Kurzantwort: Muster richtig ausfüllen

Nutze die folgenden Zeilen als Lesebeispiel, nicht als fertigen Betriebsnachweis. Übernimm keine Einstufung und keinen Gefahrenhinweis aus einem fremden Muster. Maßgeblich sind die konkrete Tätigkeit, das aktuelle Etikett, das Sicherheitsdatenblatt und die fachkundige Gefährdungsbeurteilung.

  1. Erfasse den exakten Handels- oder Stoffnamen.
  2. Übernimm Einstufung oder gefährliche Eigenschaften aus einer belastbaren Quelle.
  3. Bilde den tatsächlich verwendeten Mengenbereich ab.
  4. Benenne den Arbeitsbereich, in dem Beschäftigte exponiert sein können.
  5. Verweise eindeutig auf das passende Sicherheitsdatenblatt.
  6. Markiere offene Angaben und lasse sie vor der Freigabe prüfen.

Die aktuelle Rechtsgrundlage ist § 6 Abs. 12 GefStoffV. Die BAuA beschreibt das Verzeichnis als Ausgangspunkt für die systematische Gefährdungsbeurteilung und empfiehlt eine Gliederung nach der betrieblichen Organisation: BAuA Grundlagen zu Gefahrstoffen.

Ausgefülltes Gefahrstoffverzeichnis Muster

Die folgenden Musterzeilen sind absichtlich ohne erfundene H-Sätze oder Piktogramme formuliert. Diese Werte hängen vom konkreten Produkt und seinem aktuellen Sicherheitsdatenblatt ab.

Pflichtfeld Beispiel 1: Musterreiniger A Beispiel 2: Musterspray B Beispiel 3: entstehender Stoff
Bezeichnung Musterreiniger A, Hersteller ergänzen Musterspray B, Hersteller ergänzen Schweißrauch aus Tätigkeit ergänzen
Einstufung oder gefährliche Eigenschaften laut SDB Abschnitt 2 prüfen und eintragen laut SDB Abschnitt 2 prüfen und eintragen aus Gefährdungsbeurteilung und anwendbarer Branchenhilfe ableiten
Mengenbereich im Betrieb 1 bis 10 Liter pro Monat, Betriebswert prüfen 1 bis 5 Dosen pro Monat, Betriebswert prüfen keine Einkaufsmenge, Entstehung bei konkreter Tätigkeit beschreiben
Arbeitsbereich mit möglicher Exposition Unterhaltsreinigung, Gebäude A Instandhaltung, Werkstatt Schweißarbeitsplatz, Werkstatt
Verweis auf Sicherheitsdatenblatt digitale Ablage, Dateiname, Stand ergänzen digitale Ablage, Dateiname, Stand ergänzen falls kein SDB vorliegt, verwendete Informationsquelle dokumentieren
Sinnvolle Zusatzfelder Tätigkeit, Lagerort, Verantwortliche, Prüftermin Tätigkeit, Lagerort, Verantwortliche, Prüftermin Verfahren, Absaugung, Verantwortliche, Prüftermin

So liest du das Muster: Der Mengenbereich ist kein universeller Grenzwert, sondern ein zu ersetzender Beispielwert. Der Arbeitsbereich muss konkret genug sein, um die mögliche Exposition zuzuordnen. Bei entstehenden oder freigesetzten Stoffen kann die Informationsquelle eine TRGS, eine Branchenhilfe oder eine fachkundige Ermittlung sein.

Pflichtfelder und Praxisfelder trennen

Ein auditfähiges Muster zeigt, welche Angaben gesetzlicher Pflichtkern sind und welche Felder die Pflege und Folgeprozesse unterstützen.

