswertung behandelt der Beitrag Sicherheitsdatenblatt Gefahrstoffe. Die TRGS 400 der BAuA ordnet die Informationsermittlung und die anschließende Gefährdungsbeurteilung ein.
Musterzeile vor Freigabe prüfen
Prüfe jede Zeile mit einer festen Belegkette. So wird aus einer kopierten Beispieltabelle eine nachvollziehbare Betriebsdokumentation.
| Prüfpunkt | Nachweis | Freigabefrage |
|---|---|---|
| Produktidentität | Etikett, Artikelnummer, Lieferant | Ist das tatsächlich verwendete Produkt eindeutig? |
| aktuelle Stoffdaten | SDB-Datum oder Version | Passt das Datenblatt genau zu Produkt und Lieferant? |
| Einstufung | SDB Abschnitt 2 oder dokumentierte Ermittlung | Wurde die Angabe ohne Interpretation übertragen? |
| betriebliche Menge | Einkauf, Lager oder Verbrauch | Bildet der Bereich den realen Einsatz ab? |
| Arbeitsbereich | Begehung und Tätigkeitsbeschreibung | Wo kann eine Exposition tatsächlich auftreten? |
| SDB-Verweis | Link oder dokumentierter Ablagepfad | Können Betroffene die Information erreichen? |
| Folgepflichten | Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung | Sind offene Maßnahmen zugeordnet und terminiert? |
Freigaberegel: Bleibt eines der fünf Pflichtfelder offen oder ist die Quelle nicht eindeutig, wird die Zeile als “in Prüfung” markiert und nicht als fertiger Nachweis ausgegeben.
Suchintentionen im Cluster trennen
Diese Seite beantwortet die Suche nach einem ausgefüllten Beispiel. Leere Dateien, Formatfragen und der vollständige Erstellungsprozess haben eigene Zielseiten. Das verhindert, dass mehrere Artikel dieselbe Suchabsicht beanspruchen.
| Suchfrage | Richtige Zielseite |
|---|---|
| Gefahrstoffverzeichnis Muster, ausgefüllte Musterzeile, Beispiel | diese Seite |
| Gefahrstoffverzeichnis, Pflicht, Definition | Gefahrstoffverzeichnis |
| Gefahrstoffverzeichnis Vorlage, kostenlos, Word/PDF/Excel | Gefahrstoffverzeichnis Vorlage |
| Gefahrstoffverzeichnis Vorlage PDF | Gefahrstoffverzeichnis Vorlage PDF |
| Gefahrstoffverzeichnis Vorlage Excel | Gefahrstoffverzeichnis Vorlage Excel |
| Gefahrstoffkataster Vorlage | Gefahrstoffkataster Vorlage |
| Inhalt Gefahrstoffkataster oder Gefahrstoffverzeichnis | Gefahrstoffverzeichnis Inhalt |
| Gefahrstoffverzeichnis erstellen | Gefahrstoffverzeichnis erstellen |
| Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe Checkliste | Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe |
Das Muster ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch ein Expositionsverzeichnis für bestimmte krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Gefahrstoffe.
Geringe Gefährdung nicht aus dem Muster ableiten
§ 6 Abs. 12 GefStoffV nimmt nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Absatz 13 von der Verzeichnispflicht aus. Dafür müssen gefährliche Eigenschaften, Stoffmenge, Höhe und Dauer der Exposition sowie Arbeitsbedingungen insgesamt betrachtet werden. Eine kleine Flasche oder ein geringer Verbrauch genügt allein nicht als Begründung.
Die Prüfung gehört in die fachkundige Gefährdungsbeurteilung. § 6 Abs. 11 nennt insbesondere Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt als mögliche fachkundige Beratung. Der ausführliche Ablauf steht unter Gefahrstoffverzeichnis erstellen.
