Welche Pflichtunterweisungen gibt es?
Eine belastbare Themenliste entsteht aus Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsbereichen, eingesetzten Arbeitsmitteln und besonderen Vorschriften. Allgemeine Arbeitsschutzregeln sind nur der Einstieg.
- Gefährdungsbeurteilung auswerten
- Arbeitsbereiche und Zielgruppen bestimmen
- Spezialthemen wie Gefahrstoffe oder Arbeitsmittel prüfen
- Wiederholung und Anlass dokumentieren
Typische Themenfelder
Viele Betriebe kombinieren allgemeine Pflichtunterweisungen mit tätigkeitsbezogenen Inhalten. Wichtig ist, nicht jede Person mit denselben Unterlagen zu versorgen, wenn die Risiken unterschiedlich sind.
- allgemeiner Arbeitsschutz, Verhalten im Notfall und Erste Hilfe
- Brandschutz, Fluchtwege und Sammelstelle
- PSA, Gefahrstoffe und Betriebsanweisungen
- Maschinen, elektrische Betriebsmittel, Stapler oder Firmenfahrzeuge
- Büro, Bildschirmarbeit, Ergonomie und Arbeitsorganisation
- Fremdfirmen, neue Beschäftigte, Jugendliche oder besondere Personengruppen
Rhythmus und Anlass
Ein jährlicher Rhythmus hilft bei der Organisation, ersetzt aber keine Anlassprüfung. Neue Tätigkeiten, geänderte Arbeitsmittel, Unfälle, Beinaheereignisse oder geänderte Betriebsanweisungen können eine zusätzliche Unterweisung erforderlich machen.
- vor Aufnahme einer Tätigkeit unterweisen
- neue oder geänderte Risiken als Anlass erfassen
- jährliche Wiederholung als organisatorischen Kontrollpunkt nutzen
- Inhalte bei Änderungen versionieren
Nachweis nicht vergessen
Ohne Nachweis lässt sich später schwer zeigen, wer welche Inhalte erhalten hat.
- Thema und Inhalte festhalten
- Teilnehmer und Datum dokumentieren
- verantwortliche Person erfassen
- offene Personen nachhalten
ArbeitsschutzPilot als Organisationshilfe
ArbeitsschutzPilot kann Pflichtunterweisungen als wiederkehrende Themen führen und den Status je Zielgruppe sichtbar machen. Die fachliche Auswahl der Inhalte bleibt beim Betrieb.
- Fälligkeiten planen
- Zielgruppen zuweisen
- Bestätigungen sammeln
- PDF-Nachweise exportieren
Quellen und Grenzen
Diese Seite ordnet den Pflichtbegriff ein. Sie ersetzt keine Prüfung, welche Spezialunterweisungen im konkreten Betrieb erforderlich sind.
- ArbSchG § 12 als Grundlage für Unterweisung beachten
- DGUV Vorschrift 1 und DGUV-Unterweisung als Präventionsrahmen nutzen
- Gefährdungsbeurteilung als Themenquelle verwenden
- Spezialvorschriften bei Gefahrstoffen, Arbeitsmitteln, Staplern oder PSA ergänzen