Feld Status Primäre Quelle
Bezeichnung des Gefahrstoffs Pflichtfeld Etikett, Produktinformation, SDB Abschnitt 1
Einstufung oder gefährliche Eigenschaften Pflichtfeld SDB Abschnitt 2, Kennzeichnung, fachkundige Ermittlung
verwendeter Mengenbereich Pflichtfeld Einkauf, Lager, Verbrauch oder Prozessdaten
Arbeitsbereich mit möglicher Exposition Pflichtfeld Betriebsbegehung, Tätigkeitsbeschreibung
Verweis auf Sicherheitsdatenblatt Pflichtfeld dokumentierte Ablage mit Datum oder Version
Verwendungszweck und Tätigkeit empfohlen Arbeitsprozess und Gefährdungsbeurteilung
Lieferant, Lagerort, Verantwortliche empfohlen Beschaffung und betriebliche Organisation
Betriebsanweisung, Unterweisung, Prüftermin empfohlen Folgeprozess und Aufgabenstatus

Die Pflichtfelder entsprechen dem aktuellen Wortlaut von § 6 Abs. 12 GefStoffV. H-Sätze, P-Sätze, Piktogramme und Lagerklasse sind nützliche Zusatzangaben, ersetzen den gesetzlichen Pflichtkern aber nicht.

Angaben aus dem Sicherheitsdatenblatt übernehmen

Ein Sicherheitsdatenblatt ist eine Informationsquelle, keine fertige Gefährdungsbeurteilung. Für das Muster sind vor allem diese Abschnitte relevant:

SDB-Abschnitt Nutzen für das Verzeichnis Nicht ungeprüft ableiten
1: Bezeichnung und Lieferant eindeutiger Produktname, Hersteller, Notfallkontakt betriebliche Tätigkeit
2: mögliche Gefahren Einstufung, Kennzeichnung, Gefahrenhinweise Höhe und Dauer der Exposition
3: Zusammensetzung relevante Inhaltsstoffe bei Gemischen pauschale Aufnahme aller Inhaltsstoffe als einzelne Produkte
7: Handhabung und Lagerung Hinweise für Lagerort und Organisation fertige betriebliche Schutzmaßnahmen
8: Expositionsbegrenzung Grenzwerte, technische Hinweise, PSA-Angaben abschließende Wirksamkeitsbewertung
13: Entsorgung Hinweise für den Entsorgungsprozess betriebliche Entsorgungsfreigabe

Eine ausführliche Auswertung behandelt der Beitrag Sicherheitsdatenblatt Gefahrstoffe. Die TRGS 400 der BAuA ordnet die Informationsermittlung und die anschließende Gefährdungsbeurteilung ein.

Musterzeile vor Freigabe prüfen

Prüfe jede Zeile mit einer festen Belegkette. So wird aus einer kopierten Beispieltabelle eine nachvollziehbare Betriebsdokumentation.

Prüfpunkt Nachweis Freigabefrage
Produktidentität Etikett, Artikelnummer, Lieferant Ist das tatsächlich verwendete Produkt eindeutig?
aktuelle Stoffdaten SDB-Datum oder Version Passt das Datenblatt genau zu Produkt und Lieferant?
Einstufung SDB Abschnitt 2 oder dokumentierte Ermittlung Wurde die Angabe ohne Interpretation übertragen?
betriebliche Menge Einkauf, Lager oder Verbrauch Bildet der Bereich den realen Einsatz ab?
Arbeitsbereich Begehung und Tätigkeitsbeschreibung Wo kann eine Exposition tatsächlich auftreten?
SDB-Verweis Link oder dokumentierter Ablagepfad Können Betroffene die Information erreichen?
Folgepflichten Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung Sind offene Maßnahmen zugeordnet und terminiert?

Freigaberegel: Bleibt eines der fünf Pflichtfelder offen oder ist die Quelle nicht eindeutig, wird die Zeile als “in Prüfung” markiert und nicht als fertiger Nachweis ausgegeben.

Suchintentionen im Cluster trennen

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Das Muster ersetzt weder die Gefährdungsbeurteilung noch ein Expositionsverzeichnis für bestimmte krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Gefahrstoffe.

Geringe Gefährdung nicht aus dem Muster ableiten

§ 6 Abs. 12 GefStoffV nimmt nur Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Absatz 13 von der Verzeichnispflicht aus. Dafür müssen gefährliche Eigenschaften, Stoffmenge, Höhe und Dauer der Exposition sowie Arbeitsbedingungen insgesamt betrachtet werden. Eine kleine Flasche oder ein geringer Verbrauch genügt allein nicht als Begründung.