Zuständigkeiten vom Einkauf bis zum Review
| Rolle | Beitrag zum Verzeichnis | Darf nicht offenbleiben |
|---|---|---|
| Einkauf | Produkt, Lieferant und aktuelles SDB beschaffen | Produktwechsel ohne Prüfung |
| Bereichsverantwortliche | Tätigkeit, Arbeitsbereich und Menge bestätigen | unklare Verwendung |
| fachkundige Person | Gefahrstoffe, Ausnahme und Gefährdung beurteilen | unbelegte geringe Gefährdung |
| Sifa oder Betriebsarzt | je nach Fragestellung fachkundig beraten | fehlende Spezialkenntnis |
| Dokumentenverantwortliche | SDB-Verweis, Status und Prüftermin pflegen | veraltete oder unauffindbare Quelle |
| Arbeitgeber | Organisation und Umsetzung sicherstellen | ungeklärte Verantwortung |
Die Angaben zu Bezeichnung, Einstufung oder Eigenschaften, Arbeitsbereich und Sicherheitsdatenblatt müssen betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich sein. Ein Speicherort ohne geregelten Zugriff erfüllt diesen Zweck nicht.
Wann die Musterzeile erneut geprüft wird
§ 6 nennt keinen pauschalen jährlichen Prüftermin für das Gefahrstoffverzeichnis. Ein fester interner Rhythmus ist sinnvoll, ersetzt aber keine anlassbezogene Aktualisierung.
- neues Produkt oder neuer Lieferant
- geändertes Etikett oder Sicherheitsdatenblatt
- anderer Verwendungszweck, Prozess oder Arbeitsbereich
- deutlich veränderter Mengenbereich
- neue Erkenntnisse zu gefährlichen Eigenschaften
- Produkt wird ersetzt, gesperrt oder nicht mehr verwendet
- Gefährdungsbeurteilung oder Schutzmaßnahme wird geändert
Dokumentiere Auslöser, Datum, prüfende Person und Ergebnis. So ist später erkennbar, warum eine Zeile geändert oder archiviert wurde.
Gefahrstoffkataster-Vorlage und Muster abgrenzen
Gefahrstoffverzeichnis ist der Rechtsbegriff in der GefStoffV. Gefahrstoffkataster ist eine verbreitete Praxisbezeichnung für eine erweiterte Stoff- und Dokumentenübersicht.
| Dokument | Schwerpunkt | Passende Vertiefung |
|---|---|---|
| Gefahrstoffverzeichnis | Pflichtangaben und Zugriff nach § 6 GefStoffV | Gefahrstoffverzeichnis Inhalt |
| Gefahrstoffkataster | Lagerorte, Status, Dokumente und Pflege | Gefahrstoffkataster Vorlage |
| Muster | ausgefüllte Beispielzeilen und Prüflogik | diese Seite |
| leere Vorlage | Struktur zum betrieblichen Befüllen | Gefahrstoffverzeichnis Vorlage |
Eine gemeinsame Liste ist möglich, wenn sie den gesetzlichen Pflichtkern enthält und Verantwortlichkeiten sowie Aktualisierung eindeutig geregelt sind.
Branchenfälle vorsichtig nutzen
Ein Branchenmuster kann die Bestandsaufnahme beschleunigen, ist aber nie eine abschließende Positivliste.
| Bereich | typische Prüfanlässe | Grenze des Branchenmusters |
|---|---|---|
| Arzt- oder Zahnarztpraxis | Desinfektion, Reinigung, Labor, Aufbereitung | Arzneimittel und Tätigkeiten müssen gesondert fachkundig eingeordnet werden |
| Apotheke | Rezeptur, Defektur, Reinigung, Lagerung | Wirkstoff, Darreichungsform und Tätigkeit entscheiden |
| Friseur oder Kosmetik | Färben, Bleichen, Sprays, Flächendesinfektion | Produktvarianten und Exposition unterscheiden sich |
| Werkstatt | Reiniger, Öle, Lacke, Klebstoffe, Schweißrauche | entstehende Stoffe und Prozesse mitbetrachten |
| Kita oder Pflege | Reinigung, Desinfektion, Technikräume | kleine Mengen nicht automatisch als geringe Gefährdung werten |
BG ETEM zeigt den Nutzen branchenspezifischer Muster für mehrere Druckverfahren. Die BGW bietet ein kompaktes Excel-Format und weitere Dokumentationshilfen. Beide Ansätze bestätigen: Das Muster muss an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden.