Die Prüfung gehört in die fachkundige Gefährdungsbeurteilung. § 6 Abs. 11 nennt insbesondere Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt als mögliche fachkundige Beratung. Der ausführliche Ablauf steht unter Gefahrstoffverzeichnis erstellen.

Zuständigkeiten vom Einkauf bis zum Review

Rolle Beitrag zum Verzeichnis Darf nicht offenbleiben
Einkauf Produkt, Lieferant und aktuelles SDB beschaffen Produktwechsel ohne Prüfung
Bereichsverantwortliche Tätigkeit, Arbeitsbereich und Menge bestätigen unklare Verwendung
fachkundige Person Gefahrstoffe, Ausnahme und Gefährdung beurteilen unbelegte geringe Gefährdung
Sifa oder Betriebsarzt je nach Fragestellung fachkundig beraten fehlende Spezialkenntnis
Dokumentenverantwortliche SDB-Verweis, Status und Prüftermin pflegen veraltete oder unauffindbare Quelle
Arbeitgeber Organisation und Umsetzung sicherstellen ungeklärte Verantwortung

Die Angaben zu Bezeichnung, Einstufung oder Eigenschaften, Arbeitsbereich und Sicherheitsdatenblatt müssen betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich sein. Ein Speicherort ohne geregelten Zugriff erfüllt diesen Zweck nicht.

Wann die Musterzeile erneut geprüft wird

§ 6 nennt keinen pauschalen jährlichen Prüftermin für das Gefahrstoffverzeichnis. Ein fester interner Rhythmus ist sinnvoll, ersetzt aber keine anlassbezogene Aktualisierung.

  • neues Produkt oder neuer Lieferant
  • geändertes Etikett oder Sicherheitsdatenblatt
  • anderer Verwendungszweck, Prozess oder Arbeitsbereich
  • deutlich veränderter Mengenbereich
  • neue Erkenntnisse zu gefährlichen Eigenschaften
  • Produkt wird ersetzt, gesperrt oder nicht mehr verwendet
  • Gefährdungsbeurteilung oder Schutzmaßnahme wird geändert

Dokumentiere Auslöser, Datum, prüfende Person und Ergebnis. So ist später erkennbar, warum eine Zeile geändert oder archiviert wurde.

Gefahrstoffkataster-Vorlage und Muster abgrenzen

Gefahrstoffverzeichnis ist der Rechtsbegriff in der GefStoffV. Gefahrstoffkataster ist eine verbreitete Praxisbezeichnung für eine erweiterte Stoff- und Dokumentenübersicht.

Dokument Schwerpunkt Passende Vertiefung
Gefahrstoffverzeichnis Pflichtangaben und Zugriff nach § 6 GefStoffV Gefahrstoffverzeichnis Inhalt
Gefahrstoffkataster Lagerorte, Status, Dokumente und Pflege Gefahrstoffkataster Vorlage
Muster ausgefüllte Beispielzeilen und Prüflogik diese Seite
leere Vorlage Struktur zum betrieblichen Befüllen Gefahrstoffverzeichnis Vorlage

Eine gemeinsame Liste ist möglich, wenn sie den gesetzlichen Pflichtkern enthält und Verantwortlichkeiten sowie Aktualisierung eindeutig geregelt sind.

Branchenfälle vorsichtig nutzen

Ein Branchenmuster kann die Bestandsaufnahme beschleunigen, ist aber nie eine abschließende Positivliste.

Bereich typische Prüfanlässe Grenze des Branchenmusters
Arzt- oder Zahnarztpraxis Desinfektion, Reinigung, Labor, Aufbereitung Arzneimittel und Tätigkeiten müssen gesondert fachkundig eingeordnet werden
Apotheke Rezeptur, Defektur, Reinigung, Lagerung Wirkstoff, Darreichungsform und Tätigkeit entscheiden
Friseur oder Kosmetik Färben, Bleichen, Sprays, Flächendesinfektion Produktvarianten und Exposition unterscheiden sich
Werkstatt Reiniger, Öle, Lacke, Klebstoffe, Schweißrauche entstehende Stoffe und Prozesse mitbetrachten
Kita oder Pflege Reinigung, Desinfektion, Technikräume kleine Mengen nicht automatisch als geringe Gefährdung werten

BG ETEM zeigt den Nutzen branchenspezifischer Muster für mehrere Druckverfahren. Die BGW bietet ein kompaktes Excel-Format und weitere Dokumentationshilfen. Beide Ansätze bestätigen: Das Muster muss an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden.