Muster, Vorlage und PDF unterscheiden
| Format oder Begriff | sinnvoll für | beachten |
|---|---|---|
| Muster | Anwendung anhand ausgefüllter Zeilen verstehen | keine Beispielwerte übernehmen |
| Vorlage | leere Struktur betrieblich befüllen | Pflichtfelder und Zuständigkeit prüfen |
| Excel | laufende Pflege, Filter und Status | Version, Schreibrechte und Freigabe regeln |
| Word | kurze Formulare oder Begleittext | bei wachsender Stoffzahl schwerer auszuwerten |
| freigegebener Nachweisstand | nicht als einzige Pflegefassung verwenden |
Die Formatseiten behandeln Excel und PDF ausführlich.
Häufige Fehler in Mustern
| Fehler | Risiko | Korrektur |
|---|---|---|
| Beispielprodukt bleibt als echter Eintrag stehen | Stoffbestand ist falsch | Musterzeile löschen oder eindeutig kennzeichnen |
| H-Sätze werden aus einem fremden Muster kopiert | Einstufung passt nicht zum Produkt | aktuelles SDB Abschnitt 2 verwenden |
| Gebindegröße ersetzt den Mengenbereich | betrieblicher Einsatz bleibt unklar | Einkauf, Lager und Verbrauch zusammenführen |
| Arbeitsbereich heißt nur “Betrieb” | Exposition ist nicht zuzuordnen | konkreten Bereich und Tätigkeit benennen |
| SDB-Verweis lautet nur “vorhanden” | Quelle ist nicht auffindbar | Link oder Ablagepfad mit Stand dokumentieren |
| geringe Gefährdung wird vermutet | Ausnahme ist unbelegt | Kriterien aus § 6 Abs. 13 fachkundig beurteilen |
| Produktwechsel löst keinen Review aus | Daten und Maßnahmen veralten | Änderungsereignis mit Aufgabe verknüpfen |
Qualitätscheck für ein belastbares Muster
Eine Zeile ist erst dann freigabefähig, wenn alle Aussagen mit einer Quelle oder betrieblichen Ermittlung verbunden sind.
- Handels- oder Stoffname stimmt mit dem tatsächlich verwendeten Produkt überein.
- Einstufung oder gefährliche Eigenschaften sind belegt.
- Mengenbereich beschreibt die betriebliche Verwendung.
- Arbeitsbereich mit möglicher Exposition ist konkret.
- Sicherheitsdatenblatt oder alternative Informationsquelle ist auffindbar.
- Beispielwerte wurden entfernt oder klar als Muster gekennzeichnet.
- offene Folgeprozesse haben Verantwortliche und Termin.
- Zugriffsrechte für betroffene Beschäftigte und Vertretung sind geregelt.
Umsetzung mit ArbeitsschutzPilot
ArbeitsschutzPilot kann die geprüften Musterfelder in einen laufenden Workflow überführen:
- Stoffliste mit Arbeitsbereichen verbinden
- Sicherheitsdatenblätter mit Stand und Ablage verknüpfen
- Betriebsanweisungen und Unterweisungen anschließen
- Produktwechsel und Reviews als Aufgaben nachhalten
- unvollständige Zeilen bis zur fachlichen Prüfung sichtbar halten
- freigegebene Stände nachvollziehbar exportieren
Offizielle Quellen und Einordnung
Rechtsstand und Prüfung: 31. Juli 2026. Die Redaktion hat den Pflichtkern gegen den aktuellen Wortlaut von § 6 GefStoffV und die BAuA-Fassung der TRGS 400 abgeglichen. Die Beispiele sind redaktionelle Platzhalter und keine stoffbezogene Bewertung.
- § 6 GefStoffV für Gefährdungsbeurteilung, Fachkunde, Mindestangaben, Zugriff und Ausnahme
- BAuA: Gefahrstoffe, Grundlagen für Aufbau und Einordnung des Gefahrstoffverzeichnisses
- BAuA: TRGS 400 für das geltende technische Regelwerk
- BGHM: Formulare Gefahrstoffe für Leerformular und Beispiel eines Arbeitsstoff- und Gefahrstoffverzeichnisses
- Unfallkasse NRW: Gefahrstoffverzeichnis für eine bearbeitbare Arbeitshilfe
- BGN Branchenwissen: Gefahrstoffverzeichnis für Branchenbezug und Datenquellen
Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und keine fachkundige Beurteilung des konkreten Stoffes, Prozesses oder Arbeitsplatzes.