Muster, Vorlage und PDF unterscheiden

Format oder Begriff sinnvoll für beachten
Muster Anwendung anhand ausgefüllter Zeilen verstehen keine Beispielwerte übernehmen
Vorlage leere Struktur betrieblich befüllen Pflichtfelder und Zuständigkeit prüfen
Excel laufende Pflege, Filter und Status Version, Schreibrechte und Freigabe regeln
Word kurze Formulare oder Begleittext bei wachsender Stoffzahl schwerer auszuwerten
PDF freigegebener Nachweisstand nicht als einzige Pflegefassung verwenden

Die Formatseiten behandeln Excel und PDF ausführlich.

Häufige Fehler in Mustern

Fehler Risiko Korrektur
Beispielprodukt bleibt als echter Eintrag stehen Stoffbestand ist falsch Musterzeile löschen oder eindeutig kennzeichnen
H-Sätze werden aus einem fremden Muster kopiert Einstufung passt nicht zum Produkt aktuelles SDB Abschnitt 2 verwenden
Gebindegröße ersetzt den Mengenbereich betrieblicher Einsatz bleibt unklar Einkauf, Lager und Verbrauch zusammenführen
Arbeitsbereich heißt nur “Betrieb” Exposition ist nicht zuzuordnen konkreten Bereich und Tätigkeit benennen
SDB-Verweis lautet nur “vorhanden” Quelle ist nicht auffindbar Link oder Ablagepfad mit Stand dokumentieren
geringe Gefährdung wird vermutet Ausnahme ist unbelegt Kriterien aus § 6 Abs. 13 fachkundig beurteilen
Produktwechsel löst keinen Review aus Daten und Maßnahmen veralten Änderungsereignis mit Aufgabe verknüpfen

Qualitätscheck für ein belastbares Muster

Eine Zeile ist erst dann freigabefähig, wenn alle Aussagen mit einer Quelle oder betrieblichen Ermittlung verbunden sind.

  • Handels- oder Stoffname stimmt mit dem tatsächlich verwendeten Produkt überein.
  • Einstufung oder gefährliche Eigenschaften sind belegt.
  • Mengenbereich beschreibt die betriebliche Verwendung.
  • Arbeitsbereich mit möglicher Exposition ist konkret.
  • Sicherheitsdatenblatt oder alternative Informationsquelle ist auffindbar.
  • Beispielwerte wurden entfernt oder klar als Muster gekennzeichnet.
  • offene Folgeprozesse haben Verantwortliche und Termin.
  • Zugriffsrechte für betroffene Beschäftigte und Vertretung sind geregelt.

Umsetzung mit ArbeitsschutzPilot

ArbeitsschutzPilot kann die geprüften Musterfelder in einen laufenden Workflow überführen:

  • Stoffliste mit Arbeitsbereichen verbinden
  • Sicherheitsdatenblätter mit Stand und Ablage verknüpfen
  • Betriebsanweisungen und Unterweisungen anschließen
  • Produktwechsel und Reviews als Aufgaben nachhalten
  • unvollständige Zeilen bis zur fachlichen Prüfung sichtbar halten
  • freigegebene Stände nachvollziehbar exportieren

Offizielle Quellen und Einordnung

Rechtsstand und Prüfung: 31. Juli 2026. Die Redaktion hat den Pflichtkern gegen den aktuellen Wortlaut von § 6 GefStoffV und die BAuA-Fassung der TRGS 400 abgeglichen. Die Beispiele sind redaktionelle Platzhalter und keine stoffbezogene Bewertung.

Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung und keine fachkundige Beurteilung des konkreten Stoffes, Prozesses oder Arbeitsplatzes.